07-12-2009, 18:14
Die TAZ möchte gerne das Fass gleich wieder zumachen und verkündet schon einmal vorsorglich, dass viele Väter gleich mal vergessen sollen, in das gemeinsame Sorgerecht einbezogen zu werden:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/...er-vaeter/
"Auch wenn das Straßburger Urteil erst noch in Deutschland umgesetzt werden muss, scheint schon jetzt klar zu sein, dass Väter, die zwar auf ihre Rechte pochen, aber ihre Pflichten nicht erfüllen, das gemeinsame Sorgerecht höchstwahrscheinlich nicht zugesprochen bekommen.
Auf wenn sie versuchen, die gemeinsame Sorge vor Gericht einzuklagen. Zu diesem Schluss kommen Familienverbände und Familienrechtsexperten. "Es wird vermutlich zu zahlreichen Einzelfallentscheidungen der Gerichte kommen", sagt Christoph Kneif, Anwalt für Familienrecht in Berlin. "Viele Richter werden sehr genau abwägen, welchem Vater sie das gemeinsame Sorgerecht zusprechen oder nicht", sagt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter."
Autorin Simone Schmollack bemüht die "Pflichten" eines Vaters, bleibt aber die Erklärung schuldig, was sie damit überhaupt meint. Was sind denn die Pflichten eines nichtsorgeberechtigten Elternteils? Im BGB stehen nur zwei Pflichten: Umgang und Unterhalt. War es also väterliche Pflichtverletzung, die Mutter nicht vor Gericht gebracht zu haben, wenn sie den Umgang abwürgt? Sind arme Väter, die zum Beispiel arbeitslos geworden nun Pflichtverletzer, weil sie nicht mehr die phantastisch hohen deutschen Unterhaltssätze ausspucken?
Ergänzend könnte man fordern, mal die "Pflichten" der Mütter unter die Lupe zu nehmen und auch Müttern nur das Sorgerecht nach gerichtlicher Prüfung zu geben. Nach einer Bewährung. Ist sie bindungstolerant? Sorgt sie selbst oder hängt sie in ALG 2? Für sie müssen dieselben Kriterien wie für Väter gelten und kein göttinnengegebener Vorrang!
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/...er-vaeter/
"Auch wenn das Straßburger Urteil erst noch in Deutschland umgesetzt werden muss, scheint schon jetzt klar zu sein, dass Väter, die zwar auf ihre Rechte pochen, aber ihre Pflichten nicht erfüllen, das gemeinsame Sorgerecht höchstwahrscheinlich nicht zugesprochen bekommen.
Auf wenn sie versuchen, die gemeinsame Sorge vor Gericht einzuklagen. Zu diesem Schluss kommen Familienverbände und Familienrechtsexperten. "Es wird vermutlich zu zahlreichen Einzelfallentscheidungen der Gerichte kommen", sagt Christoph Kneif, Anwalt für Familienrecht in Berlin. "Viele Richter werden sehr genau abwägen, welchem Vater sie das gemeinsame Sorgerecht zusprechen oder nicht", sagt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter."
Autorin Simone Schmollack bemüht die "Pflichten" eines Vaters, bleibt aber die Erklärung schuldig, was sie damit überhaupt meint. Was sind denn die Pflichten eines nichtsorgeberechtigten Elternteils? Im BGB stehen nur zwei Pflichten: Umgang und Unterhalt. War es also väterliche Pflichtverletzung, die Mutter nicht vor Gericht gebracht zu haben, wenn sie den Umgang abwürgt? Sind arme Väter, die zum Beispiel arbeitslos geworden nun Pflichtverletzer, weil sie nicht mehr die phantastisch hohen deutschen Unterhaltssätze ausspucken?
Ergänzend könnte man fordern, mal die "Pflichten" der Mütter unter die Lupe zu nehmen und auch Müttern nur das Sorgerecht nach gerichtlicher Prüfung zu geben. Nach einer Bewährung. Ist sie bindungstolerant? Sorgt sie selbst oder hängt sie in ALG 2? Für sie müssen dieselben Kriterien wie für Väter gelten und kein göttinnengegebener Vorrang!