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AG B.-Tempelhof 142 F 2233/08: Keine Lebensstandardgarantie
#1
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 30.06.2008, Az. 142 F 2233/08

Manchmal hat man den Eindruck, das neue Unterhaltsrecht wäre wenigstens in manchen Amtsrichterstuben angekommen, wenn schon nicht in den OLG und BGH Etagen. So auch bei dieser Entscheidung aus Berlin.

Das Gericht macht sich enorme Mühe, den Fall darzustellen und eine ausführliche Begründung zu liefern. Ganz kurz: Wenn die Frau weniger als der Mann verdient hat (auch schon vor der Ehe), ist das kein ehebedingter Nachteil. Dann ist es der Ehefrau zumutbar, auf einen Lebensstandard nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu verzichten und sich mit dem Lebensstandard zu begnügen, den sie auch ohne die Ehe erreicht hätte. Dies gilt insbesondere dann, wenn die geschiedene Ehefrau erst Mitte vierzig ist und die Möglichkeit hat, ihre eigene Karriere weiter zu verfolgen und ihren Lebensstandard selbst zu verdienen. Genau das sollte einer der Kernpunkte der Unterhaltsrechtsreform sein.

Nach sieben Jahren Ehegattenunterhaltszahlungen in Höhe von 2700 EUR monatlich plus kräftig Kindesunterhalt (sind heute volljährig) muss der Mann nun noch bis 31.12.2008 insgesamt 692,05 EUR pro Monat bezahlen - dann ist endlich Schluss.

Volltext: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...true&bs=10 (Vorsicht, 120 teils längere Absätze, aber lesenswert - Geschichten aus dem Leben)
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#2
na, da gehts doch bestimmt in die Berufung zum Kammergericht, lohnt sich ja so richtig für die Familienrechtsanwältin
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