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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
#40
(03-12-2009, 21:59)gleichgesinnter schrieb: ich würde sagen, die "Wende" ist eingeläutet.

Eindeutig. Die Stimmung ist völlig gekippt. Beim djb und der Kavemann/Gutzeit & Co - Clique tröten sicher gerade die Sirenen. Deckung, Rückzug und Frontbegradigung :-)

Auch schön: http://www.tagesspiegel.de/politik/deuts...22,2966533

"Als Einziger stimmte Schmitt dafür, den Deutschen ihre Regeln zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu erhalten. Mutter und Kind, das ist zunächst einmal besser als Vater und Kind und besser vor allem als Vater und Mutter gemeinsam, wenn beide sich nur streiten. Doch die anderen sechs Richter waren gegen ihn.

Richter Schmitt war eigentlich nur eingesprungen. An seiner statt hätte die deutsche Richterin am EGMR, Renate Jaeger, ihr Votum abgeben müssen. Doch Jaeger hatte einen Grund, sich fernzuhalten: Sie war Verfassungsrichterin in Karlsruhe, als dieser konkrete Fall vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde. Jaeger kam damals zu einem anderen Urteil – und galt nun als befangen. So befangen wie der deutsche Gesetzgeber, der eine im europäischen Vergleich ungewöhnlich strikte Anordnung getroffen hat. Ein unehelicher Vater bekommt das (Mit-)Sorgerecht nur, wenn die Mutter ja dazu sagt. Seit Donnerstag weiß man nun, dass es so nicht weiter geht. Die Gerichte müssen sich den Fall anschauen dürfen, sagt der EGMR. Und notfalls gegen den Willen der Mutter entscheide (...)

Zaunegger klagte sich durch die Instanzen und verlor. Es steht ja im Gesetz, dass er verlieren musste. Seine Verfassungsbeschwerde scheiterte 2003 an Renate Jaeger und ihren Kollegen. Es war ein Urteil, das damals schon viele überraschte. Erwartet hatte man, dass die Verfassungsrichter den rigiden Mutterschutz etwas lockern würden."


lordsofmidnight schrieb:für @p gibt´s Apfelsaft mit Sprudel

Für solche Gelegenheiten gibts auch noch das ein oder andere Fläschchen mit langem Korken und Wappen auf dem Etikett im Keller :-)
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