Themabewertung:
  • 6 Bewertung(en) - 4.33 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
(04-02-2011, 16:56)henning schrieb:
(04-02-2011, 16:38)p schrieb: Verlogenes Gesockse.
...

...eine PM daraus gemacht.
...
Wo kann ich die nachlesen?

Zitieren
(04-02-2011, 17:07)Profiler schrieb: ...eine PM daraus gemacht.

Wo kann ich die nachlesen?

hier:
(01-02-2011, 16:48)henning schrieb: Viel Besorgnis um die Sorge

Pressemitteilung des VAfK Karlsruhe vom 01.02.2011

oder hier
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
Zitieren
(04-02-2011, 16:38)p schrieb: Wunderlich von der Linken ist wie sein Namen: Wunderlich. Er blubbert vom BGB im Jahre 1900 und kommt dann zu dem Schluss: "Die Positionierung meiner Fraktion in dieser Frage ist ähnlich wie die der SPD noch nicht abgeschlossen."

Das ist echt der Brüller. Im Dezember 2009 kam das Zaunegger-Urteil, und weder die Linkspartei noch die SPD konnten sich bisher positionieren? Ich dachte die wollten irgendwann mal wieder regieren?

Man sieht ganz deutlich: Am liebsten möchte man den status quo erhalten.
Zitieren
Die kommen mir vor wie Comicfiguren, Wiley E. Coyote. Standen auf dem ideologisch festgehaltenen Fels an der Schlucht, den der EGMR schon lange abgesprengt hat. Seither stehen sie in freier Luft, wollen nur noch nicht wahrhaben das nichts mehr unter ihnen ist. Was soll man bloss tun, jetzt, wo das Undenkbare eingetreten ist? Heilige Göttin, rette uns!
Zitieren
(04-02-2011, 16:38)p schrieb: Absurd: Der Deutsche Bundestag schafft es, Frösche zu fragen, ob der Teich trockengelegt werden soll.
Schlimmer.

Sie fragen die Störche!
Zitieren
@Beppo, genau diesen Satz von @p wollte ich auch kommentieren! Big Grin
Zitieren
Ich hab´s mir auch in voller Länge reingezogen...

Granold redete von kostenlosen Betreuungsplätzen, von Kindesunterhalt, von Karenzen, Mutterschutzzeiten, parallelen (Rechts)-Wegen zur väterlichen Sorge, und x-mal von Gerichtsentscheiden. Sie kam mir irgendwie völlig indisponiert vor, ist die immer so?

Frau Lambrecht von der SPD (sah auf den ersten Blick aus wie ein Kerl), sagte zwar teils richtiges, fand aber nie aus ihrer Plattitüden-Sprache heraus. Gegen einen Automatismus in der Sorge ist sie natürlich auch. Da ist nichts zu erwarten.

Bei Thomae von der FDP merkte man immerhin, daß er sich Gedanken gemacht hat. Was er positiv am Antrag der GRÜNEN fand, verstehe ich allerdings nicht.

Wunderlich verwechselte eine Bundestagssitzung über das Sorgerecht mit Geschichtsunterricht. Seine peinliche Lucky-Luke-Krawatte war der einzige Farbtupfer. Mangels eigener Positionierung konnte er natürlich auch nichts beitragen.

Sie alle zappeln hilflos wie gefangene Fische im Netz, müssen sich mit der gerichtlich geforderten Niedrigschwelligkeit herumplagen, sind gezwungen die aktuell gültige Rechtslage als Mindestkriterium zu beachten, und das alles auch noch im Konsens zu verabschieden. Was war es da doch simpel sich hinter dem mütterlichen Willen und dem Verfassungsgericht zu verstecken um den Papa ohne Trauschein vom Kind fernzuhalten. Die Ärmsten, sie könnten einem fast leidtun. :-)
Aber nur fast.
Achja, es waren ganze 26 Parlamentarier an ihrem Arbeitsplatz...
Zitieren
(04-02-2011, 21:27)lordsofmidnight schrieb: 1. Ich hab´s mir auch in voller Länge reingezogen...
2. Achja, es waren ganze 26 Parlamentarier an ihrem Arbeitsplatz...

