27-01-2011, 18:50
(27-01-2011, 18:32)blue schrieb: In so einem Fall wie den eurigen (beide betreuen gemeinsam) besteht ja jetzt schon die Möglichkeit, das gSR beurkunden zu lassen.
Die besteht sogar in allen Fällen schon seit 1998. Und wenn die Mutter nicht will, muss ebenfalls in allen Fällen vom Vater ein Gerichtsverfahren gestartet werden, was nun seit knapp einem halben Jahr geht. Das Verfahren ist immer derselbe.