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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Sächsische Zeitung vom 21. über den nichtehelichen Vater Martin Schmid

Einige Zitate aus dem recht ausführlichen Artikel:

Obwohl das Jugendamt in einer Umgangsregelung festlegte, dass Schmid seinen Sohn zwei Stunden in der Woche und jeden zweiten Sonnabend sehen durfte, verweigerte seine Ex-Freundin weiter ihre Zustimmung

„Ich habe das Gefühl, ich darf nur zahlen und muss ansonsten die Klappe halten"

Sie hat sich noch vor seiner Geburt von Martin Schmid getrennt und danach jeden Kontakt zu ihm verweigert.

Ihre Worte seien damals gewesen: „Du zahlst“, sagt Schmid heute.

Die Besuche mussten immer gleich ablaufen. Er, seine ehemalige Freundin und deren Mutter gingen mit dem Kinderwagen spazieren. Seinen Sohn habe er dabei nie in den Arm nehmen dürfen, sagt Schmid, die Mutter habe darauf bestanden, dass er schläft. Nach 20Minuten war alles vorbei.

Und selbst diese Besuche wurden seltener. Immer gab es neue Gründe, wieso Martin Schmid sein Kind nicht sehen durfte. „Irgendwann habe ich erkannt, dass mein Sohn und ich von so einer Beziehung nichts haben. Also habe ich mich wieder ans Jugendamt gewandt“, erzählt Schmid.

So wie ihm geht es in Deutschland vielen Vätern unehelicher Kinder. Sie kämpfen gegen die Ohnmacht, gegen immer neue Widerstände – und irgendwann gegen die Resignation. Auch wenn die Familienpolitik in Deutschland mit Elterngeld und Ganztagsbetreuung modernisiert wurde – die Gesetze unterscheiden noch immer zwischen Kindern unverheirateter und denen verheirateter Eltern.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
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