Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden
#1
Vor kurzem hatte ich eine Verhandlung wg. Unterhalt vor dem Familiengericht.
Ich bezahle demnach 105% des Mindestunterhalts.
Ich liege demnach bei 900 Euro Selbstbehalt (Fahrtkosten u.a. für Umgangsrecht wurden mir vom Familiengericht anerkannt).
Durch das neue Unterhaltsrecht muss ich ab Januar 2010 knapp 13% mehr an Unterhalt zahlen.
Dagegen habe ich Berufung eingelegt.

In den Jahren 2008 bis 2009 haben sich bei mir Unterhaltsschulden in Höhe von fast 1000 Euro angesammelt.
Nach der Trennung habe ich zwei Monate keinen Unterhalt gezahlt, weil ich mein Kind nicht sehen konnte.
Und der Unterhaltstitel für Kindesunterhalt war niedriger angesetzt als die Höhe, die jetzt vom F-Gericht festgesetzt wurde.
Ich zahle regelmäßig meinen Unterhalt für mein Kind.
Jetzt hat die Gegenseite mir mit Zwangsvollstreckung gedroht, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen die Unterhaltsschuld begleiche.

Was kann ich vorgehen, Ratenzahlung oder Verbraucherinsolvenz oder anderes?
Welche Chancen habe ich bei der Berufung wegen der Erhöhung von Kindesunterhalt durch das neue Unterhaltsrecht 2010?
Zitieren
#2
Servus!

Ich (die Betonung liegt auf ich) würde der Gegenseite erläutern, dass eine Zwangsvollstreckung zum kompletten Zahlungsausfall zukünftiger Ansprüche führen könnte. Bist Du Beamter, selbständig, Angestellter?

Grüsse


Nero
Zitieren
#3
Ich bin Angestellter.
Zitieren
#4
Dann kannst Du wohl von einer Gehaltspfändung ausgehen.
Zitieren
#5
Hallöle, Tongue

meine unmassgebliche Meinung ist um den Stress mit dem Arbeitgeber zu vermeiden: mit dem Gerichtsvollstrecker reden, Situation erklären = Ratenzahlung auf bis zu 6 Monate.Er kann sich drauf einlassen, soviel Verhandlungsspielraum hat er.Problem ist aber , du musst den normalen Unterhalt trotzdem weiterzahlen und rauschst damit schon unter deinen eigenen Selbstbehalt.

Auch wenn ich dich durchaus verstehe wenn du sagst: Kein Umgang, kein Unterhalt,ist es vielleicht besser drüber nachzudenken wie es weitergeht mit all den Pflichten für dich,dem sehr wenig eigenes Recht gegenübersteht.
Die Spirale nach unten dreht sich ganz langsam, die monetäre meine ich.

Verbraucherinsolvenz macht keinen Sinn für 1000.- € wenn, dann muss es richtig knallen. Smile

Und die möglichkeiten den KU nach unten zu drücken sind sehr, sehr, sehr gering.

Ja ja,Sie holen uns alle....die bösen Buben aus der Rechtsverbieg -beug und Verdrehanstalt....

Der Köter (auch unter Verdacht wie immer) Big Grin
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
Zitieren
#6
(18-03-2010, 12:16)Toter Hund schrieb: meine unmassgebliche Meinung ist um den Stress mit dem Arbeitgeber zu vermeiden:
Warum?
Jeder potentielle Arbeitgeber sollte sich darüber bewußt sein, dass wenn er einen "Vater" einstellt oder solche Angestellte hat, ab und zu ein GV vorbeikommen könnte. Von daher sollte jede deutsche Arbeitgeberin tunlichst darauf achten, nur noch weibliche Arbeitskräfte anzustellen!
Tongue
Zitieren
#7
(18-03-2010, 22:10)blue schrieb: (....), nur noch weibliche Arbeitskräfte anzustellen!
Tongue

Was widerum ungefähr 25% an Gehalt spart, wie wir alle wissen, und somit die Produktivität des Faktors Arbeit schlagartig um 25% steigen läßt.

Notiz: Noch mal mit Schäuble sprechen, "Wie Deutschland aus der Krise kommt"...

