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OLG Hamm: 5 UF 145/09: Neun Jahre Ehe, Unterhaltsverpflichtung bis zum Tod
#2
Ich habe da mal wieder eine Verständnisfrage, zu Rdn 74:
Zitat:Ein berufsbedingter Aufwand, wie ihn das Familiengericht in pauschaler Höhe ohne konkreten Nachweis angesetzt hat, ist nicht anzuerkennen. Entgegen den Urteilsgründen des Familiengerichts sehen die Hammer Leitlinien einen pauschalen Abzug nicht vor. Dies entspricht auch nicht der Rechtsprechung des Senats.
... im Verhältnis zu Rdn 84:
Zitat:Dieses Einkommen ist um einen berufsbedingten Aufwand in fiktiver Höhe von pauschal 5% zu bereinigen (vgl. BGH 03.12.2008 - XII ZR 182/06 - Rz 39, FamRZ 2009, 314 [317]), so dass ein Einkommen i.H.v. monatlich 380,00 € verbleibt.
Wie ist das möglich?

Der ganze Rest überrascht mich null, seit ich ihrerzeit das Putzfrau-Urteil vernommen habe.
Zudem hat sich etabliert, dass in jedem Fall ehebedingte Nachteile vorliegen, wenn eine Frau wegen der Betreuung mindestens eines Kindes nicht binnen 8 Wochen nach Geburt wieder am angestammten Arbeitsplatz erscheint.
Dann wird das "Was-wäre-wenn-Spielchen" gespielt.
Man(n) soll sogar froh sein, wenn man dieser Verkäuferin nicht im Falle der Kinderlosigkeit die Vorstandsebene von Karstadt andichtet.
Als Mutter jedenfalls hat sie keine Chancen und ist immer am untersten Ende der Nahrungskette anzusiedeln, soviel steht fest.
Die Arbeitsmarktlage ist wohl noch recht neu, in den Begründungsgliedern schmucker Unterhaltskettchen, kommt zumindest nicht überraschend.
Neu ist mir der verminderte Erwerbstätigenbonus i.H.v. 1/14, bei Bezug von Krankengeld. War das schon immer so?
Und warum gibt es aufseiten der "Berechtigten" einen unverminderten Erwerbstätigenbonus i.H.v. 1/7 für eine fiktive - also nicht ausgeübte - Tätigkeit?

Zitat:Mein Fazit: Keine Kinder mit VerkäuferInnen zeugen!
Oder überhaupt....Big Grin
Einem solchen Schurkenstaat ist umgehend und gepflegt die Kerseite zu zeigen, sobald Mann sich die Rosinen, in Form einer guten Ausbildung, gepickt hat.

off topic:
Irgendwo stand heute in einem Printmedium, dass die Deutschen bei den Patentanmeldungen zurückfallen.
Ein guter Anfang vom Ende, wie ich finde!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: OLG Hamm: 5 UF 145/09: Neun Jahre Ehe, Unterhaltsverpflichtung bis zum Tod - von Bluter - 29-03-2010, 21:51
Unterhalt bis zum Abwinken - von Gast1 - 28-09-2010, 02:00
RE: Unterhalt bis zum Abwinken - von ep2007 - 29-09-2010, 22:26

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