1 - ich plädiere auch dafür, sich die debatte als videobeitrag mal reinzuziehen...eindrucksvolle gestiken/mimiken offenbaren sich

2 - irgendwie entsteht angesichts der "hohen beteiligung" der verdacht, sie wüssten schon, wohin es führt ... welch` neuigkeit für uns Huh
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
Zitieren
Hier noch ein Beitrag zum Urteil gegen Österreich.
http://oe1.orf.at/artikel/268732

Im Justizministerium befürchtet man mit einer Neuregelung eine völlige Überforderung der Gerichte. Dann nämlich wenn künftig in jedem Trennungsfall ein Gericht prüfen müsste, ob Mutter und Vater die gemeinsame Obsorge für die Kinder bekommen. Auch deshalb will man im Justizministerium die automatische gemeinsame Obsorge.
Zitieren
Der "Freitag" bringt einen Artikel über die geplante Änderung des Sorgerechts. Leider im VAMV-Stil.
Dafür gibt´s mächtig Haue der Leser.

http://www.freitag.de/politik/1105-das-s...der-m-tter
Zitieren
Nicht nur die sächsische CDU, sondern auch die thüringische SPD liegen nicht auf Linie ihrer Bosse: http://www.tlz.de/startseite/detail/-/sp...1726168701

"Carsten Schneider jedenfalls, der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete, will in den nächsten Wochen so viele Fraktionsmitglieder wie möglich davon überzeugen, dass bei unverheirateten Paaren beiden automatisch das Sorgerecht zufallen soll - es sei denn, einer der beiden widerspricht dem innerhalb einer Frist von zwei Wochen.
Vor allem für den Osten Deutschlands, so Schneider im TLZ-Gespräch, sei eine solche Regelung notwendig. Denn hier sind 58 Prozent aller Eltern unverheiratet. (...) Aber auch innerhalb der eigenen Partei muss Schneider noch Überzeugungsarbeit leisten."
Zitieren
Die Bundesjustizministerin hat einen weiteren Kompromissvorschlag.

"Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein. Dann müsste ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht oder nicht".
http://tinyurl.com/68m2wmc

Gleichzeitig gibt es jetzt einen vorgezogenen Endbericht zum Forschungsvorhaben zur Gemeinsamen Sorge (446 Seiten). Dass dies gerade jetzt geschieht, direkt nach dem jüngsten EGMR-Urteil, dürfte kein Zufall sein.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
.
Dann zeichne die Petition mit: Kinder brauchen Familiengemeinschaften!
http://www.elterlichesorge.de/uploads/PD...haften.pdf
.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
Sorry.
Was wird in der Pet gefordert, was nicht schon im GG steht, über die EMRK bestimmt ist?
Zitieren
https://epetitionen.bundestag.de/index.p...tion=16387

Wenn wir schonmal was für unsere Kinder tun, dann bitte diese Petition gleich mitzeichnen. Diese läuft nur noch bis zum 1.4.11 Also unbedingt Info verteilen. Danke!

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Melderechtsrahmengesetz in §12, (2), in Satz 3 wie folgt ergänzt wird:
Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird.
ERGÄNZUNG:
...werden die Wohnungen der Personensorgeberechtigten von dem Minderjährigen paritätisch benutzt, sind beide Wohnungen Hauptwohnungen.
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
Zitieren
Ein kritischer Kommentar von einem Anwaltsblog zu Schnarres neuestem Vorschlag: http://anonym.to/?http://www.unterhalt24...comment-24

Schön, dass es einer mal wagt, ins Ausland zu sehen:

"Der Vorschlag ignoriert auch, daß es in vielen anderen Ländern anderen Regelungen gibt. So wird u.a. in Frankreich durch die Vaterschaftsanerkennung auch das Sorgerecht auf beide Elternteile verteilt, wenn die Anerkennung innerhalb eines Jahres geschieht. Dies gilt – fristungebunden – auch für Polen. In Italien haben die nicht verheirateten Eltern immerhin noch das gemeinsame Sorgerecht (“potestá dei genitori”), wenn Eltern beide die Elternschaft anerkannt haben und zusammenleben (Art. 317bis Abs. I und Abs. 2 codice civile). In Belgien, Bulgarien, einigen Bundesstaaten der USA, Tschechische Republik, u.v.a. Staaten macht man keinen Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Dort haben die Eltern unabhängig vom Familienstand für die gemeinsamen Kinder das gemeinsame Sorgerecht.

