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Kontaktabbruch
#1
Ich hatte jetzt mehrfach angerufen auf den Anrufbeantworter von der Ex.
Keine Reaktion. Auf E-Mail gibt es auch keine Antwort.
Möchte halt zu dem Geburtstag meiner Tochter anfang Mai und das will Ex wohl nicht.

Kein Sorgerecht, nur die Zahlpflicht. Zahle immer regelmässig, aber das reicht dem Jugendamt nicht.
Mich kotzt es dermassen an, diese Situation beenträchtigt mein Leben und das geht mir auf den Geist!!!!!!!!!
Ausserdem zahle ich 225 Euro und hab null Rechte!!!!!!!!!!!
Insgesamt inklusive Kindergeld über 400 Euro für einen Säugling. Ticken die noch richtig und das reicht immer noch nicht.

Scheiss Staat!
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#2
tja, warum sollte es Dir anders gehen, als so vielen anderen?

Ich hatte meine Tochter zu den letzten Geburtstagen auch immer nur spontan gesehen, weil ich hin gefahren bin. Wenn es nach Mutti gegangen wäre, hätte ich seit 12 Jahren keinen ihrer Geburtstage erleben sollen - so waren es wenigstens 3 oder 4 ...

beim letzten mal sagte Tochter mir nur: Lass mich in Ruhe

nun, zumindest muss sie seit Juni 2006 keine Unruhe auf dem Konto spüren - da tut sich nämlich von mir nichts.
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#3
Dazu kommen noch 400 Km einfache Strecke zu fahren.
Danke der hohen Kraftfahrzeugsteuern bin ich denn nochmal ca.100 Euro los.
Wenn man denn noch irgendein kleines symbolisches Geschenk mitbringt ist man der geizige Assi...
Ich kann und will den Scheiss nicht mehr finanzieren!
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#4
Wie lautet deine Frage?

Das Verhalten der Ex dürfte nicht wegen dem Geburtstag so sein, sondern auf eine generelle, anhaltende Blockade abzielen. Daran sollte sich dein Vorgehen orientieren. Wie man eine Umgangsregelung gerichtlich macht, steht in der faq.

Die rechtliche Mutter meines Kindes hatte auch auf stumm geschaltet. Beliebte Taktik. Bin dann vor Gericht. Einzig mögliche Reaktion, abgesehen von aufgeben. Wenn du aufgeben willst, sorge dafür dass ununmstössliche Beweise vorliegen, dass du Kontakt und Umgang wolltest. Standardlüge Nr. 1 dieser Figuren ist nämlich, "er hatte kein Interesse". Sollte das Kind mal zu dir durchdringen, bekommst du es mit diesem Vorwurf wieder zu tun.
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#5
Gericht halte ich emotional nicht durch. Bleibt nur aufgeben.
Wenn ich auch da war, hat sie mich die ganze Zeit angepammt und beschimpft. Also auch nicht erfreulich.
Zu anderen erzählt sie, das ich die initative ergreifen soll. So ein Schmarren!
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#6
Ein Gerichtsantrag ist keine emotionale Belastung, wenn man ihn als amtlichen Nachweis betrachtet, den Kontakt zum Kind zu bekommen. Man schreibt einen Antrag und setzt sich ein Stündchen in das Sitzungszimmer, mehr ist das nicht.

Nur wer dann immer weiter klagt und das mit der Hoffnung verbindet, dadurch wirklich Umgang zu bekommen, gerät ist eine emotional sehr belastende Spirale.
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#7
(18-04-2010, 11:13)Fluechtling schrieb: Gericht halte ich emotional nicht durch. Bleibt nur aufgeben.
Das kannst Du später immer noch! Mach, was in der Trennungsfaq steht und wenn es bloß dafür ist, dass Du später sagen kannst: Ich habe getan!
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#8
bringt es was sich wegen Umgang ans Jugendamt zu wenden?
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#9
musst Du sogar, sonst kann das Gericht eventuell sagen, dass Du gleich auf Konfrontation aus warst.
Aber nicht zu lange warten! Am Besten parallel die Klage fürs Gericht klar machen und sofort abgeben, wenn das Jugendamt nicht innerhalb einer Woche reagiert hat.
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#10
(18-04-2010, 13:34)Fluechtling schrieb: bringt es was sich wegen Umgang ans Jugendamt zu wenden?

Das ist ein notwendiger Zwischenschritt zur Gerichtsklage, somit wichtig.
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#11
Hi.

Ich habe Deinen Fall nicht aufm Schirm.

Wie lange zusammen gelebt?
Wann Trennung?
Wer ist weggezogen?
Wie alt ist das Kind?
Wie ist der Umgang ansonsten geregelt?
Wie wurde er bislang praktiziert?
Welche Erfahrungen hast Du mit 'Deinem' JA bislang gemacht?

Tanzbär

PS.
Bist Du das auf dem Bild?
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#12
(18-04-2010, 14:30)Profiler schrieb: Hi.

Ich habe Deinen Fall nicht aufm Schirm.

Wie lange zusammen gelebt?

garnicht

Wann Trennung?

vor ca.2 Jahren

Wer ist weggezogen?

KM

Wie alt ist das Kind?

Drei


Wie ist der Umgang ansonsten geregelt?

Garnicht


Wie wurde er bislang praktiziert?

ein paarmal gesehen, beim letzten mal hat sie nur "gestänkert"

Welche Erfahrungen hast Du mit 'Deinem' JA bislang gemacht?

schlechte, JU hat die Beziehung zur KM entgültig zerstört

Tanzbär

PS.
Bist Du das auf dem Bild?

Ja, ähhh nein: es ist Robert de Niro

Wer zahlt das Gericht und wie teuer ist sowas?

vielen Dank
Robert de Niro in dem Film "Taxi Driver" kurz bevor er amok läuft :-)
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#13
(18-04-2010, 15:11)Fluechtling schrieb: Wer zahlt das Gericht und wie teuer ist sowas?
Ich zitiere aus meiner Rechnung von der Gerichtskasse:
§§ 94 I Nr. 4,32 KostO Umgangsregelung, Wert 3000 Euro, Ihr Anteil 50/100 Betrag 13 Euro.
Bei den 13 Euro hat sich die Gerichtskasse allerdings damals vertan. Tongue Müsste sowas um die 300 Euro liegen, die auf Dich zukommen.

Wenn allerdings, meist üblich, ein Gutachten erstellt werden soll, dann wird´s richtig teuer. Aber auch da 50/100. Für´s Gutachten durfte ich ca. 1.500 abdrücken, welche ich heute noch mit Raten bei der Gerichtskasse abstottere.
Und das war noch eines der günstigeren Gutachten!
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#14
Ne danke, ich sehe den Sinn nicht. 50 Euro würde ich noch zahlen alles andere ist nur rausgeschmissenes Geld.
Wenn man denn mal in zig Jahren kommt zu seinem Kind und denn sagt "schau mal, ich wollte eine Regelung und dich sehen.."
Finde ich irgendwie albern und bringen tut das auch nichts, denke ich.

gruss
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#15
Dann lade Dir ein Formular zum Atrag auf Prozesskostenhilfe herunter

Beantrage eine gerichtliche Umgangsregelung, vergiss aber nicht: Entwurf drüber zu schreiben.

Ein Punkt der Klage ist der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwaltes Deiner Wahl

Als erstes muss dann das Gericht prüfen, ob PKH gewährt wird.

- Wenn ja, hast Du gute Chancen und ein Anwalt Deiner Wahl wird bezahlt Wink

- Wenn nicht, fragst Du hier einfach noch mal an Tongue
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#16
Loslassen ist oft besser als den einzig wahren Vaterkampf zu führen, zu laufen, demonstrieren und andere als Mörder oder sonstiges zu beschimpfen. Die letzteren Massnahmen führen oft eh nicht zum Erfolg. Überlass Deine Ex sich selbst und wenn sie nicht will, dann eben nicht. Abwarten und Tee trinken. Wer sich zu viel mit der Ex beschäftigt und eine sinnlose Klagewelle anstrengt, therapiert sich selbst aus, wird arbeitsunfähig und endet in Verbitterung und Hass.
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#17
(18-04-2010, 16:35)Exilierter schrieb: Loslassen ist oft besser als den einzig wahren Vaterkampf zu führen, zu laufen, demonstrieren und andere als Mörder oder sonstiges zu beschimpfen. Die letzteren Massnahmen führen oft eh nicht zum Erfolg. Überlass Deine Ex sich selbst und wenn sie nicht will, dann eben nicht. Abwarten und Tee trinken. Wer sich zu viel mit der Ex beschäftigt und eine sinnlose Klagewelle anstrengt, therapiert sich selbst aus, wird arbeitsunfähig und endet in Verbitterung und Hass.

