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Droht eine Pfändung?
#1
Folgende Situation:
Für mich wird Unterhaltsvorschuss bezahlt, eine Beistandschaft wurde eingerichtet, die mich seit längerem unter Druck setzt, irgendwas zu unterschreiben, was ich bisher nicht getan habe. Ich bin seit vielen Jahren arbeitslos und das war ich auch schon länger vor der Geburt des Kindes. Durch eine Erbschaft bekam ich Geld, das ich angab und wovon ich seitdem meinen eigenen Unterhalt bestreite und wovon ich auch eine Zeitlang Kindesunterhalt entrichtete, den ich aber einstellte, weil ich für meinen eigenen Unterhalt ein paar tausend Euro zurückbehalten wollte. Davon lebe ich momentan, verbrauche allerdings relativ wenig, da ich keine eigene Wohnung habe, usw. Jetzt fordert die Unterhaltsvorschusskasse Einkommensnachweise für das letzte Jahr und drohen mit Gericht, wenn ich keine Auskunft erteile. Ich soll ein Formular (Einkommen u. Vermögen) ausfüllen, mit welchem ich auch einwillige, dass man alle Auskünfte bei Finanzbehörden über mich einholen kann. Dazu folgende Fragen:

1) Wenn die erfahren, dass ich noch genug Geld auf dem Konto habe, von dem ich Unterhalt hätte bezahlen können, werden die mir das pfänden, oder? Kann ich das irgendwie abwenden?
2) Kann ich kurzfristig mit dem Geld noch was machen, um es zu retten?
3) Muss ich das Formular mit der entsprechenden Passage... dass man alle Informationen über mich einholen kann... unterschreiben?

Huh
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#2
Wenn Du bei Gericht verurteilt wirst, kann Dir alles gepfändet werden. Du bist auf jeden Fall verpflichtet, Auskunft zu geben! Höchstwahrscheinlich wirst Du zu fiktivem Einkommen verurteilt.
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#3
Besteht ein Titel gegen Dich oder bist Du von einem Gericht zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden? Dann kann bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt gepfändet werden.

Falls vorgenanntes nicht zutrifft, wirst Du auf jeden Fall gepfändet, wenn jetzt verurteilt wirst. Und das wird definitiv passieren.

Sowohl aus Titel als auch auf Grundlage eines Urteils wird direkt der Gerichtsvollzieher beauftragt.

Sowohl das Jugendamt wie auch andere Finanzbehörden haben jederzeit die Möglichkeit, eine Kontenabfrage durchzuführen - und das ohne deine Unterschrift. Einkommens- und Vermögensauskunft musst Du alle zwei Jahre wahrheitsgemäß erteilen - machst Du es nicht, wird Klage erhoben oder bekommst bei Falschauskunft eine Strafe.

Spätestens bei der Eidesstattlichen Versicherung wird man von dem Guthaben erfahren und dich bis auf das letzte Hemd pländen. Pfändungsfreigrenzen oder sonstige Schutzmechanismen gibt es für KU Bluter nicht! Du hast dann nur die Möglichkeit, eine Pfändungsgrenze individuell, auf Antrag vom Gericht festlegen zu lassen und die wird definitiv niedriger ausfallen, als die regulären Sätze.

Mein Tipp.

Konto so schnell wie möglich leer räumen - Entweder Kohle verstecken, im Puff verjubeln, Auslandkonto eröffnen oder von einer Person deines Vertrauens ein Konto eröffnen lassen, was Du nutzen kannst. Aber auf jeden Fall auszahlen lassen und nicht so blöd sein, das Geld direkt auf ein anderes Konto zu überweisen.

