15-01-2011, 16:59
(15-01-2011, 16:30)Profiler schrieb: Diese erst auf Antrag und dann noch unter Nachweis einer 'Dienlichkeit' zu gewähren, das ist schon dreist.das ist aber Fakt! Leider!
(15-01-2011, 16:30)Profiler schrieb: So ein Antrag schafft erst die Grundlagen, eo ipso den Nachweis dafür, daß die Grundlage einer eS beider Eltern fehle, wenn man von der Notwendigkeit einer gemeinsamer Ausübung ausgeht.Der Nachweis der "Notwendigkeit" verschafft Dir aber noch kein gemSR.
Ich bin auch ärgerlich über den geltenden (UN)Rechtszustand.
Aber Ignoranz und/ oder Wunschdenken werden uns nicht weiter bringen!
Ibykus