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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Offener Brief an Frau Dr. Hahne

Ein lieber Freund bittet um weitere Verbreitung dieses Briefes. Der Autor bittet lediglich um die Identität weiterer "Verbreiter". Dieser Brief ist heute an Frau Dr. Hahne verschickt worden.

Gerichtet an:

Vors. Richterin am BGH
Frau Dr. Meo-Micaela Hahne
Herrenstrasse 45 a
D-76133 Karlsruhe

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Dr. Hahne,

erst jetzt erhielt ich Kenntnis Ihrer Äußerung, dass Sie trotz Rechtsprechung des EGMR zum Fall Zaunegger gegen Deutschland daran festhalten wollen, dass Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, nur mit deren Zustimmung das Recht auf die elterliche Sorge erhalten können. Diese Einstellung ist mir bei einer der höchsten deutschen Richterinnen nicht nur unverständlich, sondern lässt in meiner 15-jährigen Beratung und Begleitung von Elternteilen, die von ihren Kindern getrennt wurden oder wo die Trennung droht/e, bei mir die Befürchtung aufkommen, dass die Garantien des Grundgesetzes insbesondere für Richter nicht mehr gelten. Wenn ein Europäisches Gericht die deutsche Justiz, insbesondere die Familienjustiz dazu zwingen muss, die rechtlichen nationalen und internationalen Standards einzuhalten, ist das schon ein erhebliches Alarmzeichen für den Zustand der deutschen Familienjustiz. Der Fall Zaunegger ist kein Einzelfall am EGMR, sondern der größte Teil der dort verhandelten Fälle der deutschen Familienjustiz zeigt deutlich die nicht hinnehmbaren Menschenrechtsverletzungen, die in Deutschland regelmäßig durch gerade die Institutionen geschehen, die dafür eingesetzt sind sie zu verhindern.

Werden diese Gerichte und die darin tätigen Richter jedoch durch die obersten Gerichte und deren Mitarbeiter dazu aufgefordert, zumindest bestärkt, weiterhin Menschenrechte zu verletzen, die in internationalen Verträgen ebenso garantiert sind wie im Grundgesetz, z.B. Art. 6 Abs.2 i.V.m. 6 Abs. 5 GG, muss daran gezweifelt werden, dass die Richter bis in die höchsten Ämter sich an die Garantie halten wollen, dass sie nur an die Gesetze gebunden sind, bzw. dass es eine Kontrolle darüber in Deutschland gibt, dass sie sich daran halten müssen. Immer wieder - und das seit Bestehen der Bundesrepublik - bezeichnen durchgängig die Mitglieder von bundesdeutschen Regierungen derartiges Verhalten bei anderen Regierungen als Willkür und bestehen auf Abänderung, oft verbunden mit der Androhung von Sanktionen.

Wenn derartig durchgängiges Verhalten der Familienrichter bis in die höchsten deutschen Gerichte jedoch gegen die Garantien aus dem Grundgesetz gerichtet wird, wird das als „ständige Rechtsprechung“ innerhalb unseres Staates und allgemein rechtfertigendes Recht bezeichnet. Die Konsequenzen für die Demografie in Deutschland sind eindeutig: Kaum ein Mann, der das „Familienrecht“ und dessen Auslegung kennt, wird freiwillig seinem natürlichen Lebensplan folgend, Kinder zeugen: In nahezu der Hälfte der Fälle, in denen das noch geschieht, verlieren sie durch eine unmenschliche Familienrechtsprechung den Bezug zu ihren Kinder als auch durch eine maßlose Unterhaltsrechtsprechung jegliche Lebensperspek-tive. Die Justiz und maßgeblich auch Sie fördern das, statt die Grundrechte zu wahren und den Kindern die Väter als geliebte und für sie Verantwortung tragende Vorbilder zu erhalten. Genau das Gegenteil wird täglich von den Familiengerichten bis zu den höchsten Gerichten in

