01-12-2009, 22:27
Da gibt es tausend Tricks, unangenehme EGMR-Entscheidungen zu erden. Entscheidungen des EGMR haben ohnehin selten eine Rechtsänderung in nationalem Recht zur Folge, sondern bestenfalls eine andere Rechtspraxis in einem Einzelfall. Sie entfalten kaum normativen Charakter.
Görgülü wurde nach der Zickerei des BVerfG, das sich entthront fühlte auch ohne Rechtsänderung abgefertigt. Sie haben einfach für diesen Einzelfall dem Antrag des Vaters stattgegeben, fertig. Den konnte man problemlos mit geltendem Recht in Übereinstimmung bringen.
Görgülü wurde nach der Zickerei des BVerfG, das sich entthront fühlte auch ohne Rechtsänderung abgefertigt. Sie haben einfach für diesen Einzelfall dem Antrag des Vaters stattgegeben, fertig. Den konnte man problemlos mit geltendem Recht in Übereinstimmung bringen.