Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neuer Titel des KU nach Auslauf von BU
#1
Hallo Leute,

ich habe ein paar Fragen bezüglich des KU Titels, wenn BU Ende des Jahres ausläuft.

1. Das JA wird mich wohl wieder auffordern Auskunft zu geben über meine Einkünfte.

Da ich dann nur noch einer Person Unterhaltspflichtig bin werde ich wohl vom JA eine Stufe in DT hochgestuft werden.

Meine Frage ist nun: Was ist mit dem alten Unterhaltstitel (KU)?

Hat die KM den alten Titel herauszugeben bevor ich den neuen Titel erstellt habe (§ 371 BGB).
(Wenn nein, dann sind ja zwei Titel gleichzeitig im Umlauf und ich muss dann für ein oder zwei Monate zwei Titel bedienen ! Huh )
Oder wird der alter Titel vom JA abgeändert.
Muss leider sagen das ich einen dynamischen und unbefristeten Titel beim JA unterschrieben habe, weil ich es nicht besser wusste.

Beim JA wurde mir auch gesagt, dass das Kind nach BGB einen Anspruch auf einem dynamischen Titel hat.
Ist das so richtig ? (gelesen habe ich § 1612a schon).
Kann der Titel nicht auch statisch sein, denn die DT ändert sich ja jetzt jährlich (Dank Westerwelle & Co) und nicht mehr nur alle 2 Jahre.

Ich würde gerne nächstes Jahr lieber einen dynamischen Titel bis zur nächsten Altersgruppe des Kindes (also bis zum 6 LJ ) erstellen. Big Grin
Könnte ich da Ärger mit dem JA bekommen?
Kann ich das so machen oder wird die KM mich dann verklagen?

thanks a lot für alle die in diesem Forum auf meine Fragen antworten.
Zitieren
#2
(15-04-2010, 18:02)jancux schrieb: Hat die KM den alten Titel herauszugeben bevor ich den neuen Titel erstellt habe (§ 371 BGB).
Im neuen Titel steht sowas wie: "Mit Abänderung des Titels xyz vom xyz". Dann bist Du schon auf der sicheren Seite. Der alte Titel sollte jedoch rausgegeben werden.

(15-04-2010, 18:02)jancux schrieb: Beim JA wurde mir auch gesagt, dass das Kind nach BGB einen Anspruch auf einem dynamischen Titel hat.
Die beim JA erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Big Grin

(15-04-2010, 18:02)jancux schrieb: Kann der Titel nicht auch statisch sein, denn die DT ändert sich ja jetzt jährlich (Dank Westerwelle & Co) und nicht mehr nur alle 2 Jahre.
Wenn Du ihn dynamisch machst, wird der Stress am 1.1.2011 wohl nicht wieder aufkommen.

(15-04-2010, 18:02)jancux schrieb: Ich würde gerne nächstes Jahr lieber einen dynamischen Titel bis zur nächsten Altersgruppe des Kindes (also bis zum 6 LJ ) erstellen. Big Grin
Wenn Du jetzt schon einen neuen dynamischen machst, dann wirst Du automatisch am 1.1.2011 und dann bei der nächsten Altersgruppe nächstes Jahr mehr zahlen müssen.

Ein neuer Titel zum jetzigen Zeitpunkt ist mit vielen Fragezeichen gekennzeichnet.
Zitieren
#3
Hallo Blue,

Das Kind ist zur Zeit 2 Jahre und 4 Monate alt.
Zur Zeit zahle ich an die Mutter BU der wohl Ende des Jahres ausläuft.
Das JA wird mich wohl nach meinen Einkünften fragen, denn die 2 Jahresfrist zwecks Auskunfterteilung ist auch vorüber.
Das Kind ist dann aber erst 3 Jahre alt.

Zur Zeit bin ich bei 110% im nächsten Jahr wohl bei 115%

Was ich eigentlich wissen möchte, kann ein aktueller Titel (110%) dann geändert werden oder muss ein ganz neuer Titel (115%) erstellt werden.

Wenn ich einen neuen erstellen kann, dann nur befristet bis zum 18. Lebensjahr oder lieber bis zum 6. Lebensjahr.
Mit der Änderung möchte ich gleich den Titel in einen befristeten Titel ändern.
Mit anderen Wort, wenn das JA mich auffordert den neuen Zahlbetrag neu zu beurkunden, dann würde ich dem JA erst mal einen Brief schrieben mit der Bitte um Herausgabe des alten Titels und dann erst den neuen befristen Titel erstellen.
Zitieren
#4
(15-04-2010, 20:32)jancux schrieb: Das Kind ist zur Zeit 2 Jahre und 4 Monate alt.
Zur Zeit zahle ich an die Mutter BU der wohl Ende des Jahres ausläuft.
Da gibt es einfach zu viele "Unbekannte". Woher willst Du wissen, dass der BU Ende des Jahres ausläuft? Was macht Mutter beruflich z.Zt.
Zitieren
#5
Geht arbeiten (max 10 St./W + BU), wird aber nur zur hälfte angerechnet.
Die RAte nennen sowas "überobligatorisch".
Zitieren
#6
(15-04-2010, 21:09)jancux schrieb: Geht arbeiten (max 10 St./W + BU), wird aber nur zur hälfte angerechnet.
Die RAte nennen sowas "überobligatorisch".
Die RAtten, die Dir das weisgemacht haben, sind nicht auf dem neuesten Stand. War die ARGE schon bei Dir am Start? Wenn nicht, dann stell Dich darauf ein.
Zitieren
#7
Nö,
die ARGE wird es auch nicht geben.
KM wohnt mietfrei ( Eltern haben ein zweites Haus, unten vermietet und oben wohnt die KM).
Wird vom JA : "Zuwenndungen Dritter ..." angesehen.
("Wenn ich eine Immobilie hätte, dann müsste ich mehr KU zahlen)

Rechnung wie folgt, KM bekommt:

254 (KU) + 566 (BU) + 184 (KG) + 700-800 (Eink KM)
=1704-1804
keine Miete. Das Leben kann doch so schön sein.

Ich glaube kaum, das man dann noch was von der ARGE bekommt.

Ach so habe ich vergessen:
Papa hat KM ein neues Auto gekauft, altes war nicht mehr zu reparieren.
Zitieren
#8
(15-04-2010, 21:33)jancux schrieb: + 566 (BU)
Der soll doch Deiner Meinung nach demnächst wegfallen, oder? Wink
Zitieren
#9
Ja ist auch richtig.
BU Titel erstmal bis 12.2010 (Bin nicht verheiratet gewesen und habe auch nicht zusammengelebt mit KM), laut meiner RAin als Basisunterhalt bezeichnet.
Ab Dez. geht Kind in die Kita Halbtags.
KM wird dann wieder 20 h/w arbeiten, jetzt arbeitet Sie nur 10 h/w.
Ach so hab' noch was vergessen.
KM hat vor der Geburt des Kindes nur einen Halbtagsjob gehabt, sonst hätte ich mehr zahlen müssen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich IVER 12 9.477 21-02-2017, 10:40
Letzter Beitrag: Pfanne
  Vollzeitjob, Selbständig und neuer Titel? ibu400 6 5.203 29-07-2015, 22:32
Letzter Beitrag: raid
  KU - neuer Titel oder Klage abwarten? Lullaby 78 58.796 14-07-2014, 11:24
Letzter Beitrag: Lullaby
  Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung Arminius 7 5.817 21-08-2013, 22:55
Letzter Beitrag: Arminius

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste