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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
#34
Ein kurzer Pressespiegel lesenswerter Artikel (d.h. Artikel, die nicht nur immer dieselbe Meldung bringen):

http://www.heise.de/tp/blogs/8/146675 - Sogar die ideologisch festgefahrene Telepolis spricht Klartext. Jetzt auf einmal! Gute Kommentare.

- Titelstory in den Tagesthemen heute

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E...endestages - ein längerer Artikel, der auch journalistische Eigenleistung enthält. Interessant die Stellungnahmen von Laurischk/FDP, den Grünen, vamv, Verband der Evangelischen Frauen in Deutschland. Exakt wie vorhergesagt wollen die Bremser gerichtliche Einzelentscheidungen für gemeinsames Sorgerecht einführen. Jeder Millimeter der plötzlich aufgebrochenen Front wird verteidigt, zäh und bemüht, so wenig wie möglich preiszugeben.

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960...ss_aktuell - die FAZ fetzt gleich nochmal rein: "Sozialpsychologisch ist es völlig unverständlich, ja ruchlos, dass im deutschen Familienrecht noch immer die vaterlose Gesellschaft herrscht. Mit anderen Worten: Es gibt in Deutschland Kinder, die nur deshalb ihren Vater nicht sehen, weil die Mutter es so will. Kinder, denen das passieren kann, sind die nichtehelich geborenen, sie stellen keine kleine Gruppe dar: Jedes dritte Kind kommt bei uns außerhalb einer Ehe zur Welt. Kinder aus dieser Gruppe leben hierzulande in einer Risikogruppe. Sie tragen das Risiko, vaterlos bleiben zu müssen. Nicht etwa, weil der Vater ein Schläger und Säufer und Schlimmeres wäre. Sondern einzig, weil die Mutter nein sagt, wenn der Vater das Kind oder das Kind den Vater sehen möchte. Noch nicht einmal begründen muss sie ihr Veto. Nichtverheiratete Väter sind, anders als in den meisten europäischen Ländern, rechtelos gegenüber dem eigenen Kind.

Ein unhaltbarer Zustand, auf den jetzt auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hingewiesen hat. Durch die pauschale deutsche Veto-Regelung („wie die Mutter es will“) wird den Gerichten hier jede Möglichkeit genommen, im Einzelfall nach Gesichtspunkten des Kindeswohls über ein gemeinsames Sorgerecht zu entscheiden. Vielmehr spielt das Kindeswohl gar keine Rolle, es soll nur für das Mutterwohl herhalten. Straßburg argumentiert, eheliche und nichteheliche Kinder müssten, was das gemeinsame Sorgerecht der Eltern angeht, gleichgestellt werden."

Solche Töne in der grössten deutschen Zeitung? Dass ich das noch erleben darf, hätte ich nicht gedacht.

http://www.finanznachrichten.de/nachrich...rn-007.htm - Kölnische Rundschau Kommentar zum Sorgerecht von Vätern

http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/n...index.html - auch hier darf Merk zu Wort kommen und bremsen: "Beate Merk, warnte dagegen vor einer Sorgerechtsreform, die zulasten der Kinder gehe. Das Kindeswohl müsse uneingeschränkt an erster Stelle stehen. Sie halte daher nichts von einer generellen Regelung, wonach ledige Väter grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht erhalten sollen, so Merk."

http://www.rtl.de/cms/information/rtlakt...tid=180042

http://www.bild.de/BILD/politik/2009/12/...echte.html

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsch...07,00.html - Sorgerechtsurteil setzt Deutschland unter Zugzwang. Innerhalb weniger Stunden ein halbes tausend Kommentare im zugehörigen Forum.

Nochmal der Original-Volltext des Urteils: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.a...umber&tabl

Fazit: In den Medien wird die bisherige Regelung, die lange Jahre so bombenfest erschien, regelrecht aus dem Lande geprügelt. Sogar die Tatsache, dass Deutschland die rote Laterne träge, kommt zur Sprache, es sei eine Schande dass die Veränderungen nur von ausserhalb angeschoben werden konnten.

Weitere Details: Der deutsche Richter, die einsame Gegenstimme, war Bertram Schmitt, ein Talar aus dem Kleiderschrank des BGH, an dem auch Hahne ihr Unwesen treibt.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 23-12-2009, 19:25
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 00:08
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 28-12-2009, 11:45

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