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Grundstück verwerten für KU?
#1
Meine Ex hat ein Grundstück welches eigentlich mir gehört, aber da es im außereuropäischen Ausland ist war es mir nicht möglich es auf mich übertragen zu lassen. Ich bin im Besitz des Kaufvertrages und der Zahlquittungen dafür, sie ist im Besitz des offiziellen Landtitels. Das Land hatte ich vor unserer Eheschließung gekauft und bezahlt
Sie lebt in D und die Kinder bei mir in Asien.
Seit 6 Jahren zahlt sie keinen Kindesunterhalt weil sie HartzIV-Empfängerin ist, ungelernt und angeblich krank. Ein Gutachten hat ihr jedoch die volle Erwerbsfähigkeit bescheinigt.
Nun zu meiner Frage:
Kann sie dazu verknackt werden ihr offizielles Grundstück zu verkaufen um damit rückständigen KU zu bezahlen?
Kennt ihr dazu irgendwelche Urteile?
Ein Rechtsstreit ist anhängig in D, ich will einfach nur mal eure Meinung dazu wissen.
LG
Panay
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#2
Erstens: sehr merkürdig.
Sie bezieht langjährig H4 und das Grundstück wurde noch nicht verwertet?
Liegt denn der Wert unter der Vermögensgrenze von EUR 8.000,- (o.s.ä) oder wurde er am H4 Antrag nicht angegeben?
Ich weiß, letzteres weißt Du wahrscheinlich nicht, aber in diesem Fall wird Deine ehemalige Angetraute noch ganz andere Probleme bekommen Wink

Zweitens: Bekommst Du Unterhaltsvorschuß?

Drittens: Bestehen Urteile/Titel? Wenn ja, welche?

Man muß erst den Wust aus Familienrecht, Schuldrecht, Vermögensrecht und Sozialrecht trennen, bevor man eine halbwegs vernünftige Aussage machen kann.

Gruss,
Master Chief
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#3
(21-02-2010, 01:09)Panay schrieb: Nun zu meiner Frage:
Kann sie dazu verknackt werden ihr offizielles Grundstück zu verkaufen um damit rückständigen KU zu bezahlen?

Falls es sich um eine Thailaenderin handelt, dann ist das schwer vorstellbar. Sicherlich wirst Du fuer die Kinder auch kein Kindergeld bekommen. Da die Kinder in Asien leben, interessiert es den deutschen Staat und auch dem Jugendamt nicht die Bohne.

Gehe zur Rechtsabteilung der deutschen Botschaft und lasse Dich dort beraten. Diese Beratung ist kostenlos.
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#4
Das Grundstück hat einen von einem in Thailand ansäßigen Makler ermittelten Verkaufspreis von ca. 15k Euronen. Mit Sicherheit hat sie das Grundstück nicht bei der ARGE angegeben, aber ich will da auch nicht selbst Meldung machen sonst kommt ja erst recht nix mehr rüber.
Unterhaltsvorschuß hatte ich bekommen solange ich nicht wieder verheiratet war, und zwar bis 2006.
Es besteht bis jetzt nur der Landtitel auf ihren Namen.
Ich würde ihr ja das Grundstück gönnen wenn sie dann wenigstens den KU bezahlen würde, es ihr praktisch schenken um KU zahlen zu können.
Denn ohne dieses Grundstück würde ich wahrscheinlich nie auch nur einen Cent von Ihr sehen.
Und die Philippinen sind wegen der Privatschule für die Kids teurer als geplant.
Wir bräuchten also den KU dringend.
Es ist eine Thailänderin die aber in Deutschland lebt.
Das Grundstück ist in Thailand.
Naja, ich hoffe dass ich mich da auf meinen RA in D verlassen kann und er wirklich alles versucht.
Ich hatte sie übrigens schon wegen Kindesunterhaltspflichtverletzung angezeigt und die Anzeige wurde sehr schnell von der Staatsanwaltschaft auf Eis gelegt.
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#5
Also bist Du nun mit einer Filippina verheiratet und hast Kinder von einer Thaifrau aus erster Ehe bei Dir und Du lebst nun auf den Philippinen.

