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Trennungsunterhalt muss ich?
#26
Der große Vorteil liegt klar auf der Hand: Das Kind ist noch im Leib der Chinesin und sind wir mal ehrlich: Keiner weiss, wer noch alles ran durfte! Da kommen viele Männer in Frage.

Ich würde in diesem Fall auswandern, von Deutschland nach Land A und dann ins Zielland B. Die Spur ist dann gut verwischt und ohne Vaterschaftsanerkennung keinen berechtigten Anspruch auf Unterhalt.

Deine momentane Situation ist sehr komfortabel!
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#27
(04-03-2010, 10:08)Exilierter schrieb: Der große Vorteil liegt klar auf der Hand: Das Kind ist noch im Leib der Chinesin und sind wir mal ehrlich: Keiner weiss, wer noch alles ran durfte! Da kommen viele Männer in Frage.

Darauf würde ich nicht wetten. Die Frau hat sich in allem kühl, kriminell, berechnend und rücksichtslos gezeigt. Sie weiss genau, dass der höchste Jackpot durch ein eheliches Kind entsteht. Dafür hat sie gesorgt. So wie sich Firefox verhalten hat, glaube ich auch, dass sie sich bewusst ihn als Ehemann ausgesucht hat, weil er leicht manipulierbar erschien.
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#28
Umso wichtiger ist es jetzt, die richtigen Weichen zu stellen. Das Kind ist eben noch nicht da und die Zeit ist optimal auszuwandern. Hier würde ich die Verschleierung der neuen Anschrift empfehlen, obwohl die neue Anschrift eh irgendwann mal raus kommt, aber dann ist man wenigstens vorbereitet. Die Chinesin muss lernen, dass es auch möglich ist, eben keine Kasse zu machen! Nach dem Hochmut kommt eben der tiefe Fall.
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#29
Hallo zusammen,

für die ist das Kind nix Wert. Das dient nur damit sie mehr Geld kassieren kann. Einen anderen Grund gibt es dafür nicht, hat sie auch offen zugegeben. Schade, weil eigentlich tut mir das Kind leid.

Ab ins Ausland, keine Frage. Wie wäre es mit einem Showdown??
Die ersten Stellenausschreibungen habe ich im Netz gefunden. Bewerbungsmappe mache ich am Wochenende fertig und dann sehen was geht.

Auch muss ich zusehen dass ich einen Termin bei einer ausländischen Bank bekomme. Ist es hier sinnvoll eine Zwischenbank zu benutzen?? Sprich nicht gleich eine Bank aus dem Land wo man in Zukunft lebt?? Mein Problem ist, das ich im Dez. ein nettes Sümmchen erwarte. Klar würde ich das gerne retten.

Morgen geht es zum Anwalt und dann werde ich erst mal den geforderten Unterhalt von 750 € im Monat ablehnen. 500 € hätte ich mir evtl. noch gefallen lassen. Aber den Hals nicht voll bekommen, kann sie vergessen. Da streite ich dann lieber mit ihr drum und sie sitzt auf dem Trocknen.

Ach ja, anbei mein nettes Sparbuch Smile

@Exilierter
Also doch nix mit AUSSITZEN. Tongue


Gruß
Firefox
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#30
Update:

Das Thema Kind ist vom Tisch und nicht mehr existent. Warten wird nun ab wie es beim Oberlandesgericht läuft.

Gruß
Firefox
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#31
Abgetrieben, Fehlgeburt, wegadopiert?
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#32
Ich hatte meine Frau dieses Jahr von April bis Juli nochmal bei mir in der Wohnung. Ihr ging es gesundheitlich richtig übel. Da sie sonst niemand hier hat, war ich halt so Gutmütig und habe sie ein paar Monate zu mir geholt.

Nun wertet ihrer Anwältin das als versuchten Neubeginn und sieht als Beginn des Trennungsjahr den August 2010.

Kann das sein?? Was muss gegeben sein, damit das als Versöhnung zu werten ist??

Gruß
Firefox
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#33
Ein Versöhnungsversuch unterbricht das Verfahren nicht.
Wobei es dabei vielleich zeitliche Obergrenzen gibt.
Die kenne ich aber nicht.
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#34
(11-12-2010, 13:50)firefox schrieb: Da sie sonst niemand hier hat, war ich halt so Gutmütig und habe sie ein paar Monate zu mir geholt.
Wenn Du z.B. für sie gekocht hast oder Dich um ihre Wäsche gekümmert hast, sehe ich schwarz für Dich.
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#35
Die war Bettlägrig........ Mist !!
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#36
Wenn ihr das gemeinsame Leben wieder aufgenommen habt, wäre das ein Versöhnungsversuch. Wenn sie im eigenen Zimmer gewohnt hat und ihr getrennt gegessen, gewirtschaftet und gelebt habt, dann wars keiner.

Ich will ja deinen offenbar grenzenlosen Altruismus nicht kritisieren, aber wie kannst du eine Ex, die sich derart benommen hat auch nur eine Sekunde in der Wohnung dulden? Schon allein das Risiko, dass dir dabei was passiert oder untergeschoben wird, dir Falschbeschuldigungen angehängt werden - plötzlich fliegst du selber aus der Wohnung raus. Ich würde vielmehr alles unternehmen, damit sie abgeschoben wird. Sie hat doch längst mehr als genug kassiert, betrogen und dich eingeseift. Fort!
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#37
(11-12-2010, 21:13)p schrieb: Ich will ja deinen offenbar grenzenlosen Altruismus nicht kritisieren, aber ...
Ich finde, so etwas gehört auch in die faq.
Es muß ja nicht unbedigt so schlimm kommen, wie Du es aufführst!

Jedoch sollte sich jeder Mann/Vater darüber im Klaren sein, was solche wohlwollenden Taten mit sich führen kann!

Wenn ich heute in so einer Situation wäre, würde ich meiner Ex nahelegen, sich bei der SchwiegerHexe umsorgen zu lassen und mir die Kinder überlassen!
Wink
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#38
@P
Dafür bin ich das Kind los. Das war halt der Deal, ich kümmere mich um sie bis das sie wieder fit ist.
Aus dem Grund Bettlägrig.....

Das Ausländeramt möchte nicht mit mir reden, ich habe da schon etliche Sachen in Richtung Abschiebung unternommen. Vom Amt höre ich immer nur, interessiert uns nicht. Wir kommen auf Sie zu. Eine Ignoranz über die ich nur Kopf schütteln kann.......




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#39
(11-12-2010, 22:37)firefox schrieb: Dafür bin ich das Kind los. Das war halt der Deal, ich kümmere mich um sie bis das sie wieder fit ist.
Es fällt mir wirklich schwer, weiter auf Dein "Problem" einzugehen! Angry
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#40
Deals mit Exfrauen sind immer mit Vorsicht zu geniessen. Da kommt immer noch was nach, so wie jetzt bei dir. Ich hätte dabei null Skrupel, sowas ganz schnell wieder aufzukündigen. So springen Exen schliesslich auch mit uns um. Fairness ist ein Begriff, auf dem bei Trennungen niemals gebaut werden kann.
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#41
Geschafft, am letzten Fr. war mein Scheidungs-Beschluss im Briefkasten Smile
Endlich hat das Thema ein Ende.

Gruß
Firefox
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#42
Na dann mal Glückwunsch, firefox!
und?
wieviel Trennungsunterhalt hast Du zahlen muessen? Nachehelichen Unterhalt?
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#43
Danke.
War ein Vergleich 6.000 € und dafür ist nun für immer Ruhe........
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#44
1 Jahr Ehe und 6000 Euro abdrücken....Naja, kein toller Erfolg.
Ist das Kind denn nun von Dir?
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#45
6000 Euro sind ein Schnäppchen - Glückwunsch!
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#46
Ich denke auch das es "günstig" war.
Weil dafür ist nun alles erledigt, sprich auch kein Rentenausgleich usw.
Noch 2 Jahre beim Amtsgericht weiter machen, hätte mehr gekostet. Zumal ich ja auch von dem Vergleich was hatte. Sprich meine Ex musste für die Steuer 2010 mit unterschreiben. Also Gemeinsame Veranlagung, das was da raus kam durfte ich einstecken.

@blue
Keine Ahnung, wurde nie geklärt.
Aber das Thema hat sich ja eh erledigt.............
Siehe weiter oben.

Gruß
Firefox
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#47
(24-11-2011, 12:22)firefox schrieb: Weil dafür ist nun alles erledigt, sprich auch kein Rentenausgleich usw.
Wird bei dieser kurzen Ehedauer so gut wie nie gemacht. Wink

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#48
Meine Ex hat drauf bestanden und die Richterin gab ihr Recht, also wäre das auch noch angestanden.....
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#49
Bei der FGG-Reform von 2009 war eines der Ziele Bagatellfälle beim VA abzuschaffen.

Das scheiterte, natürlich, am Widerstand der Anwälte.
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#50
Jo, ich lese es gerade. Was für ein sinnfreier Satz 3 in diesem §!

3) Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt.
http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__3.html
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