16-02-2010, 21:40
(16-02-2010, 21:10)Bluter schrieb: Väter sollten demnach einen rechtlichen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, wenn die gemeinsame Sorge im jeweiligen Einzelfall im Interesse des Kindes liegt. Anhaltspunkt könnte hierfür wie im aktuellen Fall etwa sein, wenn der Vater über einen längeren Zeitraum gezeigt hat, dass er Willens und in der Lage dazu ist, für das Kind zu sorgen.
Das dürfte einer der Knackpunkte werden. Wer soll denn beweispflichtig sein? Bestimmt doch wieder Papa. Viel besser wäre eine niedrigere Hürde, wie z.B. "wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht".
Eine "moderate Lösung im Interesse der Kinder", wie die CDU uns das verkaufen will, ist das natürlich nicht. Wie kann die Ausübung des Rechtswegs moderat sein?