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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
#39
"p",

ich würde sagen, die "Wende" ist eingeläutet. In der ARD Tagesschau sprach man sogar von einem "rückstandigem Deutschland" gegenüber anderen Ländern, die es als selbstverständlich empfinden, das sie grundsätzlich auch bei unverheirateten getrenntlebenden Eltern das Sorgerecht teilen.

Zu dieser Thematik passt auch ein Urteil aus Las Palmas von letztem Monat:

Vater drogenabhängig, Mutter wollte alleiniges Sorgerecht, klagte ....und verlor. Warum?

Der Vater gab zwar zu , das er drogenabhängig ist, aber in beisein seines Kindes nie irgendwelche Drogen zu sich nimmt und er durch sein Unterbewusstsein regelrecht davon abgehalten wird, Drogen zu nehmen weil er gegenüber dem Kind nicht dumm dastehen will.
Das wurde sogar von seinem betreuuenden Arzt bestätigt, der dazu den Hinweis gab, das gerade das Kind den Vater davon abhält, noch tiefer in den Drogensumpf zu stürzen. Für den vater wäre es warscheinlich der totale Absturz, wenn er kein Sorgerecht mehr ausüben dürfte. Es würde in diesem Fall sogar für Kind und den Vtaer nützlich sein, wennn weiterhin das geteilte Sorgerecht Bestand hätte.

Das Gericht folgte den Aussführungen und ordnete vertsärkten Umgang des Vater mit dem Kind an mit teilweisen Teilnahmen an Antidrogenseminaren mit Berichterstattung an das Gericht.

So sieht hier ein Rechtsstreit wegen der Sorge und Umgang aus.

Jetzt die Frage: Wie wäre wohl das Urteil in Deutschland ausgefallen?

gleichgesinnter

P.S.
hier mal ein paar Tipps für die deutschen Politiker, wie sie das Gesetz neugestalten können. Spanien dürfte hier das Vorbild sein:

http://ec.europa.eu/civiljustice/parenta...spa_de.htm

Der Grundsatz heisst dort:

Zitat:Die elterliche Sorge als Institution zum Schutz des Kindes obliegt beiden Elternteilen.
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:49
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