Deutschland als “Recht“ gesprochen. Recht für wen? Recht für die Kinder, denen der wichtige Vater entzogen wird, auch, wenn das „Sorgerecht“ erhalten bleibt, er aber keinen täglichen Kontakt zu den Kindern haben darf, sich sogar ordnungswidrig verhält, wenn er sich ihnen nähert? Recht für die Väter, die den Kindern ihre Kompetenzen, Ressourcen und Kapazitäten, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse nicht weitergeben dürfen? Recht für die Väter, die nach einer Trennung von ihren Kindern dauerhaft in Armut leben, ebenso wie die Mütter und die gemeinsamen Kinder?

Was hat diese von Ihnen mit zu verantwortende Familienjustiz noch mit dem besonderen Schutz der Familie, gleichgültig, ob bei miteinander verheirateten oder nicht verheirateten Eltern zu tun? Es werden dadurch nicht einmal die Mütter geschützt, die mit dieser Recht-sprechung maßlos privilegiert werden sollen. Sie werden einseitig belastet durch die Erziehung der gemeinsamen Kinder, ohne dass eine Hilfe und ein Korrektiv durch die Väter vorhanden bzw. zugelassen ist, so dass sie in manchen Fällen Blumenkästen, Abfalltonnen und Tiefkühltruhen mit Kinderbetten und Kinderspielplätzen verwechseln. Kommt es nicht soweit, lernen die Kinder das, was viele Mütter ihnen als Überlebenstraining mitgeben: Das Aufhalten der Hand, um Ansprüche entgegen zu nehmen, statt eine Lebensplanung vorzubereiten, die ihnen mit Freude an der eigenen Leistung zum Erwerb des Lebensunter-haltes dient. Diese Kinder werden gelernte Sozialhilfeempfänger, deren Fähigkeit vor allem darin besteht, die Gesetze zu Transferleistungen so gut zu kennen und auszunutzen, dass sie möglichst gut davon leben können.

Wollen Sie all das erreichen? Wenn nicht, weshalb ändern Sie dann nicht durch menschen-würdige Urteile diese Situation, indem Sie den Kindern die Väter wiedergeben, statt durch Anreize die Mütter dazu verführen, unbegründeten Streit zu schaffen, der zum Entzug des Sorge(Pflicht)rechts für Väter und Kinder mit den entsprechenden Folgen führt?

Eine wesentliche Eigenschaft von Männern, insbesondere Vätern, ist es, dass sie durch die Jahrtausende für ihre Familien die Verantwortung übernommen haben. Diese Eigenschaft wird durch eine nicht nachvollziehbare Ideologie abgeschafft, die Sie offenbar an führender Position vertreten. Die Folgen sind nicht nur Hass, Armut und Tränen, sondern auch ein Zerstören der Lebensgrundlage unseres Staates und der einzelnen Menschen, die darin leben – und das mit der tatkräftigen Hilfe derjenigen, die wie Sie darüber unabhängig und nur durch Einhalten der bestehenden Gesetze darüber zu wachen haben, dass genau das nicht geschieht.

Sind Sie immer noch der Meinung, dass Sie mit Ihrer Ansicht, dass die elterliche Sorge lediglich den Müttern zusteht, zum Wohl der Familien und damit unseres Staates beitragen oder wollen Sie nicht besser die Konsequenzen ziehen, die Ihnen Strasbourg ins Stammbuch geschrieben hat? Falls Sie das aus Überzeugung nicht können, wäre es für Sie eine Option „die Käsmann zu machen“, wie es vor kurzem ein Journalist ausgedrückt hat. Frau Käsmann ist zurückgetreten, obwohl sie durch Ihre Unrechtstat niemanden zu Schaden gebracht hat. Sie bleiben im Amt, obwohl ein ganzes Land durch Ihre „Rechtsprechung“ zu dauerhaftem Schaden gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Schmeil
Dipl.-Pädagoge und Verfahrenspfleger
Berater bei Trennung von den Kindern

Ketzin, 28.03.2010
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