18-02-2011, 20:06
Ein kritischer Kommentar von einem Anwaltsblog zu Schnarres neuestem Vorschlag: http://anonym.to/?http://www.unterhalt24...comment-24
Schön, dass es einer mal wagt, ins Ausland zu sehen:
"Der Vorschlag ignoriert auch, daß es in vielen anderen Ländern anderen Regelungen gibt. So wird u.a. in Frankreich durch die Vaterschaftsanerkennung auch das Sorgerecht auf beide Elternteile verteilt, wenn die Anerkennung innerhalb eines Jahres geschieht. Dies gilt – fristungebunden – auch für Polen. In Italien haben die nicht verheirateten Eltern immerhin noch das gemeinsame Sorgerecht (“potestá dei genitori”), wenn Eltern beide die Elternschaft anerkannt haben und zusammenleben (Art. 317bis Abs. I und Abs. 2 codice civile). In Belgien, Bulgarien, einigen Bundesstaaten der USA, Tschechische Republik, u.v.a. Staaten macht man keinen Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Dort haben die Eltern unabhängig vom Familienstand für die gemeinsamen Kinder das gemeinsame Sorgerecht.
Der einzige” Fortschritt” an der neuen Regelung seitens der Justizministerin ist die Möglichkeit des Kindesvaters überhaupt das Sorgerecht gerichtlich zu erhalten. Ob man dies als so grossen Fortschritt ansehen mag oder die gerichtliche Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht als Selbstverständlichkeit, mag jeder für sich selbst beurteilen."
Sobald die Perspektive ein bisschen weiter wird, wird das deutsche Festkrallen in der Steinzeit noch lächerlicher also ohnehin schon.
Schön, dass es einer mal wagt, ins Ausland zu sehen:
"Der Vorschlag ignoriert auch, daß es in vielen anderen Ländern anderen Regelungen gibt. So wird u.a. in Frankreich durch die Vaterschaftsanerkennung auch das Sorgerecht auf beide Elternteile verteilt, wenn die Anerkennung innerhalb eines Jahres geschieht. Dies gilt – fristungebunden – auch für Polen. In Italien haben die nicht verheirateten Eltern immerhin noch das gemeinsame Sorgerecht (“potestá dei genitori”), wenn Eltern beide die Elternschaft anerkannt haben und zusammenleben (Art. 317bis Abs. I und Abs. 2 codice civile). In Belgien, Bulgarien, einigen Bundesstaaten der USA, Tschechische Republik, u.v.a. Staaten macht man keinen Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Dort haben die Eltern unabhängig vom Familienstand für die gemeinsamen Kinder das gemeinsame Sorgerecht.
Der einzige” Fortschritt” an der neuen Regelung seitens der Justizministerin ist die Möglichkeit des Kindesvaters überhaupt das Sorgerecht gerichtlich zu erhalten. Ob man dies als so grossen Fortschritt ansehen mag oder die gerichtliche Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht als Selbstverständlichkeit, mag jeder für sich selbst beurteilen."
Sobald die Perspektive ein bisschen weiter wird, wird das deutsche Festkrallen in der Steinzeit noch lächerlicher also ohnehin schon.