Wichtig: Den Dispositionskredit auf 0,-- setzen lassen - Es wird bis zum Limit des Dispo gepfändet.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#4
Wie bereits erklärt: Das Geld abheben, bloß nicht überweisen! Und Bar auf ein anderes Konto ins Ausland bringen, am besten raus aus der EU. Denn wenn du nicht regelmäßig deiner Zahlpflicht nachkommst, wird dir alles genommen was du besitzt, da kannst du machen was du willst.
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#5
auf jeden fall konto leer räumen und zwar sofort, wie ali mente erklärt hatte.
überleg dir schonmal eine gute ausrede was mit dem geld passiert sein könnte... es darf nichts sein, das du belegen könntest. also nie behaupten du hättest dir ein auto gekauft oder dergleichen.
besser wäre z.b. du hast dich mit bordsteinschwalben begnügt (kein puff oder club, in dem nachgefragt werden könnte) oder evtl. private schulden, die du zurück bezahlen musstest. auch hier wichtig: der zweck der schulden darf nicht mehr nachvollziehbar sein, d.h. jemand hatte dir geld geliehen weil du keines hattest, damit du dir bspw. lebensmittel und kleidung kaufen konntest. keinesfalls weil diese person für dich privat gearbeitet hat (sonst seid ihr noch dran wegen schwarzarbeit) oder weil du dir davon ein auto gekauft hast!
oder noch besser wäre etwas, das zwar nachvollziehbar wäre, jetzt aber bei einer pfändung keinen wert mehr hätte, z.b.: du hast dir damals einen fernseher gekauft (letztendlich egal wann) welcher teuer war. person x hatte dir für diesen zweck geld geliehen. wenn der fernseher heute keinen pfändbaren wert mehr hat, kann dir das egal sein, denn diese schulden hattest du schon vorher.
auch wichtig in deiner situation: falls ein gerichtsvollzieher auftauchen sollte darf nichts pfändbares da sein oder es muss einer anderen person gehören (nachweislich). also kein geld in der geldbörse (da schauen die zuerst nach), kein schmuck usw.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#6
Ist ja schon interessant, was sich hier für kriminelle Subjekte rumtreiben.
Denkt denn keiner an das Kind? Dem Kind steht doch Unterhalt zu!
Angel
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#7
Hallo blue

(09-04-2010, 09:43)blue schrieb: Ist ja schon interessant, was sich hier für kriminelle Subjekte rumtreiben.
Denkt denn keiner an das Kind? Dem Kind steht doch Unterhalt zu!
Angel

Richtig, dem Kind. Nur leider gibt es absolut kein Kontrolle wie wir ja wissen und deswegen müssen wir uns selber helfen.
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#8
(09-04-2010, 09:43)blue schrieb: Ist ja schon interessant, was sich hier für kriminelle Subjekte rumtreiben.
Denkt denn keiner an das Kind? Dem Kind steht doch Unterhalt zu!
Angel

Wer ist denn hier "kriminell"? Der Staat, der dem Unterhaltsbluter bis auf das letzte Hemd auszieht, sämtliche Grundrechte entzieht und versklavt (erhöhte Erwerbsobliegenheit) oder derjenige, der um seine Existenz kämpfen muss und deshalb solche Wege zu beschreiten gezwungen ist?

Wenn ich das schon höre - "Es steht dem Kind zu" krieg ich das kotzen! Was steht uns denn zu? Nur noch malochen gehen für andere - 40 Stunden für den Sozialhilfesatz?

Wenn alles auf dem Prinzip Leben und Leben lassen funktionieren würde, bräuchte man auch keine "illegalen" Wege gehen. Es geht bei vielen um die nackte Existenz.

Glaubst du ich wandere aus Spaß aus und muss deshalb alles zurück lassen, was ich mir über Jahrzehnte aufgebaut habe?

@blue vielleicht bist Du eher bei Netmoms besser aufgehoben.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#9
(09-04-2010, 10:25)ali mente schrieb: @blue vielleicht bist Du eher bei Netmoms besser aufgehoben.
Ich glaube, die würden mich nach meinem zweiten Beitrag dort rausschmeissen. Big Grin Ansonsten darfst Du wieder runterkommen. Ich hatte lediglich (ironisch) so argumentiert, wie mit aller Wahrscheinlichkeit die Richterin urteilen wird. Wink
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#10
(09-04-2010, 10:49)blue schrieb:
(09-04-2010, 10:25)ali mente schrieb: @blue vielleicht bist Du eher bei Netmoms besser aufgehoben.
Ich glaube, die würden mich nach meinem zweiten Beitrag dort rausschmeissen. Big Grin Ansonsten darfst Du wieder runterkommen. Ich hatte lediglich (ironisch) so argumentiert, wie mit aller Wahrscheinlichkeit die Richterin urteilen wird. Wink

Na gut. Es sei dir Absolution gewährt Wink.

