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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Profiler,

Was erwartest du?
Es geht doch nur um Männer, oder in Folge Väter.
Aufgrund deutsch-feministischer Väterentsorgungsmentalität ist sie sogar Bestandteil einer wesentlich lauter geführten Hartz-IV-Debatte, aber es fehlt schlicht an statistischen Erhebungen, um sich angemeseen dort mit einzubringen. Vaterschaft ist weit mehr als Sorgerecht auf einem Fetzen Papier, aber es interssiert einfach keine bundespolitisch aktive Sau.

BMJ Leutheusser-Schnarrenberger:
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben im Koalitionsvertrag keine Änderung der Gesetzeslage vereinbart. Die elterliche Sorge richtet sich somit nach den Vorgaben des § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_l...ml#q236976)

Stephan Thomae (FDP):

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Januar 2003 darauf hingewiesen, dass ein gemeinsames Sorgerecht eine "tragfähige soziale Beziehung der Eltern zueinander und ein Mindestmaß an Übereinstimmung erfordert". In diesem Licht wird die FDP das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte genau studieren und prüfen, ob das geltende Recht dahingehend weiterentwickelt werden muss, dass Vätern die Gelegenheit gegeben wird, eine gerichtliche Einzelfallentscheidung auch ohne Zustimmung der Mutter herbeizuführen.


(Quelle: http://fdp-fraktion.de/files/541/1047-Th...Vaeter.pdf)

Zitat, Michael Grosse-Brömer / Ute Granold (beide CDU)

Eine moderate Lösung im Interesse der Kinder könnte es sein, dass das gemeinsame Sorgerecht künftig nicht nur durch übereinstimmende Sorgeerklärungen der Eltern, sondern auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden kann. Väter sollten demnach einen rechtlichen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, wenn die gemeinsame Sorge im jeweiligen Einzelfall im Interesse des Kindes liegt. Anhaltspunkt könnte hierfür wie im aktuellen Fall etwa sein, wenn der Vater über einen längeren Zeitraum gezeigt hat, dass er Willens und in der Lage dazu ist, für das Kind zu sorgen.

(Quelle: http://www.presseportal.de/pm/7846/15238...gsfraktion)

Die Arbeitsgruppe Recht der SPD:

In solchen Fällen ist eine Regelung denkbar, wodurch die Zustimmung der Mutter gerichtlich ersetzt werden kann. Wir warnen jedoch vor einer Gleichstellung mit verheirateten Eltern, das heißt der gemeinsamen Sorge beider Eltern ohne jegliche Voraussetzung. Eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Kindern stammt aus flüchtigen oder instabilen Beziehungen, in denen Väter keine oder keine nennenswerte Verantwortung für das Kind übernehmen. Diesen Vätern durch die gemeinsame Sorge die Möglichkeit zu geben, an wichtigen Entscheidungen teilzuhaben und die Mutter in ihren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken, hieße, Konflikte in die Mutter-Vater-Kind-Konstellation hineinzutragen.

(Quelle: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/...16,00.html)

Die Fraktion der Grünen:

Wir fordern seit Jahren eine Öffnung der geltenden Sorgerechtsregelung für Väter in Form einer gerichtlichen Einzelfalllösung. Hierbei müssen das Kindeswohl und auch die Situation der Mütter angemessen berücksichtigt werden. In den Blick genommen werden muss darüber hinaus auch die Gleichstellung unterschiedlicher Familienformen.

(Quelle: http://www.gruene-bundestag.de/cms/press...erfae.html)

Jörn Wunderlich (Die Linke):

Der Europäische Gerichtshof hat ein gutes und kluges Urteil gefällt. Nun muss auch die deutsche Gesetzgebung nachziehen.
Die deutsche Gesetzgebung muss sich endlich den europäischen Standards anpassen. DIE LINKE fordert grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht, unabhängig vom Trauschein der Eltern. Es muss aber auch die Möglichkeit bestehen, dieses durch einen Elternteil gerichtlich regeln zu lassen, sowohl mit der Option, das Sorgerecht auf sich allein oder auch auf den anderen Elternteil übertragen zu lassen.
Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Beispiele dafür gibt es in der EU genug.

(Quelle: http://www.linksfraktion.de/pressemittei...1242851366)

Ich denke, somit ist klar was kommt!
Jede vollberauschte ONS- oder Gangbang-Tussi gibt eine gute Mutter, was mit ihrer nicht abgebrochenen Schwangerschaft bereits eindrucksvoll bewiesen hat.
Väter müssen sich erst als solche praktisch beweisen, was angesichts der Tatsache, dass einige von denen bereits während der Schwangerschaft per SMS abserviert werden, reichlich mühselig werden dürfte.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 17:33
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von Wolfs-Leben - 04-12-2009, 00:11
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Bluter - 16-02-2010, 21:10

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