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KU einstellen
#1
Es besteht ein Titel. Was passiert, wenn ich die Zahlungen einstelle für meine Tochter. Kommt denn sofort der Gerichtsvollzieher oder erstmal ein Schreiben vom Beistand?
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#2
Servus Flüchtling,

der "Titel" ist sofort ohne ohne Vorwarnung vollstreckbar. Das heisst, wenn Ex will, kann sie sofort die Kontopfändung und/oder Gehaltspfändung einleiten was dann dann ca. 2 Wochen in Anspruch nimmt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#3
was kommt zuerst?

Kontopfändung oder Gerichtsvollzieher?

Danke!
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#4
Nimmt sich nichts, sie kann alles auf einmal lostreten. Beim Gerichtsvollzieher kommt es nur auf seine Zeit an, wann er nach seinem Terminkalender bei dir vorbeischauen kann.

Zusatz: Gerichtsvollzieher haben Unterhaltschulden vorangig zu bearbeiten und beizutreiben.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#5
Und wenn du Arbeitnehmer bist: als 3. Möglichkeit die Gehaltspfändung

Die UHN ist normalerweise durch den regelmäßigen Zufluss am Monatsanfang verwöhnt und das Ausbleiben führt gewöhnlich zu akuten Engpässen und damit zur Bereitschaft unverzüglich loszuschlagen.
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#6
meine erfahrung:

Gerichtsvollzieher-->Kontopfändung-->fristen mit knastandrohung.

oder: bescheinigung das ich von arbeitslosengeld lebe..
Also man kann es verhindern als arbeitsloser.. zu der dritte kategorie gab es ein merk-schreiben, das ich gewisse anzahl von Bewerbungsschreiben Offenlegen musste, also es kann zu drei Angelegenheit mindestens zu drei verhandlungen kommen, wenn exe richtig aktiv wird..
nach weitere verweigerung, gab es androhung zur unterhalt verhandlung mit knast androhung..
knast androhung sprach auch der gerichtsvollzieher bei mir aus, wenn ich mich nicht weiterhin darum kümmern würde..

Bei mir hatte damals der gerichtsvollzieher mitleid gehabt..
er meinte -sie haben hier nicht mal eine Heizung in der wohnung..-

aber gab mir auch auf dem weg wörtlich, mich darum zu kümmern ansonsten müsste ich mit baldige haftstrafe rechen..
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#7
danke!

und wenn es keinen Titel gibt? Denn muss erst das Gericht die Höhe der Unterhaltszahlung feststellen?
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#8
Bei mir liegt es einige Jahre zurück,
aber soweit ich mich erinnere, musst ersteinmal ein Titel bestehen, der wird natürlich sehr großzügig aussehen! Ab dann kommen die ersten klagewellen..
Also so war es damals bei mir..
Ich muss dazu erwähnen -das meine exe damals Unterhalt - höchstanspruch gestellt hatte ..
Im gesammt packet.. es wird sehr stressig werden, sobald die ersten klage laufen!!
entzug mit freiheit, bewerbungspflichten, zahlungspflichten.. alles wird genommen.. ein harter weg!!
ich habe vorerst ruhe, dafür haben andere gesorgt, aber die ruhe kann irgendwann auch bei mir rasch zuende sein..
darauf muss ich mich sachte einstellen!
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#9
Leben,

das mit dem Knast ist Humbug. Wenn du auf zivilebene vom Gerichtsvollzieher zur Eidestattlichen Versicherung aufgefordert wirst und du dem nachkommst, ist nix mit Haft.

Strafrechtlich kann es zwar Knast geben, aber das dauert.....ewig und ist meist nicht vom Erfolg gekrönt und beim "ersten" mal wanderst du sowieso nicht in den Bau. dann muss man dich strafrechtlich nochmal anzeigen und dann....vielleicht, wenn du ganz böse bist und deine Millionen versteckt hattest und diese gefunden wurden, dann vielleicht, mit viel Glück, wanderst du mal ein paar Monate in die JVA.

Das Thema mit dem Knast hatten wir hier schon einige Male, es sind immer nur Drohungen und sollen einschüchtern, weiter nichts. Meist lassen sie von dir dann ab und du wirst mit dem Vermerk "Querulant" in der Akte beiseite geschoben wenn sie merken, sie beissen bei dir auf Granit und bei dir ist keine Kohle zu holen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#10
danke für die Infos.