Ich bin immer etwas dünnhäutig bei der Aussage "Es steht mir doch zu".
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#11
...
Du bist auf jeden Fall verpflichtet, Auskunft zu geben! Höchstwahrscheinlich wirst Du zu fiktivem Einkommen verurteilt.


ja, Auskunft geben muss ich, aber geht das auch formlos bzw. ohne Formular? Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ich den Vordruck ausfülle oder selbst ein paar Zeilen über meine Einkommensverhältnisse verfasse? Würden die das akzeptieren?
"Besteht ein Titel gegen Dich oder bist Du von einem Gericht zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden? Dann kann bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt gepfändet werden."


nein, Titel existieren noch nicht. Bislang wurde nur gedroht, aber das dürfte jetzt die letzte Drohung sein. Die Beistandschaft hat die Forderungen übrigens wieder an die Vorschussstelle abgegeben... warum, weiß ich nicht.


"Sowohl das Jugendamt wie auch andere Finanzbehörden haben jederzeit die Möglichkeit, eine Kontenabfrage durchzuführen - und das ohne deine Unterschrift. Einkommens- und Vermögensauskunft musst Du alle zwei Jahre wahrheitsgemäß erteilen - machst Du es nicht, wird Klage erhoben oder bekommst bei Falschauskunft eine Strafe."

hatte eh schon den Eindruck, dass die hinter mir her spionieren und auch ohne meine Unterschrift alle Auskünfte einholen. Warum soll man dann überhaupt noch eine Erklärung zum Einkommen abgeben?

"Spätestens bei der Eidesstattlichen Versicherung wird man von dem Guthaben erfahren und dich bis auf das letzte Hemd pländen."

Mal abgesehen vom Geld... bin derzeit bei einem Freund untergekommen. Besitze in seiner Wohnung fast nichts, nur ein paar Kleinigkeiten und Klamotten. Kann es passieren, dass der Gerichtsvollzieher irgendwann vor seiner Tür steht und dort pfänden will?

"Pfändungsfreigrenzen oder sonstige Schutzmechanismen gibt es für KU Bluter nicht! Du hast dann nur die Möglichkeit, eine Pfändungsgrenze individuell, auf Antrag vom Gericht festlegen zu lassen und die wird definitiv niedriger ausfallen, als die regulären Sätze."

Was ist mit einem pfändungsfreien Konto? Ich muss ja wenigstens noch meinen Beitrag an die Krankenkasse überweisen können.

Vielen Dank für die Tipps!
(09-04-2010, 09:28)stafford schrieb: ...
überleg dir schonmal eine gute ausrede was mit dem geld passiert sein könnte...
...

auch wichtig in deiner situation: falls ein gerichtsvollzieher auftauchen sollte darf nichts pfändbares da sein oder es muss einer anderen person gehören (nachweislich).


sorry, ich komme hier mit den Antwort-Modalitäten noch nicht zurecht.

darf ein Gerichtsvollzieher in eine Wohnung (eines Freundes), die mir gar nicht gehört, wo ich nur schlafe, um nicht auf der Straße leben zu müssen?
Für die ich auch keine Miete bezahle?

Wird stressig, das Geld jetzt auf die vorgeschlagene Art noch loszuwerden.
Da bin ich wahrscheinlich nicht abgebrüht genug... vielmehr seit Monaten wie gelähmt... vor lauter Drohungen des Jugendamtes. Konnte irgendwie kein Geld ausgeben, obwohl ich ahnte, was mir droht.
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#12
@Milander

Erst mal cool bleiben und klaren Kopf bewahren.

Kurz und knapp - Vor Pfändung in Sachen KU schützt dich gar nichts. Wo von Du lebst interessiert da niemanden. Wenn was da ist, ob Ersparnisse oder pfändbare Gegenstände wird das gepfändet.

Die Maschinerie läuft in etwa so:

1. Drohgebärden des Jugendamtes
2. Aufforderung der Einkommesauskunft und Nötigung einen Titel zu unterschreiben
2.1. Weigerung zu 1 - Auskunftsklage
2.2 Weigerung zu 2 - Klage auf Unterhalt
3. Wenn Du nicht zahlst - Pfändung

Du kannst dich drehen und wenden wie Du willst - Du kannst deine Kohle bzw. pfändbaren Gegenstände nur retten indem sie dir nicht mehr gehören- Basta.

Wichtig: Konzentration auf das Wesentliche und schnelles Handeln, nichts vorschnell unterschreiben. (Aus heutiger Sicht würde ich heute gar nichts mehr unterschreiben und es immer auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen - aber die Vorgehensweise muss jeder für sich entscheiden und jeder hat ein anderes Rezept).

