05-12-2009, 13:04
Hierzu bei Wikipedia:
Hat der EGMR einen Menschenrechtsverstoß durch die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, wird dadurch die Rechtskraft von Entscheidungen (z.B. ein Urteil) nicht beseitigt.[9] Kann aber die Entscheidung des EGMR in einem Gerichtsverfahren noch berücksichtigt werden, so muss dies grundsätzlich erfolgen. Das bedeutet: Der Menschenrechtsverstoß ist durch eine gerichtliche Entscheidung zu beseitigen.[10] Dabei ist jedoch eine „schematische Vollstreckung“ nicht gefordert. ...
http://de.wikipedia.org/wiki/EGMR#Deutschland
Verwiesen wird auf verschiedene Entscheidungen des BVerfG
Hat der EGMR einen Menschenrechtsverstoß durch die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, wird dadurch die Rechtskraft von Entscheidungen (z.B. ein Urteil) nicht beseitigt.[9] Kann aber die Entscheidung des EGMR in einem Gerichtsverfahren noch berücksichtigt werden, so muss dies grundsätzlich erfolgen. Das bedeutet: Der Menschenrechtsverstoß ist durch eine gerichtliche Entscheidung zu beseitigen.[10] Dabei ist jedoch eine „schematische Vollstreckung“ nicht gefordert. ...
http://de.wikipedia.org/wiki/EGMR#Deutschland
Verwiesen wird auf verschiedene Entscheidungen des BVerfG
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.