Wenn Du ohne Zuschuesse Deine Kinder nicht auf eine gute Schule schicken kannst, dann wird es wohl besser sein, wenn Du und Deine Kinder nach Deutschland umsiedeln, damit eine vernuenftige Schulausbildung gesichert ist.

Dem Grundstueck nachjagen ist vergebene Muehe. Du hast es bezahlt und es auf dem Namen Deiner Frau gekauft. Es ist nicht eigentlich Dein Grundstueck, sondern es IHR REALES Grundstueck. Das thailaendische Gruendstuecksrecht wird Dir bekannt sein. Ein Anwalt wird diesen Auftrag gerne annehmen und Dich abkassieren mit Null Erfolg. Es klingt ziemlich witzig, dass Du ihr das Grundstueck schenken willst - es gehoert doch ihr schon.

Mit Verlaub versuchst Du "fremde" Geldquellen zu erschliessen und das wird scheitern, weil Du darauf keinen Einfluss hast. Du solltest nach Deiner Leistungsfaehigkeit und Dich fuer Deine Kinder entscheiden. Deutschland, Arbeit suchen, gute Schulausbildung ... Das sind Massnahmen die Du beeinflussen kannst. Die eigene, neue Ehefrau muss eben die A1 Pruefung machen und dann kann sie mit.

Geht nicht, gibt es nicht!
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#6
@Exilierter
finde Deine Situations - Analysen immer sehr präzise und auf den Punkt gebracht!

@Panay
ich würde das Grundstück auch als abgehakt betrachten. Was sagt denn Dein Anwalt zu dieser Geschichte? Wie sieht der die Erfolgsprognose bei einer Klage?
Gruss
Heinrich
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#7
(21-02-2010, 09:11)Heinrich schrieb: @Panay
ich würde das Grundstück auch als abgehakt betrachten. Was sagt denn Dein Anwalt zu dieser Geschichte? Wie sieht der die Erfolgsprognose bei einer Klage?
Gruss
Heinrich

wohl durchaus positiv Big Grin
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#8
Zitat:Kann sie dazu verknackt werden ihr offizielles Grundstück zu verkaufen um damit rückständigen KU zu bezahlen?

Ich würde ihr ja das Grundstück gönnen wenn sie dann wenigstens den KU bezahlen würde, es ihr praktisch schenken um KU zahlen zu können.

Ich hatte sie übrigens schon wegen Kindesunterhaltspflichtverletzung angezeigt und die Anzeige wurde sehr schnell von der Staatsanwaltschaft auf Eis gelegt.

Mit Sicherheit hat sie das Grundstück nicht bei der ARGE angegeben, aber ich will da auch nicht selbst Meldung machen sonst kommt ja erst recht nix mehr rüber.

Panay, weißt Du eigentlich selber, was Du da tust?
Das ist alles sehr unstrukturiert.

Deine Ex hat mit dem Unterhaltsvorschuß die ARGE am [Unterschreitung des Mindestniveaus].
Du sprichst von Unterhaltsrückstand; es gibt also eine Differenz zwischen UHV und Titel. Warum beantwortest Du nicht die Frage nach der Titulierung des KU?

Dein RA wird weiter Dein Geld verbrennen, denn der ist vom Prinzip her raus. Die ARGE kann weitaus mehr Druck ausüben.

Dadurch, daß das Grundstück nicht angegeben wurde, steht ihr noch eine Mißbrauchsklage ins Haus, so es dann bekannt wird.
Dadurch, daß bei der ARGE eine Schuld offen ist (gezahlter UHV), stehen Euch keine irgendwie gearteten Optionen zu, Euch zu einigen.
Das geht nur über die Begleichung der aufgelaufenen Schulden bei der ARGE.

Das Grundstück gehört ihr, solange die ARGE es nicht weiß.
Wenn Sie es zu wissen bekommt, gehört es ihr. Du bist raus, Du hast UHV bekommen.
Eine Einigung vorbei an der ARGE ist eine Straftat.