Ich empfehle Dir mal das Trennungsfaq zu studieren damit Du weisst, wie du dich verhalten kannst insbesondere beim Titel.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#13
(09-04-2010, 13:09)Milander schrieb: Wird stressig, das Geld jetzt auf die vorgeschlagene Art noch loszuwerden.
Pro Tag kann man bei den meisten Geldinstituten 500 Europas am Geldautomaten abheben. Damit solltest Du schon gestern begonnen haben. Das Geld gibst Du einem vertrauenswürdigen Freund, oder mir. Jemand aus meiner Familie ist mehrfacher Millionär und kann Kohle verdammt gut anlegen. Big Grin
Wo nix mehr ist, kann nix mehr gepfändet werden.

(09-04-2010, 13:09)Milander schrieb: Da bin ich wahrscheinlich nicht abgebrüht genug...
Dann wird´s Zeit! Die Geldeintreiber kennen weder Mitleid noch Skrupel.

(09-04-2010, 13:09)Milander schrieb: vielmehr seit Monaten wie gelähmt... vor lauter Drohungen des Jugendamtes.
Die Formulierungen in deren Briefen sind wirklich krass. Aber auch hier wird es Zeit, Dir ein dickes Fell zuzulegen. Meist ist ein deutscher Michel unheimlich eingeschüchtert und verängstigt, wenn er so was liest. Ist ja auch so gewollt von denen! Ich selbst kann mitlerweile keinerlei Respekt mehr für diese Behörde aufbringen. Die blähen sich erst mal auf. Wenn sie wirklich eine Gerichtsverhandlung wollen, müssen sie endlich mal arbeiten. Tongue

Meist wird sich dann bei der Gerichtsverhandlung raustellen, dass wirklich nicht so viel zu holen ist, wie sie gefordert haben. Aber die ganzen Gerichts- und Anwaltskosten zahlt der deutsche Steuerzahler doch gerne. Wink
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#14
Dem Kind steht Betreuungsunterhalt zu. Wurde dies durch die Mutter in ausreichender Höhe nicht geleistet ? Kein Problem. Das wollen wir doch ! Der Deutsche Staat legt darauf wert, daß das Kind nicht selbst durch die Mutter Betreuungsunterhalt bekommt. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Wer sein Kind nicht betreuen möchte, gibt es zuerst zur Fremdbetreuung in die Kindergrippe, dann in den Kindergarten, dann in die Schule und dann schickt man das Kind mit 16 arbeiten und steckt sich neben dem Einkommen des Kindes auch noch den Unterhalt des Vaters und die staatlichen Leistungen ein. Schließlich muss das Kind erst um Erlaubnis der Mutter fragen, was das Kind mit seinem verdienten Geld anfängt, es ist nämlich beschränkt geschäftsfähig. DAS Kind ist bei jedem schlechtbezahlten oft auch unausgebildeten Notbetreuer in der Kindergrippe, Schule und anderswo "besser" aufgehoben, als wenn es beim Vater ist. Die Rechtswidrigkeit fängt doch schon damit an, daß die staatliche Transferleistung Kindergeld für die Eltern des Haushaltes gedacht ist. Demnach müssten sich nach der Trennung auch Vater und Mutter den Unterhalt und das KIGE halb teilen.
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#15
(09-04-2010, 11:46)Rumpel schrieb: @ali mente
blue neigt schon mal zum Sarkasmus. Cool
Jetzt untertreib mal nicht!
Wenn ich etwas gelernt habe, dann ist es:
Bevor ich was beim JA unterschreibe, laß ich mich lieber verurteilen!
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#16
(09-04-2010, 20:05)blue schrieb: Bevor ich was beim JA unterschreibe, laß ich mich lieber verurteilen!

So ist es! Mit diesen Verbrechern kommuniziere ich in keiner Form mehr. Nur über Anwalt oder Gericht! Angry
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#17
(09-04-2010, 20:38)ali mente schrieb: Mit diesen Verbrechern kommuniziere ich in keiner Form mehr.
Trotzdem sollte zwischen JA und ASD unterschieden werden.
Wink
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#18
Ich versteh den ganzen Hype hier nicht...