Ganz genau so ist es, Exilierter,

und da wissen wir alle hier mit Blick in den eigenen Spiegel, wovon wir reden.

Sad

Flüchtling sollte sich mal in die Zeit in ... 10 oder 15 Jahren ... versetzen. Wo das Kind jugendlich bis sehr erwachsen ist. Wo so ein Mensch dann doch mal auf die spontane oder wie auch immer Idee kommt, jenen Erzeuger aufzusuchen, welchen die Mutter ja immer nur als bösen Versager abgestempelt hat.

Idea

Wenn dieser Erzeuger dann als kranker und völlig depressiver Hartz-4-Bezieher angetroffen wird, der völlig frustriert in seinem Elend sitzt und nur noch herumjammern kann, dann wird die Tochter oder der Sohn vermutlich rasch besser Reißaus nehmen und lieber auf Kaffee und Kuchen bei der Mama erneut erscheinen.

Dodgy

Wenn dieser Erzeuger jedoch ein ganz normales Leben führt und irgendwo an einem Titicaca-See als respektierter Mensch ganz interessante Geschichten aus seinem Leben zu erzählen versteht, dann kann so eine Tochter oder so ein Sohn schon mal sehr ins Grübeln darüber kommen, was die Mutter in ihrer dreisten Verlogenheit so von sich gegeben hatte. Und es besteht die Chance auf ein "happy end", kleingeschrieben, denn an der Kindheit dieses "Kindes" nimmt unsereiner dann natürlich nicht mehr teil.

Wink

Es lohnt sich auf jeden Fall, auf die letztgenannte Situation hinzuarbeiten.

Goodie
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#18
Denkt mal nicht nur an äussere Begründungen. Mir hat die Gerichtsklage gutgetan, denn ich konnte mir danach selber sagen: Ich hab alles getan, was möglich war. Lässt man alles liegen und klagt nicht, kann man es trotzdem nicht loslassen und knabbert lange an Zweifeln, ob man das nicht doch hätte probieren sollen.

Es ist eine simple Klage: Ein Antrag und ein Stündchen in einem langweiligen Raum. Was durchaus auch damit enden kann, dass der Mutter der Kopf gewaschen wird. So eine Klage ist noch lange kein Vaterkampf und keine sinnlose Klagewelle. Wobei auch weitere Klagen Spass machen können, sofern man sie sportlich und nicht verbissen betreibt. Der Ex eine Ordnungsgeldstrafe zu bescheren ist doch ein nettes Ziel?

Ich hätte schon deshalb geklagt, nur um die statistischen Zahlen über Umgangsklagen zu erhöhen. Prozesskostenhilfe, hat mich auch keinen Cent gekostet. Auch dieses Geld zu verbrennen und der Justiz Arbeit zu machen war die Klage wert. Verluste in diesem Spiel: Null. Wenn sich kein Umgang ergeben hätte, wärs auch nicht schlechter wie vorher gewesen. Schliesslich geht man vom Nullniveau aus. Weniger als "kein Umgang" gibts nicht.
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#19
Gericht halte ich emotional nicht durch. Bleibt nur aufgeben.

Ich habe vor 11 Jahren geklagt! Ich wußte natürlich auch nicht was da rauskommt. Zumal die Mutter im Vorfeld sogar die Mißbrauchskeule rausgeholt hat! Ich habe damals Umgang bekommen, - nicht so viel wie ich wollte, aber es gab eine Regelung, die von der Mutter nicht ignoriert werden konnte. Mittlerweile ist meine älteste Tochter volljährig und wohnt bei mir. Auch die jüngere Tochter sehe ich regelmäßig und mache seit einigen Jahren die Termine mit ihr selbst aus. Die Mutter spricht immer noch kaum ein Wort mit mir, höchstens Beschimpfungen gegen mich an die jüngere Tochter gerichtet. Der ist das Verhalten ihrer Mutter allerdings nur noch peinlich.
Ich rate Dir auch zu klagen! Zum Einen um Dein klägliches Recht wahrzunehmen, um Deinem Kind zu zeigen, daß du es zumindest versucht hast, und um der Alten zu zeigen, daß sie nicht Alles machen kann.
Ansonsten kann ich mich dem Beitrag von P nur anschließen.
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#20
ich habe nicht so den Plan von Kindern. Ab welchen Alter kann man mit dem Kind etwas alleine (ohne Mutter) unternehmen?
Wie lange kann solch ein umgang in Stunden etwa dauern?
Danke für eure Meinungen und Einschätzungen.
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#21
(18-04-2010, 20:18)p schrieb: Verluste in diesem Spiel: Null.