Master Chief
Seine Fans über ihn

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#9
(21-02-2010, 10:08)Master Chief schrieb: Panay, weißt Du eigentlich selber, was Du da tust?
Das ist alles sehr unstrukturiert.

Wenn man längere Zeit in Asien lebt, dann klingt vieles eventuell chaotischer als es wirklich ist. Gut finde ich, dass Panay sich um die Ausbildung der Kinder sorgt und gute Privatschulen kosten richtig viel Geld. Wir haben für den kleinen Thilo so um die 250,- €/Monat an die Schule bezahlt. Da aber Jahresbeiträge im voraus kassiert werden, sind gleich ordentliche Summen fällig. Das ist also ein wirklich schwieriges Problem.

Deswegen ist die Hoffnung auf Geld von der Kindsmutter nicht wirklich realisierbar und ein Titel ist auch mehr was für den Mülleimer.

Ich habe das mit dem Thilo immer so gesehen: Wir stemmen das grundsätzlich selbst und zeigen, dass es ohne staatliche Hilfe oder anderen Zuwendungen geht. Wir können nicht auf die AE rumhacken und selbst sind wir dazu nicht in der Lage. Das würde nicht zusammen passen.

Ohne jetzt weitere Zusammenhänge zu wissen, sollte Panay tatsächlich an eine Rückkehr nach Deutschland oder Europa denken. Die neue Ehefrau sollte bei seiner Entscheidung keine Rolle spielen dürfen. Man muss sich vom Gedanken verabschieden, irgendwo Geld zu generieren. Hier ist wie immer der Mann gefragt!

Ein Freund von mir ist 71 Jahre und alleinerziehender Vater von 2 Kindern, Ex = Thai, Kinder 14 und 17 Jahre, und er geht immer noch arbeiten und bietet seinen Kinder eine hochwertige Ausbildung in Deutschland, neben Schulbesuchen in den USA und England. Ich kenne seine Familie seit über 16 Jahren und ziehe den Hut über soviel Energie und Verantwortungsbewusstsein. Das ist ein echtes Positivbeispiel. Daran muss man sich orientieren.

Die Kommunikationsmittel sind heutzutage so perfekt, dass man von Asien aus alles organisieren kann, ohne am Flughafen in Deutschland vor dem Nichts zu stehen. Die Voraussetzung ist der Wille, angenehme Telefonstimme und ein bißchen Verhandlungsgeschick. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Gebüsch - auch ein beliebter Leitspruch von mir!
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#10
Also auf eure Antworten und Kommentare nun folgendes:

Erstmal ist diese Privatschule nicht ganz so teuer wie das Beispiel von Exilierter und wir müssen das auch nicht im Voraus bezahlen, das geht monatlich.

Ja, meine jetzige Ehefrau ist Filippina und wir haben in Deutschland geheiratet und dort alle zusammen drei Jahre gelebt bevor wir den Abflug machten. Unter anderem war einer der Gründe meine Ex, da Sie die Kinder immer wieder gegen meine Ehefrau und mich aufzuhetzen versuchte.

Es gibt noch keinen Titel, deswegen streite ich ja mit meiner Ex, und der RA verbrennt nicht mein Geld sondern das Geld der Steuerzahler wegen PkH.

Nach D zurück zu gehen wäre in meiner Situation äußerst ungünstig, abgesehen davon dass ich für den normalen Arbeitsmarkt inzwischen zu alt bin und außerdem noch schwerbehindert i.S. des Schwerbehindertengesetzes.

Um derartigen Spekulationen gleich vorzubeugen: Die Kindesmutter hat notariell ihr Einverständnis zur Auswanderung der Kinder gegeben (wenn auch vielleicht nur in der Hoffnung dann keinen KU mehr bezahlen zu müssen).

Übrigens, ich hatte damals das Grundstück nicht auf ihren Namen gekauft sondern auf meinen Namen und auch die Quittungen sind auf meinen Namen. Und genau deswegen, um einen Anspruch darauf nicht zu verlieren, hatten wir es auf ihren Namen, nach Eheschließung, eintragen lassen. Zeitweise sprach mein Anwalt sogar davon dass ich es ihr nur treuhänderisch überlassen hatte. Nur wäre dann die Beweispflicht noch beschissener gewesen.

