08-10-2010, 08:34
Zitat:Insbesondere für Frauen, die mit ihren Kindern zum Schutz in ein Frauenhaus
geflohen sind, ist die Praktizierung eines gemeinsamen Sorge- und Umgangrechts nicht
möglich.
Das stimmt.
Daher ist in diesem Fall dem Vater das alleinige Sorgerecht zuzuerkennen!