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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Zitat:Ihr Beitrag: Alkoholabhängige Mütter?
Was ist mit denen? Warum bekommen die das Sorgerecht automatisch? wurde von uns nach Prüfung durch einen Administrator nicht veröffentlicht.

--> In Deutschland fällt schon die bloße Frage unter Zensur. Kritisches Nachhaken ist nicht erlaubt ! Dies ist übrigens die erste Regel eines Journalisten. Kritisches Nachfragen ist generell unerwünscht. In China hingegen würde ggf. eine solche Frage sogar genehmigt werden.Sollen sich die Leute eben zukünftig in anderen Medien informieren, die nicht zensieren. Viele sinds ja nicht, und nur im Internet zu finden.

Nachdem die Väter, die nicht-verheiratet sind, sich die Unterhaltsleistungen im Grunde fast denen von Vätern, die verheiratet waren, angepasst haben, hat man im Gegenzug natürlich nicht das Sorgerecht genauso wie bei Verheirateten vergeben. Einfach unglaublich. Es gibt also nicht mal Recht im Unrecht.
Da wird von Vätern also immer mehr verlangt, und im Gegenzug erhalten sie weiterhin Null. Nichts. Niente.

Aber was soll man von einem Staat halten, der noch weniger Spaß versteht, als vor 100 Jahren.
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...33,00.html
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:49
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 17:33
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von Wolfs-Leben - 04-12-2009, 00:11
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 00:08
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 28-12-2009, 11:45
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Vater - 15-03-2010, 17:33

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