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in holland wohnen, gesetze und behörden
#1
angenommen jemand möchte von deutschland nach holland umziehen, welche gesetze wären dann für den deutschen staatsbürger maßgeblich?? die deutschen oder die holländischen?
welche behörden sind für diesen deutschen staatsbürger zuständig, die deutschen oder die holländischen? was müsste der deutsche staatsbürger tun, damit sichergestellt ist, dass nur die holländischen behörden für ihn zuständig sind?
kann ein deutscher einfach so seinen wohnsitz nach holland verlegen wenn er dort keine (offizielle) arbeit hätte? wir nehmen an er würde das aus eigener tasche finanzieren...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
#2
"die gesetze" ist ein ziemlich weiter begriff. denn davon gibt es einen ganzen haufen und die haben alle unterschiedliche geltungsbereiche Wink hier mal ein paar beispiele:

nehmen wir an du ziehst nach holland und
1. mißbrauchst in holland ein kind (rein hypothetisch, mir fiel gerade kein besserer fall ein!)
-> das passiert zwar alles in holland, aber die deutschen gerichte können dich hierfür zur rechenschaft ziehen. denn solche taten sind auch dann in deutschland strafbar, wenn die tat im ausland passiert ist. selbst dann, wenn kindesmissbrauch im ausland möglicherweise legal sein sollte. ok, der holländer ist zwar tolerant, aber das wäre auch nach holländischem recht eine straftat die sie dort verfolgen würden. in dem fall müsstest du dich also mit der deutschen und der holländischen justiz auseinandersetzen
2. du behälst dein miethaus in deutschland
-> dann bist du in deutschland mit diesen einkünften immer noch beschränkt steuerpflichtig und musst dort eine steuererklärung abgeben. obwohl du in holland lebst und arbeitest. in deiner holländische steuererklärung musst du diese deutschen einkünfte ebenfalls angeben, sie werden aber dank doppelbesteuerungsabkommen angerechnet. das heisst, du musst jetzt nicht doppelt steuern zahlen.
3. nimmst deinen partner mit. der ist ja gegenüber dem kind seiner ex unterhaltspflichtig
-> die unterhaltspflicht dürfte unverändert nach deutschen maßstäben weiterbestehen. mit dem auswandern alleine entkommt man dem meines wissens nicht.
4. du fährst in holland zu schnell auto und wirst geblitzt
-> das wird meines wissens nach holländischem recht geahndet. zum einen bist du dort gemeldet, zum anderen ist dort die straftat passiert. für deutschland ist das egal, punkte in flensburg bekommt man dafür keine.

es kommt also immer auf den konkreten fall darauf an. einfach umziehen und damit alle brücken abbrechen und sich allen verpflichtungen entziehen, hat der deutsche gesetzgeber eben nicht vorgesehen.
#3
angenommen der deutsche wird in holland vater, welche staatsangehörigkeit hat das kind (eltern beide deutsch) und welche behörde wäre zuständig? die deutsche botschaft oder das holländische standesamt (keine ahnung wie das dort heisst bzw. wer dort dafür zuständig wäre...)??

nein, es geht in diesem fall nicht darum der unterhaltspflicht zu entgehen, muss das nur für jemanden herausfinden, kann leider nichts genaueres dazu schreiben, dieses forum wird ja auch manchmal von den falschen personen gelesen, deshalb bin ich vorsichtig mit meinen formulierungen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
#4
Recht des Bodens, heisst das so schön und gilt in den Niederlanden schon ewig.

Auch in den Niederlanden können sich Ausländer schon nach fünf Jahren einbürgern lassen, ohne dabei ihre erste Staatsbürgerschaft zu verlieren. Grundsätzlich richtet sich die Nationalität nach der Abstammung. Für Kinder von Ausländern, die in den Niederlanden geboren sind, gilt jedoch das Territorialitätsprinzip.

Andere Staaten: http://www.warsinski.de/wir/doppelpass.htm
#5
vielen dank schonmal für eure antworten.
unklar ist allerdings folgendes:
angenommen die eltern wohnen nur ca. ein halbes jahr dort, bekommen dann ein kind... soweit ich das verstanden habe bekommt das kind dann die niederländische staatsangehörigkeit und auch die deutsche.
frage:
könnte man die deutsche staatsbürgerschaft weglassen wenn man das möchte oder MÜSSEN beide staatsangehörigkeiten beantragt werden??
ziel soll sein, dass nur die niederländischen behörden für dieses kind zuständig sein sollen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
#6
(05-03-2010, 10:04)stafford schrieb: vielen dank schonmal für eure antworten.
unklar ist allerdings folgendes:
angenommen die eltern wohnen nur ca. ein halbes jahr dort, bekommen dann ein kind... soweit ich das verstanden habe bekommt das kind dann die niederländische staatsangehörigkeit und auch die deutsche.
frage:
könnte man die deutsche staatsbürgerschaft weglassen wenn man das möchte oder MÜSSEN beide staatsangehörigkeiten beantragt werden??
ziel soll sein, dass nur die niederländischen behörden für dieses kind zuständig sein sollen.

Als Kind eines Deutschen einer Deutschen bist du automatisch Deutscher.

Nein, du "kannst"

Das StAG im WEB:
http://www.gesetzesweb.de/StAG.html

wirklich interessant, weitere infos zum Ablauf & Folgen

http://forum.tunesien.org/ubbthreads.php...ber=140065
#7
vielen dank @tee-rak
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen


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