04-12-2009, 15:42
(04-12-2009, 15:15)beppo schrieb: Ist die Notwendigkeit,überhaupt klagen zu müssen, nicht auch schon wieder eine Diskriminierung?
Darüber liesse sich streiten. Unterschiedliche Wege (Heirat / Gerichtsantrag) mit demselben Ergebnis (gemeinsame Sorge) wären wohl statthaft. Eine unbestreitbare Diskriminierung wären aber unterschiedliche Maßstäbe. Wenn also Alleinsorge für die Trennungseltern ohne Trauschein nach weniger hohen Hürden ausgeurteilt würde wie für die mit Trauschein.
Nochmal zehn Jahre durch die Instanzen und dann wäre auch das gekippt. Das Feminat kämpft eben um jede Handbreit Boden und weicht nur unter absolutem Zwang zurück. Bis dahin wird Beschuss mit Gegenfeuer beantwortet. Im Familienrecht befindet sich Deutschland deshalb schon seit 30 Jahren in einer Ruinenlandschaft.