Der einzige” Fortschritt” an der neuen Regelung seitens der Justizministerin ist die Möglichkeit des Kindesvaters überhaupt das Sorgerecht gerichtlich zu erhalten. Ob man dies als so grossen Fortschritt ansehen mag oder die gerichtliche Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht als Selbstverständlichkeit, mag jeder für sich selbst beurteilen."


Sobald die Perspektive ein bisschen weiter wird, wird das deutsche Festkrallen in der Steinzeit noch lächerlicher also ohnehin schon.
Zitieren
"Mater semper certa est"
Zunächst steht bei Geburt nur die Mutter als biologischer Elternteil fest, ganz gleich, ob es da auch einen Ehemann gibt, denn der muß nicht zwingend der biologische Vater sein. Genauso wenig muß die Mutter die biologische sein, denn sie kann eine Leihmutter nach invitro-Befruchtung sein.

OK. Gehen wir mal davon aus, daß in dieser Mutter die eigene Eizelle heranreifte, dann steht bei Geburt nur sie als biologischer Elternteil fest. DAS rechtfertigt mE, ihr das Sorgerecht zunächst zuzusprechen.

Von welchem Mann kommt aber die Samenzelle? Wer ist der biologische Vater dazu? Hier beginnt das Drama, da

'Pater semper incertus est'
Macht die Mutter Angaben, sagt ein Mann, ja, ich war 's, dann können mithilfe eines einfachen Gentests die bolologischen Elternschaften festgestellt werden. Wenn keine Vergewaltigung oder kein Samenraub bekannt ist, der Test positiv war, die biol. Elternschaft festgestellt wurde, dann muß dies mE rechtlich zwingend und sauber zur elterlichen Sorge beider Eltern führen, ohne Berücksichtigung eines anderen Mannes, der mit der Mutter nur ehelich verbunden ist!

Schwierig wird es durch den Ehelichenstatus, wenn die Mutter keine Angaben zum biol. Vater macht (oder machen kann) und dem Kind kein Vater zugeordnet werden kann.
_
EMRK bzw. ständige Rechtsprechung des EGMR machen recht klare Vorgaben: Vater ist im ersten Rang der Mann, der das Kind gezeugt hat. Mit Feststellung der Vaterschaft steht ihm das Sorgerecht als geschützen Teil des Familienlebens zu, wegen der klaren Zuordnung zum Samen sogar noch zwingender als bei einer Gebärenden, die eine Leihmutter sein könnte. Eine Unterscheidung in ehelich und un-ehelich ist nicht vorgesehen und wegen des Gleichstellungsgebotes unzulässig.

Der Staat hat das Sorgerecht als Grund- und Menschenrecht positiv zu gewährleisten! Im gleichen Maße hat er die hohen 'triftigen' Schwellen beim Eingriff in das Sorgerecht, etwa nach § 1671 BGB, zu beachten.

Bringt man die 'Dienlichkeit' der elterlichen Sorge ins Spiel, dann müßten auch die Mütter von Anfang an überprüft werden, bevor ihnen das Sorgerecht automatisch zugesprochen wird - unabhängig von einer feststehenden biologischen Zuordnung, denn damit sind sie noch nicht besser geeignet, gut für das Kind zu sorgen - wie Statistiken belegen.

Das sind MEINE Eckpunkte, an denen ich die zu erwartende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht messen werde. Ich als unmittelbar Betroffener bereite meine diesbezügliche Verfassungsklage bereits vor.... , denn ich sehe, was der Gesetzgeber auf den Weg bringen wird.

















Zitieren
(21-02-2011, 13:40)Profiler schrieb: Bringt man die 'Dienlichkeit' der elterlichen Sorge ins Spiel, dann müßten auch die Mütter von Anfang an überprüft werden, bevor ihnen das Sorgerecht automatisch zugesprochen wird - unabhängig von einer feststehenden biologischen Zuordnung, denn damit sind sie noch nicht besser geeignet, gut für das Kind zu sorgen - wie Statistiken belegen.

