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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
(27-01-2011, 18:36)beppo schrieb: Wie soll in der Praxis solch ein Automatismus funktionieren?
Es muss doch dann erstmal das Zusammenleben geprüft werden.
Robert Habeck (GRÜNE) hatte nach dem BVerfG-Urteil im August im FREITAG einen ähnlichen Vorschlag gemacht:
Zitat:„Lebensgemeinschaft prüfen“
Der Grüne Robert Habeck fordert von der Bundesjustizministerin: Paare sollen das gemeinsame Sorgerecht bekommen – und alleinerziehende Mütter mehr Schutz
http://www.freitag.de/wochenthema/1032-l...aft-pr-fen

Ich hatte u.a. geantwortet:
Allerdings, der Vorschlag wird dem nicht gerecht. Man tut so, als wäre das einfach, aber man gibt natürlich durch die Hintertür derselben Willkür Raum: Einfach keine gemeinsame Wohnung oder rechtzeitig ausziehen, schon behält die Mutter ihr "Veto-Recht durch Umzug". Das ist zwar lästig, aber die Mutter, die partout dem Kind "seinen Anspruch auf seine Eltern" verweigern möchte, wird das in Kauf nehmen. Also wollen sie mit dem Vorschlag nur täuschen.

Aber apropos: Gilt das dann auch umgekehrt für Eheleute, die nicht in der gleichen Wohnung leben, dass dann amtlich "geprüft" wird? Wollen die Grünen eine "Beziehungs-Wohnungs-Pflicht" als Qualifikation für das Grundrecht der Elternverantwortung einführen? Wohl noch etwas undurchdacht...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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