22-03-2010, 00:00
Ich denke, sie werden so tun, als wären sie schon immer der gleichen Meinung gewesen, wie der EGMR (so machen es die anderen ja auch) und werden mit dem Finger auf das BMJ zeigen, dass ihren Prüfauftrag von 2003 noch nicht erledigt hat.
Sie werden daher mit großer Geste erklären, das man nun nicht mehr grundsätzlich davon ausgehen könne, dass die Mutter nur zum Wohle des Kindes das GSR verweigert und dass dem Kläger nun ein Klagerecht zugestanden werden muss.
Sie werden daher mit großer Geste erklären, das man nun nicht mehr grundsätzlich davon ausgehen könne, dass die Mutter nur zum Wohle des Kindes das GSR verweigert und dass dem Kläger nun ein Klagerecht zugestanden werden muss.