Da liegt der Kern. Wer den nötigen Abstand hat und auch die Niederlage einplant, der wird nicht emotional am Boden liegen. In den meisten Fällen sieht es aber eben anders aus. Ich denke, dass die eigene Stabilität erstmal am wichtigsten ist und wenn die erreicht ist, dann geht man auch unter einer anderen Voraussetzung ran. Deswegen: Erstmal Abstand gewinnen und mit dieser Situation leben können und lernen.
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#22
(18-04-2010, 23:02)Fluechtling schrieb: ich habe nicht so den Plan von Kindern. Ab welchen Alter kann man mit dem Kind etwas alleine (ohne Mutter) unternehmen?
da gibt es keine Begrenzung

(18-04-2010, 23:02)Fluechtling schrieb: Wie lange kann solch ein umgang in Stunden etwa dauern?
24 / 7

allerdings wird man Dir das womöglich nicht einräumen, weil Dir die Emotionalität und das Universalgenie einer "Guten Mutter" fehlt.

Mit einer Dreijährigen kann man(n)/Vater schon eine Menge machen, so dass ich als Basis jedes 2. Wochenenden von Freitag nach dem KiGa bis Montag zum KiGa und einen Nachmittag in der Zwischenwoche erst mal beantragen würde!

p.s. Wenn Du wirklich der Meinung bist, dass Dir an Deinem Kind was liegt, lass Dich nicht von Leuten, denen ihre Kinder von vornherein egal waren, davon abhalten, es wenigstens zu versuchen!
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#23
(18-04-2010, 20:18)p schrieb: Wobei auch weitere Klagen Spass machen können, sofern man sie sportlich und nicht verbissen betreibt. Der Ex eine Ordnungsgeldstrafe zu bescheren ist doch ein nettes Ziel?
Genau so halte ich es z.Zt. Ich habe einen Umgangsbeschluss mit Zwangsgeldandrohung in meiner Tasche. Damals konnte ich direkt klagen, ohne Umweg über´s JA, da Mutter die Mißbrauchskeule geschwungen hatte. Nun werde ich die Ordnungsstrafe durchzuziehen. Dabei muß ich jedoch erst noch die JA-Dame ins Spiel bringen.
Das ist der Part, der mir bei der Sache am allerwenigsten Spaß macht. Sad
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#24
(19-04-2010, 10:33)Inschöniör schrieb: Ich würde darin vermerken lassen, dass du im Falle von Nichtgewährung des Umgangs die Unterhaltszahlung sofort einstellst (Na und, dann machst du dich eben strafbar.). Das sollen die Richter wissen.

Die wissen dann, dass du ein Erpresser bist. Sowas kündigt man nicht in einem Gerichtsantrag an. Man kündigt es gar nicht an, sondern tut es einfach. Wenn man überhaupt mit den Folgen leben kann.
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#25
Guten Morgen in die Runde
@Flüchtling
(19-04-2010, 10:36)p schrieb: Man kündigt es gar nicht an, sondern tut es einfach.


So sollte deine Headline aussehen, nicht reden , machen ist die Devise !
Ich kann dich trösten Flüchtling,denn leben kann man(n) auch damit.

Die Überschrift lautet schon für mich seit einigen Jahre nicht mehr zu reden , nichts von mir preiszugeben, und somit im wesentlichen nicht mehr angreifbar zu sein. Wenn es Ärger gibt dann richtig, ohne irgendwelche ankündigungen.Darauf zu reagieren fällt der Gegenseite zunehmend schwerer...
ich sehs bei mir, nur noch "stochern im Nebel", und immer wieder die selben Vorwürfe die einem Richter im Dorf auch irgendwann mal auffallen sollten.

Lass dich nicht unterkriegen, es ist ein Scheissstaat,wie du gesagt hast. Wink
Grüsse vom Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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