21-06-2011, 16:45
Das Kammergericht Berlin dekretiert:
"Das (neue) Sorgerecht kann nicht so weit gehen, dass es zu Frustrationen des Mutterwohls kommt"
... so ein nettes Kind und so ein netter Papa.... aber Mutti darf nochmal tausend Kilometer wegziehen, wenn es sie juckt.
Das Kammergericht macht Klimmzüge um die Grundrechte der Väter "abzuschälen" - oder eher auszuhöhlen?
"Das (neue) Sorgerecht kann nicht so weit gehen, dass es zu Frustrationen des Mutterwohls kommt"
Zitat:Wenn der Gesetzgeber einerseits von Müttern ab dem 3. Lebensjahr des Kindes grundsätzlich eine volle Berufstätigkeit erwartet, darf dies andererseits nicht durch einschränkende Sorgerechtsregeln konterkariert werden. Soweit die Mutter aus beruflichen Gründen - etwa zur Steigerung ihrer wissenschaftlichen Reputation - ihren Wohnsitz von B weg verlegen muss, ist das grundsätzlich hinzunehmen. Eine Hemmung ihres beruflichen Fortkommens mit dementsprechenden Frustrationen über die eigene Lebensentwicklung würde im übrigen auch nicht dem Wohl L… dienen.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
... so ein nettes Kind und so ein netter Papa.... aber Mutti darf nochmal tausend Kilometer wegziehen, wenn es sie juckt.
Das Kammergericht macht Klimmzüge um die Grundrechte der Väter "abzuschälen" - oder eher auszuhöhlen?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #