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OLG Hamm: 5 UF 145/09: Neun Jahre Ehe, Unterhaltsverpflichtung bis zum Tod
#3
(29-03-2010, 21:51)Bluter schrieb: Wie ist das möglich?

@p schrieb hier sehr zutreffend:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2139

Das Spiel ist doch seit Anbeginn immer dasselbe: Die Gesetzgeberin definiert keine anwendbaren Gesetze, sondern eine Rechts-Wolke (Behauptung: Der Einzelfall zähle) und spielt den Gerichten auf diese Weise den Ball zu. Die Gerichte nutzen das, um ein systemimmanenten Unterhaltsmaximierungsprinzip zu fahren. Was ganz im Sinne der Gesetzgeberin ist, spart es doch ein paar Euro Sozialleistungen und unangenehme Arbeitsaufforderungen an faule Exen.

Ich habe den Eindruck, es ist nach dem 1.1.2008 noch schlimmer geworden, als es vor der Reform war. Bei der damaligen 0/8/15 Regelung gab es zumindest einen kleinen Hauch an Rechtssicherheit.
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RE: OLG Hamm: 5 UF 145/09: Neun Jahre Ehe, Unterhaltsverpflichtung bis zum Tod - von blue - 01-04-2010, 17:08
Unterhalt bis zum Abwinken - von Gast1 - 28-09-2010, 02:00
RE: Unterhalt bis zum Abwinken - von ep2007 - 29-09-2010, 22:26

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