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Thüringer Oberlandesgericht: 1 UF 143/09 : gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1666
#3
Auf diese Möglichkeiten wies mich auch schon RA Rixe hin.

So zu argimentieren setzt aber voraus, daß aeS=Kindeswohlgefährdung gut begründet und kommuniziert wird.

Hierzu könnte ich mir auch gut einen 'Register' vorstellen, wie beim Sorgerecht, der die höheren Risiken allein(v)erzogener Kinder belegt.
Oder der Blick in die Statistik.

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RE: Thüringer Oberlandesgericht: 1 UF 143/09 : gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1666 - von Skipper - 03-12-2010, 18:06

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