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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
#63
Zitat:Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammenlebten.

Ich verstehe nicht, warum das dann keine gute Lösung sein soll? Was bitte hat denn das Zusammenleben von Vater und Mutter mit dem natürlichen Recht des Kindes auf gemeinsame Sorge durch Vater und Mutter zu tun?

Obwohl mein Kind das Ergebnis eines One-Night-Stand's war und ich mit der Mutter nie zusammengelebt habe (ich sah sie in meinem Leben 8 Stunden und davon 5 Stunden vor Gericht), so hätte ich mich dennoch liebend gerne als Vater für mein Kind engagiert. Das wurde mir versagt, weil die Mutter es ohne jede Begründung einfach nicht wollte.

Mein Sohn wuchs dadurch vaterlos als Ehemannersatz seiner bis heute ledigen Mutter auf. Er ist jetzt 27 Jahre alt, kontaktscheu und beziehungsunfähig. Dank der menschenrechtsverachtenden deutschen Rechtssprechung habe ich ihn auch noch nie sehen dürfen.

Sind das die guten Lösungen, die sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger vorstellt?

Dem Kind muss uneingeschränkt die gemeinsame Sorge durch Vater und Mutter gewährleistet werden. Die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil alleine darf nur begründeten, schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich sein.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:49
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 17:33
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von Wolfs-Leben - 04-12-2009, 00:11
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 23-12-2009, 19:25
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 00:08
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 18:17
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 28-12-2009, 11:45

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