Der Fragesteller schreibt für IHN wird Unterhaltsvorschuss bezahlt. Heißt: Er ist keine 13 Jahre alt.
Weiter redet er von Konto und Geld und so weiter. Heißt er ist älter als 13 Jahre alt.
Folgerung: Irgendwas stimmt da nicht am Beitrag. Cool

Und wenn man es so auslegt, wie es vermutlich gemeint ist, dann kann ich blue und seiner Anmerkung in Sachen kriminell nur zustimmen. Nicht ironisch sondern sachlich gemeint. Was glaubt ihr wohl, was passieren wird, wenn er so verfährt, wie dem Fragesteller hier geraten wird?
Wünsche viel Spaß mit der Dame Justitia.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#19
(10-04-2010, 08:46)vorsichtiger schrieb: Was glaubt ihr wohl, was passieren wird, wenn er so verfährt, wie dem Fragesteller hier geraten wird?
Wünsche viel Spaß mit der Dame Justitia.

Ungewöhnlich finde ich die Story auch. Wieso macht das JA erst jetzt Druck? In der Regel sind die doch da hinterher so schnell wie möglich einen Titel zu bekommen - gerade wenn Beistandschaft besteht. Aber es kann ja auch mal sein, dass das Jugendamt wirklich mal gepennt hat.

@Vorsichtiger - das verstehe ich ich nicht. Was ist deiner Meinung nach an der Vorgehensweise verkehrt?

Sollte der Fall so sein, wie dargestellt - dass Milander über Ersparnisse aus einem Erbe verfügt und davon leben muss und er nicht möchte, dass diese Existenzgrundlage gepfändet wird?

Ich meine, im juristischen Sinn ist es eher gefährlich, wenn man im Nachweist, dass er den Unterhalt aus den Ersparnissen hätte bestreiten können (Unterhaltspflichtverletzung).

Klar, wenn die Justiz genauer hinschaut und sich die Kontoauszüge der vergangenen Jahre anschaut, könnte das böse werden. Aber das würde es so oder so werden - ob die Ersparnisse zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorhanden sind oder nicht.

Besser dann doch die Existenzgrundlage sichern.

Ansonsten sehe ich folgendes Szenario:

1. Pfändung wegen des laufenden Unterhaltes
2. Pfändung Unterhaltsvorschuss
3. Kohle weg!
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#20
@Milander
Schau dir mal das Thema Abtrittserklärung.

Mir dürfen Sie von meinem eigentlich 700€ pfänden, da es um Unterhalt geht erhöht sich der Betrag auf 900€, mehr geht nicht.
Von dem Rest soll ich dann irgendwie rum kommen, was mir ein Rätsel ist.
Also habe ich dem Gericht 500€ Unterhalt angeboten weil mit denen ich leben kann. Abgelehnt, meine noch Frau möchte mehr.

Daraufhin habe ich meinem Arbeitgeber eine Abtrittserklärung von einem privaten Kredit vorgelegt.
Somit werden mir jeden Monat 500€ direkt von meinem Gehalt beim Arbeitgeber abgezogen. Wenn meine Frau die Gehaltspfändung beantragt, dann kann sie max. 400€ bekommen. Da mehr nicht geht. Für mich erst mal erledigt. Wie es weiter geht werde ich sehen.

Gruß
Firefox
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#21
Interessant, wie man versucht einen Deal zu schließen. Meiner Ex und ihrer weitsichtigen Rechtsanwältin habe ich damals 700 € monatlich angeboten und das haben die beiden Damen mit Weitblick ausgeschlagen. Sie glaubten, dass der Hengst die Goldtaler schon ausscheißen wird, wenn man nur genügend droht und erpresst. Leider ist der Darm nun dauerhaft verstopft und da kommt nichts mehr raus. Alle haben natürlich nur versucht das deutsche Recht anzuwenden. Anstatt reichlich Geld kommt eben nichts mehr. Wer ist dran Schuld? Natürlich der Exmann, wer sonst. Aber es geht nicht um Schuld, sondern um das Ergebnis, dass es keinen Unterhalt gibt. Und dann jammern die [Unterschreitung des Mindestniveaus], weil es ja um das Kind geht und blablabla ... sie meinten es nur gut .... geheule ....
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#22
Das ist nun mal die Standartversion wenn sie merken, das sie sich verzockt haben und genau das ist die Stärke die wir ausnutzen sollten. Denn nichts anderes bleibt uns.

Ich würde auch sofort veruchen alles zu retten, was ich nur könnte. Die werden genauso wenig Mitleid zeigen wenn es darauf ankommt, das sie ihr Geld wollen. Deshalb sollte man ebenfalls den Schalter umlegen und an sich selbst denken.

