03-12-2009, 11:58
Im Gegensatz zur BVerfG Entscheidung von 2003 gegen die gemeinsame Sorge haben sich die Stimmen deutlich hin zu den Vätern verschoben. Damals konnte Heinke noch nach Belieben wüten und Hohn in ihrer Pressemeldung ausschütten. Die Kritik am Urteil fand nur in Fachzeitschriften und Medien geringer Reichweite statt, z.B. http://www.rowohlt.de/fm/140/KB155_Leseprobe2.26997.pdf
Diesmal vermittelt die Hälfte der Artikel, dass es sich bei diesem deutschen Familienrechtspfeiler um einen Anachronismus handelt. Teilweise schaffen es die Artikel sogar, nicht in die üblichen unqualifizierten Falschannahmen zu verfallen. Prantls Schwachsinn ist diesmal die Ausnahme, während so etwas 2003 noch der Normalfall war.
Allein das ist schon ein Erfolg der EGMR-Entscheidung. Sie zeigt den Pegelstand an, wie die Gesellschaft zu Vätern und Kindern steht.
Diesmal vermittelt die Hälfte der Artikel, dass es sich bei diesem deutschen Familienrechtspfeiler um einen Anachronismus handelt. Teilweise schaffen es die Artikel sogar, nicht in die üblichen unqualifizierten Falschannahmen zu verfallen. Prantls Schwachsinn ist diesmal die Ausnahme, während so etwas 2003 noch der Normalfall war.
Allein das ist schon ein Erfolg der EGMR-Entscheidung. Sie zeigt den Pegelstand an, wie die Gesellschaft zu Vätern und Kindern steht.