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Zitieren
#8
(18-03-2010, 09:51)marecello schrieb: Jetzt hat die Gegenseite mir mit Zwangsvollstreckung gedroht, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen die Unterhaltsschuld begleiche.

Nun bist Du angekommen, in der Wirklichkeit. Es ist enorm wichtig, dass man selbst pfändungssicher ist. Keine Werte in der Wohnung oder sie gehören einem nicht und kein Guthaben auf dem Konto und den Dispo auf Null setzen. Sie können den Lohn pfänden, das Konto und auch Werte in der Wohnung. Gehst Du auf deren Forderungen ein, dann schwimmt Deine liebste Ex auf der Wolke und ist ganz oben. Es liegt in Deiner Hand!
Zitieren
#9
egal wie die Antwort per PN aussieht - effektiv lautet sie "nein", da die Pfändung direkt beim Arbeitgeber landen wird.
Effektiv nicht pfändbar ist eigentlich nur das, was keiner weiß. Also der Sparstrumpf unter dem Kopfkissen. Der Goldbarren im Bankschließfach oder der Picasso, der als Leihgabe im Louvre hängt...
Meinen beinahe-"Porsche" in der Garage können sie auch nicht pfänden, weil er bankfinanziert ist. Und das ärgert die Austrägerin meiner Kinder aber sowas von... Cool

Der Arbeitgeber bereinigt Dein Netto nach ZPO (irgendwo bei § 850) und rechnet aus, was er abführen muss. Bei der Darstellung kommt wenn überhaupt der 850d in Betracht, wenn er denn greift - das versuche ich gerade auch herauszufinden und erhalte ebenfalls keine wirklich greifbaren / nachvollziehbaren Antworten.
Sollte ich was erfahren wie es WIRKLICH läuft, also aus der Praxis für die Praxis, dann poste ich es hier öffentlich.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#10
Pfändungssicher heisst für mich und bei mir ist es auch so:

1. Lohn an der Pfändungsgrenze
2. kein Konto
3. keine Wertsachen, auch nicht in der Wohnung

Wer also auf teure Autos usw. steht, sollte sich die besser ausleihen, über Dauermiete, Freunde, Eltern, Strohmänner etc.

Wer auf den echten Geheimtip wartet, wird ewig warten müssen, denn den gibt es nicht.

Wer nichts hat, der hat auch nichts zu verlieren. Deswegen muss man auch nicht gleich wie ein Penner leben und ungesund aussehen. Jetzt kommt der Frühling, die Wiesen werden grün und saftig ... das ist viel wichtiger als sich mit den Geldgeiern zu beschäftigen.
Zitieren
#11
(19-03-2010, 13:57)Exilierter schrieb: Wer auf den echten Geheimtip wartet, wird ewig warten müssen, denn den gibt es nicht.

...den gibts schon. Aber er heißt ja nicht umsonst GEHEIMtipp Wink

Big Grin
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#12
(19-03-2010, 13:57)Exilierter schrieb: Jetzt kommt der Frühling, die Wiesen werden grün und saftig ...
Ich hör die Hasen recht laut und heftig...! Big Grin
Zitieren
#13
Ja, diese Taktik ist echt am besten. Man muss wirklich Energie dafür entwickeln das macht Spaß. Also immer schön mit dem Ferrari vorfahren, und dann beim Pfänden darauf hinweisen: Ist nicht meins. Fotos von verlassenen Bunkern und angemieteten Wiesen und Weiden schicken und sagen, darin wohne ich, was wollen sie pfänden ?

Es gibt zwar in Deutschland eine Meldepflicht, aber der Verstoss dagegen ist maximal ne Ordnungswidrigkeit. Zur Not ist man eben "Obdachlos". Leider gibts keine Abmeldung mehr seit geraumer Zeit, dies könnte man umgehen, in dem man sich neu Anmeldet an einer Adresse, wos kein Briefkasten gibt. Ist ohnehin zu teuer, sich nen Briefkasten zu kaufen. Es ist nicht verboten "nie zu Hause " zu sein. Dann ne neue Freundin suchen, die auch arbeitet, damit es reicht.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste