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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Die angedacht neue Gesetzesvorlage ist für mich nichts weiter wie ein Neuaufguss der bereits bestehenden Gesetzesregelung, nur mit dem dann Unterschied, dass um die überhaupt Antragsmöglichkeit des KV in Sachen gS erweitert wurde. Und den deutschen Gerichten haben wir Väter reinweg nichts in Sachen Verbesserung der Situation zu verdanken, sondern dem übergeordneten europäischen Gericht. Und das konnte nur so kommen, weil ein deutscher Vater standhaft geblieben ist und nur so die ganze Sache ins Rollen gekommen ist.

Nur die gemeinsame Sorge von Geburt an verhindert die später meist traurige Tatsache, dass Kinder nur einseitig, sprich, meist mütterlastig aufwachsen. So kann das System Familie nicht wirklich funktionieren.

Die deutsche Väterkultur wurde viel zu lange mit Füßen getreten. Es hat viel zu lange Ausgrenzung stattgefunden. Wir Väter sind keine Tiere, denen man ab und an einen schönen Happen zum Zwecke der Ruhigstellung vorwirft. Es ist an der Zeit, uns nicht mehr länger zum Narren machen zu lassen.

Also weg und schluss mit dem "es bleibt alles beim Alten".

Wir haben das Recht, von Anfang an am Leben unserer Kinder teilzunehmen und nicht erst auf Grund von absurden Gerichtsgängen, wo wir jetzt schon wissen, wie der Ausgang ist. Nein, nein und nochmals nein. Eine andere Antwort kann es von uns nicht geben.

Auch diese ins Absurde ausgeartete Unterhaltspolitik muss endlich ein Ende haben. Auch hier Bedarf es einer nachhaltigen Reform zum Wohle aller und nicht einseitig zu Ungunsten der ohnehin zu Statisten degradierten meist Väter.

Es wird sich wohl nicht vermeiden lassen, dass wir aus unseren Kämmerleinchen der Verbitterung und Verärgerung heraustreten. Mir jedenfalls tut jeder Entsorgte und auch jede Entsorgte leid.

Ob hier in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz, in Luxenburg, wir sitzen alle im gleichen Boot. Es wird daher Zeit, dass Bott zu drehen und Fahrt aufzunehmen gegen diese schier unfassbare Entsorgungspolitik, die unser familiäres Ende bedeuten wird. Das ist sicher.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:49
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 17:33
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von Wolfs-Leben - 04-12-2009, 00:11
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 05-12-2009, 19:05
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 10-12-2009, 18:37
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 18:17
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 28-12-2009, 11:45
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Dzombo - 16-03-2011, 07:31

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