Und die Phrasen, "für das Kind" usw. sollte man genüsslich über Bord werfen, das sind halt die Sprüche, die einem ein schlechtes Gewissen eintrichtern sollen. Wer sich solche Sprüche aber nicht gefallen lässt und sich darauf besinnt, zuerst einmal an sich zu denken und an seine Zukunft, der wird feststellen, das die anderen dies nicht im geringsten interessiert. Wenns ums Geld geht, werden sie alle gierig und beim KU haben sie zuviel Macht, dies durchzusetzten. Deswegen sollte man in solchen Situationen egoistisch denken, und sein Besitz sichern denn wenn es zu spät ist und alles weggepfändet wurde, dann fragen sich viele, warum sie es nicht schon vorher gemacht haben und daruf gehofft, das sie schon nicht so skrupelos sein werden.

Deswegen, bring dein Besitz in Sicherheit, solang es noch geht.

Und falls man dann später gefragt wird, wo das Geld sei, kann man sagen, das man es online verspielt hat. Poker, BlackJack, Roulette, egal, sie können es nicht nachweisen, das es nicht so ist denn die Betreiber der Onlinespielkasinos sitzen im Ausland und geben deutschen Gerichten keine Auskunft!

Aber zuerst, Vermögen sichern. JETZT!!! Überlegen, was man tut, kann man danach immer noch!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#23
(10-04-2010, 16:38)gleichgesinnter schrieb: Deswegen, bring dein Besitz in Sicherheit, solang es noch geht.
Richtig! Und zwar so schnell wie möglich.
In meiner damaligen -heißen- Phase hatte ich alles, was nur irgendwie etwas an Wert hatte, weggeschafft. Hauptsache wech damit. Wichtig ist natürlich, den richtigen Zeitpunkt zu wählen. Ich hatte nichts mehr in meiner Wohnung, dass nur irgendwie nach fünfeurofuffzich ausgesehen hatte.

Klar ist Exilein erst mal an mein Gehalt und hatte dieses zum Teil pfänden lassen. Sie war ja klug genug, es erst gar nicht bei meinem Konto zu versuchen. Wink

Den Gerichtsvollzieher hätte sie jederzeit losschicken können um den Rest aus meiner Wohnung tragen zu lassen.

Glücklicherweise hatte der Richter, der den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erließ, etwas Einsehen mit mir. Er ließ nur einen gewissen Prozentsatz von meinem Gehalt pfänden, da ich ja noch Kindesunterhalt von meinem restlichen Gehalt zahlen mußte. Wink
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#24
(10-04-2010, 17:28)blue schrieb:
(10-04-2010, 16:38)gleichgesinnter schrieb: Deswegen, bring dein Besitz in Sicherheit, solang es noch geht.
Richtig! Und zwar so schnell wie möglich.

Man muss so schnell wie möglich seine Entschlossenheit demonstrieren. Die Exen haben durch die deutsche Gesetzenlage einfach zu viel Siegeshormone und müssen erst lernen, dass es ein wertloser Sieg sein wird.
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#25
(09-04-2010, 14:00)ali mente schrieb: @Milander

Erst mal cool bleiben und klaren Kopf bewahren.

Wichtig: Konzentration auf das Wesentliche und schnelles Handeln, nichts vorschnell unterschreiben. (Aus heutiger Sicht würde ich heute gar nichts mehr unterschreiben und es immer auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen - aber die Vorgehensweise muss jeder für sich entscheiden und jeder hat ein anderes Rezept).

Danke!

ich würd was geben für einen klaren Kopf...

und hab auch regelrecht Panik irgendwas zu unterschreiben.
sollte vielleicht noch einen Anwalt um Rat fragen?
(10-04-2010, 11:00)ali mente schrieb: Ungewöhnlich finde ich die Story auch. Wieso macht das JA erst jetzt Druck? In der Regel sind die doch da hinterher so schnell wie möglich einen Titel zu bekommen - gerade wenn Beistandschaft besteht. Aber es kann ja auch mal sein, dass das Jugendamt wirklich mal gepennt hat.


Klar, wenn die Justiz genauer hinschaut und sich die Kontoauszüge der vergangenen Jahre anschaut, könnte das böse werden. Aber das würde es so oder so werden - ob die Ersparnisse zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorhanden sind oder nicht.


die machen schon länger Druck und warum sie die Drohungen bisher nicht wahrmachten?
weiß nicht, will nicht spekulieren.

genau,
egal, was ich tue, die Folgen sind in jedem Fall fatal.
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