27-01-2011, 16:38
Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts auch für GETRENNT LEBENDE Elternpaare oder Eltern, die KEINE GEMEINSAME Partnerschaft haben, erscheint demgegenüber weniger empfehlenswert.
Gib es denn auch getrennt lebende Elternpaare oder Eltern, die eine GEMEINSAME Partnerschaft haben?
Oder anders formuliert. Nach diesem Satz oben aus dem Bericht geht hervor, dass der gemeinsamen Sorge von unverheirateten Elternpaaren oder Eltern keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Gib es denn auch getrennt lebende Elternpaare oder Eltern, die eine GEMEINSAME Partnerschaft haben?
Oder anders formuliert. Nach diesem Satz oben aus dem Bericht geht hervor, dass der gemeinsamen Sorge von unverheirateten Elternpaaren oder Eltern keine Hinderungsgründe entgegenstehen.