04-12-2009, 15:15
(04-12-2009, 14:48)p schrieb: So einfach geht das nicht. Da müssen noch mehr Tricks und faule Eier eingebaut werden. Sonst kann ein nichtehelicher Vater, dem nach gerichtlicher Prüfung das Sorgerecht verweigert wird wieder bis ganz nach oben ziehen. Die Verweigerungsgründe müssten denen von §1671 BGB entsprechen, ansonsten begehen die Gerichte wieder eine beweisbare Diskriminierung. Die Hürden von §1671 BGB sind durchaus nicht niedrig.
Der wichtigere Grund für eine gerichtliche Prüfung ist natürlich Business und Umsätze für Anwälte, Rechts- und Helferindustrie. Altbekannte Motivation, oft ohne jede Scham offen geäussert.
Ist die Notwendigkeit,überhaupt klagen zu müssen, nicht auch schon wieder eine Diskriminierung?