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Endlich hab ich ihn, den Titel
#1
Als bekennender Dübel-Fan wollte ich doch tatsächlich heute morgen früh aufstehn, hatte vor, heute nachmittag ein Vorstellungsgespräch, vom Amt verpasst bekommen, es kam jedoch alles ganz anders.

Es bimmelte Herr XXXX der Postzusteller kennt mich bereits, ich wünsche ihm ja immer einen wunderschönes moin, gleich 3 (drei!) Schreiben vom Amtsgericht an einem Tag, nicht schlecht meinte er. Unterhalt, bestimmt möchte die feministische Richterin auch noch was vom Kuchen, sagte ich, ich wünscht ihm dann ein fröhliches Soi Six. Verstand er natürlich nicht Smile

Schreiben 1: Ablehnung meines Antrages auf Prozesskostenhilfe.
Begründung:

- Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Aehm, ich hatte doch geschrieben, dass meine EX möglicherweise doch Geld verdient, sie wollte aufn Strich gehn.

- Schliesslich hat der Beklagte den Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen nicht zur Akte gereicht.

Klar hab ich beantragt, sogar schriftlich, warum sollte ich dafür ein Formular ausfüllen? Vielleicht hätte ich mehr schönschreiben üben sollen.
Aber da steht doch klar, für mich sogar gut leserlich hiermit beantrage ich Prozesskostenhilfe. Keiner hatte mir gesagt, dass ich erst ein Antrag, für den Antrag, des Antrags auf Prozesskostenhilfe auszufüllen hätte. Wer denkt sich denn so ein Schwachsinn aus. Aber clever, mit Sparwirkung, bekomme ja nix und bin beim Antrag für den Antrags des Antrags auch reingefallen.

Schreiben 2/3: Unterhalt für EXe und Tochter. Berechnungsgrundlage, mein Arbeitslosenbescheid, die überzogenen Forderungen vom gierigen EXen Anwalt abgewendet, schmälert ja auch sein Honorar Smile Naja aber wo sind denn meine Abzüge, nirgendwo ? Selbst der Herr EXn anwalt hat bestätigt dass X und Y abzugsfähig sein, die nette Richterin, lässt das unbeindruckt. Vielleicht gibts hier ja auch ein Formular zum Formular des Formulars .......


wieder mal bestätigt, reine Willkür. Widersprechen kann ich übrigens nicht mehr. Das hatten sie noch fett vermerkt. Der Ganze Zirkus ging nun knappe 7 Monate.

Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?

Frage2: Wenn ich nun in Liliput bin und garkein Einkomen auch nicht mehr Freiberufler bin, sondern Student und mich weiterbilde, darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich auf 0 setzt?

Frage3: jetzt gibts ein Urteil zum Unterhalt, wiso zieht mit das Amt der Arbeit schon voher irgendwelche Beträge ab?
Da kommt mir noch ne Idee, wenn ich in Liliput kein Einkommen hab, sollte ich vielleicht selbst Unterhalt einfordern von der EXe?
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#2
Moin Tee-Rak,

Wo wird denn so geurteilt ?
Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?

Ich glaube jetzt wo du den "ersehnten" Titel hast wirst du ihn dir wegwünschen,oder du wirst versuchen es zu ändern,was die nächsten 2 Jahre nicht mehr gehen wird weil du an der Gerichtswand abschmetterst wie ein Handball.
Mein Anwalt hat mir gesagt:

Um einen Unterhaltstitel für KU,oder EU wegzbekommen auf null müsste man heute "zaubern " können...
Was sagst du dazu ?

Ich packs nochmal dran
Alles in allem ein tödlicher Cocktail für einen Verpflichteten

Grüsse vom Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#3
(04-03-2010, 13:19)Tee-Rak schrieb: Klar hab ich beantragt, sogar schriftlich, warum sollte ich dafür ein Formular ausfüllen?

Aus dem Hinweisblatt geht hervor, dass der Vordruck benutzt werden muss. Rechtsgrundlage ist § 117 Abs. 4 ZPO.
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/pr..._famfg.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#4
(04-03-2010, 13:32)Toter Hund schrieb: Moin Tee-Rak,

Wo wird denn so geurteilt ?
Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?

Ich glaube jetzt wo du den "ersehnten" Titel hast wirst du ihn dir wegwünschen,oder du wirst versuchen es zu ändern,was die nächsten 2 Jahre nicht mehr gehen wird weil du an der Gerichtswand abschmetterst wie ein Handball.
Mein Anwalt hat mir gesagt:

Um einen Unterhaltstitel für KU,oder EU wegzbekommen auf null müsste man heute "zaubern " können...
Was sagst du dazu ?

Grüsse vom Köter

im Moment ist es noch TU und KU. Ich bekomme noch genau 29 Tage ALG. Job, keiner in Aussicht. Wenn sich mein Einkommen in dem Fall ändert darf ich doch
auf eine Änderung klagen, die muss neuberechnet werden.

TU, ich habe null Einkommen, keine Aussicht auf einen Job, ich bilde mich halt in Timbukto weiter um bessere chancen aufm markt zu bekommen. Ich lese überall der Mann soll für seine Frau aufkommen, überall wird von ausgegangen der Mann
ist Unterhaltspflichtig, wiso kann eine gut ausgebildete jüngere Frau nicht Unterhaltspflichtig gegenüber eines Mannes in Timbuktu sein?
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#5
Der Titel ist also gerade erstellt worden und Vollstreckbar ?
Wenn dem so ist brauchst du garnix versuchen, du zahlst oder wirst platt gemacht.
Natürlich alles fiktiv, kennen wir ja schon.
Aber platt ist platt, egal ob fiktiv oder nicht.
Wenn deine Pläne ne Fliege zu machen real sind solltest du es wirklich ins Auge fassen und dich auch damit beschäftigen, alles andere ist wie erwähnt eine Katastrophe für dich.
Ich wiederhole: 29 Tage noch Geld vom Amt, kein Job in Aussicht, keine Perspektive die nächste Zeit.
Lese mal hier wie es mit einem Selbständigen getrieben wird
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=460

So long
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#6
Für die Titel spendiere ich gerne einen Bilderrahmen, den sich die Exen an die Wand pflastern können. Ein Stück Papier und oft nichts wert Smile Das ist eben ein FIKTIVER TITEL *kicher* und das Wort FIKTIV ist ja auch nicht unser Begriff.
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#7
(04-03-2010, 13:49)borni schrieb:
(04-03-2010, 13:19)Tee-Rak schrieb: Klar hab ich beantragt, sogar schriftlich, warum sollte ich dafür ein Formular ausfüllen?

Aus dem Hinweisblatt geht hervor, dass der Vordruck benutzt werden muss. Rechtsgrundlage ist § 117 Abs. 4 ZPO.
Reicht es, dort überall ein nicht zutreffend einzutragen?
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#8
@blue
Mach es doch nicht so kompliziert und kreuze jeweils einfach das Feld "Nein" an.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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