Das sind MEINE Eckpunkte, an denen ich die zu erwartende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht messen werde. Ich als unmittelbar Betroffener bereite meine diesbezügliche Verfassungsklage bereits vor.... , denn ich sehe, was der Gesetzgeber auf den Weg bringen wird.
Ich teile deine Auffassung. Daher ist natürlich eine massenweise Verfassungsklage erforderlich, wenn eine gesetzliche Neuregelung nicht der EMRK und dem grundsätzlichen Gleichstellungsanspruch genügt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
Profiler, ich denke, wenn es zu einer Verfassungsklage kommen muss, hast Du die volle Unterstützung von uns allen, als Massenklage, wie auch immer das funktioniert. Diese sollte im Prinzip schon einen Tag nach dem Beschluss der "niederschwelligen" Widerspruchslösung auf den Weg gehen. Bereite Sie vor und lass Sie diskutieren, wenn der Gesetzesentwurf vorliegt und vom Bundestag beschlossen werden soll.
Jetzt allerdings brauchen wir JEDEN und JEDE Aktion, Vorschlag, Petition, Initiative, etc. welche dazu beiträgt, die Meinungsbildung zu beeinflussen, die Öffentlichkeit wachzurütteln, die Gesetzeslage zu verändern. Pessismus und Kritik in allen Ehren, das ist das Letzte was wir jetzt brauchen. Nichts darf jetzt mehr ausgebremst werden, so wie es der VAFK beschäment vorgemacht hat. (Kooperatsionsmanager fordern, statt die Gleichstellung von Geburt an, mit der man 50% des Streites schonmal vor der Entstehung vermeidet).
Da wir die Schweinerei der Parteien und der Justiz sehen, ist jedes Mittel Recht dem Ziel: Die Gleichstellung der Eltern vom Zeugungsakt an, näher zu kommen. Da ist es bedingungslose Voraussetzung, dass die Kinder zuallererst das Recht auf Ihre leiblichen Eltern und Familien mit Geburt ins Grundgesetz und BGB betoniert bekommen.
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
Zitieren
(22-02-2011, 09:25)andy99000 schrieb: ... als Massenklage, wie auch immer das funktioniert.
Nur damit gleich von Anfang an keine Mißverständisse aufkommen: eine "Sammelklage" gibt es in Deutschland nicht, jedoch eine "massenweise gleichlautende Verfassungsbeschwerde" von vielen Einzelnen ist möglich. Ein Beispiel wurde erfolgreich bei der Vorratsdatenspeicherung angewandt: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,151...41,00.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
In Österreich will die Justziministerin jetzt Nägel mit Köpfen machen und hat einen Gesetzentwurf vorbereitet.
Es gibt einige wirklich gute Ansätze, darunter die Möglichkeit des Wechselmodells, das Recht auf eine Mindestbesuchszeit des Umgangselternteils, Umgangsklagerecht für Großeltern, Verbot von Auslandsausreisen mit Kind, Einbindung von Sozialarbeitern etc. pp.


http://kurier.at/nachrichten/2076162.php
Zitieren
Nur Wochen nach dem EGMR-Urteil. Und in Deutschland warten wir schon eineinviertel Jahre auf einen Entwurf. Unglaublich.
Zitieren
In felix Austria wacht soviel ich weiß auch ein Ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend über das Wohl der Kinder und kein Ministerium, welches einen Schwerpunkt auf das Wohl der Frau legt.

http://www.bmwfj.gv.at/Seiten/default.aspx
Zitieren
Deutschland gerät immer heftiger unter Druck und es muss mit Nachdruck hinterfragt werden, wann Deutschland gedenkt, die Praxis der Väterdiskriminierung zu beenden.

Die derzeitige Ausgestaltung von Elternrechten ist eine Katastrophe.

Am 10. Februar 2011 hat der Europäische Gerichtshof das dritte Urteil gegen Deutschland gesprochen, indem die Elternrechte der Väter berührt waren.

Der EGMR bemägelte erneut die Parteilichkeit der deutschen Justiz.

Die Hinhaltetaktik des Justizministeriums funktionier nicht mehr! Das historisches EMGR-Urteil, CASE OF TSIKAKIS (Application no. 1521/06), greift die beharrliche Parteilichkeit der deutschen Justiz zu Gunsten der Mütter an, die ihre Macht aus dem Sorgerecht zum Schaden für die leiblichen Väter der Kinder ausüben. Nun kann die Bundesjustizministerin kein weiteres Verzögerungsspiel bezüglich der Elternrechtsreform veranstalten.

Quelle: http://www.elterlichesorge.de/modules/ne...toryid=948
Zitieren
Offtopic Diskussion abgetrennt nach http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4028
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern p__ 304 242.110 15-08-2020, 13:29
Letzter Beitrag: p__
  BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern sorglos 37 28.988 06-10-2010, 11:16
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste