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OLG München 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009: Auswandern mit Kind erlaubt
#7
Eine Chance haben Väter nur unter zwei Voraussetzungen: Kindeswille kann aufgrund des Alters nicht mehr übergangen werden und es besteht gemeinsames Sorgerecht.

OLG Brandenburg, Az 9 UF 21/09, 16.07.09: "Nach der Trennung lebte der jetzt 14jährige Sohn zunächst bei der Mutter. Als diese jedoch zu ihrem neuen Partner in eine andere Stadt umziehen und ihren Sohn mitnehmen wollte, beantragte der Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch der Sohn bekräftigte, in der Heimatstadt bleiben zu wollen, vor allem wegen der Schule und der Freunde. Dem Willen des Jugendlichen hat das Gericht die ausschlaggebende Bedeutung beigemessen. Es hat dem Kindesvater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen."

Geschwistertrennung ebenso, OLG Brandenburg, Az 9 UF 41/09 vom 6.8.2009. Älteres Kind will beim Vater bleiben, Mutter will mit jüngerem Kind abhauen. Allerdings kamen noch andere Faktoren hinzu, Mutter säuft, das Kontinuitätsprinzip konnte auch bei angestrengtem Suchen des Gerichts nicht zugunsten der Mutter ausgelegt werden. Danach suchte man noch bei anderen "Prinzipien", z.B. einem Förderprinzip. Leider auch nichts. Volltext: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
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RE: OLG München 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009: Auswandern mit Kind erlaubt - von p__ - 23-01-2010, 12:33

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