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sorgerecht abgeben?
#1
wie denkt ihr darüber?

soll man das gemeinsame sorgerecht abgeben,wenn man in´s ausland zieht und die kids in bananistan bleiben,damit der expartner einfachere und schnellere entscheidungen fällen kann,sei es bei gesundheitlichen problemen,oder wirtschaftlichen (z.B Ausbildungsstelle)??

kann der expartner wegen eines umzuges in´s ausland das alleinige sorgerecht beantragen?
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
#2
Es kommt wohl immer darauf an wie gut du dich noch mit der/dem EX'e verstehst. Die Elterlichen Sorgeplicht kann mit der/dem EX auch vom Ausland hervorragend abgestimmt werden.
#3
sehe ich genauso.

ich denke,das der elternteil,der im ausland lebt,ohne gemeinsames sorgerecht bei einem medizinischen notfall vor größeren problemen stehen könnte.wenn die kids bei einem besuch einen unfall haben,der eine sofortige op erfordert,dann darf der elternteil ohne sorgerecht doch einer op nicht zustimmen,oder?

ich persönlich würde das gemeinsame sorgerecht nicht wegen eines umzuges in´s ausland abgeben.
mich interresiert aber die meinungen anderer.vielleicht übersehe ich ja ein paar dinge.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
#4
Bei einer Not-Op reicht die Zustimmung eines Elternteils.

Also nochmals, es kommt drauf an, ob du dich mit dem/der EX weiterhin gut verstehst _UND_ und willst, ob derjenige, wenn er im Ausland ist diese Pflicht auch tatsächlich ernstnimmt.

In meinem Falle, war das nicht möglich. nach den Epresserischen Versuchen meiner EX hab ich erstmal Strafanzeige gestellt, das ist kostenlos. Dann wurde mir dann jedliches ihrerseits Umgangsrecht entzogen. Wurde dann leider arbeitlos, als Rabenvater beschimpft. Alles nur weil Madam nicht ihre extravagante Lebenweise nicht fortführen konnte. Um dennoch dem Wohl des Kindes sicherzustellen, sprich ich hatte zum Glück keine Germanin als Eheweib, berät und hilft dir das Jugendamt. Auch als Rabenvater. Ich arbeite gerade an der Übertragung meines Sorgerechts an das Jugendamt.
#5
(09-02-2010, 21:18)herzschmerz schrieb: Ich arbeite gerade an der Übertragung meines Sorgerechts an das Jugendamt.

Geht nicht. Man kann sein Sorgerecht nicht einfach an jemand übertragen. Das kann nur ein Richter, ausser es handelt sich um eine Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts. Sicherlich wird auch kein gemeinsames Sorgerecht von "Jugendamt" und Mutter herauskommen, sondern Alleinsorge der Mutter.

Viel einfacher ist es, der Mutter eine Vollmacht auszustellen, in Sorgerechtsangelegenheiten allein handeln zu dürfen.
#6
(09-02-2010, 21:50)p schrieb: Viel einfacher ist es, der Mutter eine Vollmacht auszustellen, in Sorgerechtsangelegenheiten allein handeln zu dürfen.

muss solch eine vollmacht von irgendjemanden beglaubigt werden,oder reicht eine abmachung zwischen beiden elternteilen?
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
#7
Ich würde sie zur Sicherheit notariell beglaubigen lassen.
#8
danke,hat mir weitergeholfen.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
#9
(09-02-2010, 21:50)p schrieb:
(09-02-2010, 21:18)herzschmerz schrieb: Ich arbeite gerade an der Übertragung meines Sorgerechts an das Jugendamt.

Geht nicht. Man kann sein Sorgerecht nicht einfach an jemand übertragen. Das kann nur ein Richter, ausser es handelt sich um eine Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts. Sicherlich wird auch kein gemeinsames Sorgerecht von "Jugendamt" und Mutter herauskommen, sondern Alleinsorge der Mutter.

Viel einfacher ist es, der Mutter eine Vollmacht auszustellen, in Sorgerechtsangelegenheiten allein handeln zu dürfen.

Ein Richter kann ein Sorgerecht auch nicht übertragen, letzendlich ist es ein rechtskräftiges Urteil/Entscheidung, die uns über das Sorgerecht aufklären.

Ich hatte mir beim JA damals forgendes notiert:

"Das Jugendamt kann auch mit der Durchführung eines begleiteten Umgangs betraut werden. Auch eine Übertragung des Sorgerechts oder Teilen davon auf das Jugendamt kann erfolgen."

Sich eine (beglaubigte) Vollmacht geben zu lassen grober Unfug und kostet nur Geld. Diese kann einfach komentarlos widerufen werden. Mit anschliessenden Gültigkeit = NULL. Wenn es um Sorgerecht geht bleibt einem der Weg des validen Gerichtsentscheid nicht erspart, das schafft Sicherheit. Alles andere ist Humbug.
#10
(09-02-2010, 22:08)p schrieb: Ich würde sie zur Sicherheit notariell beglaubigen lassen.

Ist unnötig. Einfaches, formloses Schreiben reicht.
Habe ich selber schon durch.

Und das allerbeste an einer Vollmacht: Man kann sie jederzeit wiederrufen.
Wird mit den Jahren zwar schwieriger und es läßt sich wohlmöglich trefflich hinterher drüber streiten und klagen. Deswegen mein Tipp: Reinschreiben, daß die Vollmacht für die Zeit der Abwesenheit in Deutschland gilt.

@herzschmerz: Vollmachten sind kein grober Unfug, denn sie werden gerichtlich anerkannt und erschweren Sorgerechtsentscheidungen (weil keine Änderung der Lebenswirklichkeit durch ein Urteil erfolgt) bis hin zur Unmöglichkeit.
Ich persönlich würde aber ohne Druck keine Vollmacht ausstellen, geschweige denn das gemeinsame Sorgerecht in Abrede stellen.
Das funktioniert vom Prinzip her immer, ganz egal wo man ist (was wärem, wenn Du auf Geschäfsreise in China wärst?) und die OP-Geschichte ist ein Hirngespinst von Exen, die die Alleinsorge aus Prinzip haben wollen.

Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
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#11
(10-02-2010, 04:41)Master Chief schrieb: Ist unnötig. Einfaches, formloses Schreiben reicht.
Habe ich selber schon durch.

Ich dachte dabei weniger an die Wirkung der Vollmacht, sondern daran, dass der Ex das Fell juckt und sie plötzlich behauptet, irgendwas könne sie nicht allein machen. Beglaubigt kannst du nachweisen, dass die Ex eine Vollmacht hat.
#12
Das führt im Kreis herum. Nachweisen muß ich etwas nur, wenn ich dazu aufgefordert werde, d.h. in der Regel vor Gericht oder der Anwältin.
Im unwahrscheinlichen Fall der Klage auf alleiniges Sorgerecht wird derselbe Zweizeiler an das Gericht oder die Anwältin in Kopie geschickt, falls die Exe sagt, sie weiß von nichts.
Ein irgendwie gearteter "Schaden" ist vorher nicht entstanden, die Klage wird zurückgezogen bzw. nicht eröffnet, weil es nichts auszuurteilen gibt und das Geld für die Anwältin und ggf. die Richterin ist per GKO und etc pp unterwegs.

Alle bekommen also ihr Geld fürs Nichtstun und es ist am Ende weniger für das Kind da. Genauso wie es sein soll.

Notar ist m.E. fürs Klo.
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