Ich hatte damals bei der UVK angegeben dass die KM dieses Grundstück hat, das hatte die überhaupt nicht interessiert.
Ist es denn nicht so dass wenn ich in ihrer Lage wäre, ich schon längst im Knast wäre?
Außerdem, was würde passieren wenn sie eine Mißbrauchsklage bekommt und verurteilt wird? Wahrscheinlich würde man sie ausweisen aus D und dann gäbe es erst recht keinen KU. Und, ist es eine Einigung an der ARGE vorbei, sollte ein Gericht auf die Verwertung des Grundstückes pochen um KU abzudecken?

Noch nebenbei bemerkt: Die Kinder wollen nicht zur KM und das müssten Sie wenn sie in D zur Schule gehen. Klar gibts auch Heime, aber das werde ich den Zweien nicht antun.

Und nochwas: Ich versuche mich gerade selbsständig zu machen um mein regelmäßiges Einkommen aus Deutschland für uns alle zu erhöhen. Das braucht aber natürlich seine Zeit bis es Früchte trägt. Ich sitze also nicht nur da und warte auf Geld welches wahrscheinlich nie ankommt. Aber noch habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben.
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#11
(21-02-2010, 23:10)Panay schrieb: Und, ist es eine Einigung an der ARGE vorbei, sollte ein Gericht auf die Verwertung des Grundstückes pochen um KU abzudecken?

Sicherlich nicht. Nur, Deine Hoffnung aus dem evtl. Grundstücksverkauf zu profitieren ist unbegründet. Als erstes kommt die ARGE und hält die Hand auf. Danach bleibt nichts mehr übrig für KU u.ä.

Höchstwahrscheinlich hält die ARGE z.Zt. still und wartet auf das Urteil, um die aufgelaufenen Leistungen abzüglich der Ansprüche beziffern zu können. Die Grundstücksverwertung kommt vielleicht in diesem Zuge.

Ausweisung wegen Leistungsmißbrauch ist ähnlich unbestimmt wie Familienrecht. Außerdem liegen die Karten auf dem Tisch, Deine Einflußmöglichkeiten bzw. Deines Anwalts liegen nahe Null.

Mit einem Haufen Schulden an der Backe, sowie evtl. Leistungskürzung wird Deine Ex keine Motivation haben KU zu zahlen. Wenn Du von "den Kindern" (2?) sprichst, müßte sie flockige EUR 1.600,- netto ranschaffen, um überhaupt H4 Niveau zu erreichen. Motivierend für die Arbeitssuche wären knappe EUR 2.000,-.
Das beantwortet Dir vielleicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines irgendwie gearteten Urteils bezüglich Unterhaltsverpflichtung Deiner Ex.

Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#12
(21-02-2010, 23:10)Panay schrieb: Und nochwas: Ich versuche mich gerade selbsständig zu machen um mein regelmäßiges Einkommen aus Deutschland für uns alle zu erhöhen.

Ich wuensche auch Dir viel Erfolg!
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#13
Ich danke euch für eure Einschätzung der Lage. Die Hoffnung habe ich dennoch nicht ganz aufgegeben, auch wenn es vielleicht besser wäre.

Aber wahrscheinlich ist es besser mein Denken und Pläne auf meinen Geschäftsaufbau zu richten als irgendwas von der KM zu erhoffen.
LG
Panay
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#14
(23-02-2010, 01:58)Panay schrieb: Ich danke euch für eure Einschätzung der Lage. Die Hoffnung habe ich dennoch nicht ganz aufgegeben, auch wenn es vielleicht besser wäre.

Aber wahrscheinlich ist es besser mein Denken und Pläne auf meinen Geschäftsaufbau zu richten als irgendwas von der KM zu erhoffen.
LG
Panay

Genau so isses!!!

Wink

Selbst ist der Mann!!!

Allerbeste Grüße und Wünsche,
Goddiejens aus Belgistan
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