Wie sieht es aus. Kein Titel, Hartz 4 und einen auf psychisch krank machen.
Besteht denn die Chance um einen Titel "rumzukommen"?
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#11
Ich kann dir da nicht die genau antwort geben, aber bei einigen sind die mit krankheit erfolgreich durchgekommen.. hab bissel geduld, sicherlich wird hier jemand passend auf deine frage beantworten können..
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#12
Zitat:Dann biste tilt error,
machste lange Zeit,
gehste in Frührente

LACH, mich weg.. voll geil!Big Grin

Also als "Out of data" wird man ihn gleich nach der ersten gerichtsverhandlung einstufen.. weil es psychisch alles, alles an netzwerk - leben raubt!!
jo Rumpel, grüss dich zurück Wink
schön das man dich liest
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#13
Psychisch krank zu werden ist auch keine Kunst bei dem ganzen.
Eher der Beweiss, das man noch vernünftig funktioniert.
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#14
Mach einen auf "Selbstmordgefährdet" mit Deppressionen.

Klappt bestimmt. Gerade jetzt weil der Enke-Schock den deutschen ziemlich tief in den Knochen steckt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#15
Wenn kein Titel besteht, kann auch (noch) nicht gepfändet werden. Also rennt die UHN zum örtlichen Jugendamt und lässt sich, falls nicht schon vorhanden, eine Beistandschaft einrichten. Dann wird dich das JA anschreiben und Nachweise usw. verlangen, berechnet dann daraus den Unterhalt und fordert dich auf, ihn titulieren zu lassen. Das kann sich einige Monate hinziehen, in denen dann aber u.U. Schulden auflaufen, sofern du überhaupt unterhaltspflichtig sein solltest.
Die UHN kann dich auch selbst anschreiben oder auf ihre Kosten ein Mietmaul damit beauftragen.
Ist die Gegenseite mit dem was du titulieren lässt nicht zufrieden, wird sie u.U. klagen, is eigentlich so ne Art Kosten/Nutzen-Rechnung.
Außerdem wird die UHN anfangen dich auf Seiten des Umgangsrechts mit Repressalien zu belasten, was ihr gerne nachgesehen wird, während du es nicht anders herum machen darfst.

Pfändung geht auf jeden Fall erst dann, wenn es einen Titel oder ein rechtswirksames Gerichtsurteil gibt und du die Zahlungsauflagen, denen du dich selbst oder denen dich andere unterworfen haben nicht erfüllst.

Auf jeden Fall gilt: einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen.
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#16
(19-11-2009, 19:07)gleichgesinnter schrieb: Klappt bestimmt. Gerade jetzt weil der Enke-Schock den deutschen ziemlich tief in den Knochen steckt.

würde ich nicht drauf wetten ... Enke war Nationaltorwart und sollte auch ein wenig vom Volkstrauertag ablenken, kam grad passend ...

in Wirklichkeit interessiert das kein Schwein! Mich haben sie auch grad - trotz Berufsunfähigkeit, vollständiger Arbeitsunfähigkeit über mehrere Jahre zu vollem Unterhalt verdonnert, obwohl ich die Einkommenssteuerbescheide von 2002-2007 vorgelegt habe, aus denen hervorging, dass ich ohne Zuschüsse meines Sohnes nicht hätte existieren können ...

dass ich bei meiner Schwester auf 401 € Basis ausgeholfen habe, war für den selben Richter, der Fotos meiner Tochter, Zeugnisse und Begegnungen mit mir ablehnt - trotzdem aber ausdrücklich nicht vom Umgang ausgeschlossen bin, weil ich kann ja Briefe an die "Mutti" schreiben, ein Zeichen, dass ich ja doch arbeiten könne ...

Ar... lecken!

Es gibt für deutsche Männer eben nur zwei Alternativen:

- Füße still halten und zahlen - oder
- komplett aufbegehren, abhauen und/oder auch Knast in Kauf nehmen
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#17
Ich habe lange drüber meditiert. Zahlen- nicht zahlen- teil zahlen, abhauen, hierbleiben....

Solange man in Deutschland ist, ist die Position immer eine schlechte. Ausser man hat eh keine Lust mehr zu arbeiten und ist Pleite oder Krank ohne Perspektive (berufliche)
Die UHN ist mir der Tochter 400 Km weggezogen, ein Umgang ist für mich nicht mehr möglich.

Wenn man im Ausland ist, ist die Situation gegenüber der deutschen Staatsmafia (JA, Richter..)
eine bessere. Solange man nicht untertaucht kriegt man sie jedoch auch nicht von der Backe.

Ich will nichts mehr von der ganzen Scheisse dieses faschistischen Staates wissen.
Da ist eigentlich untertauchen die einzige Möglichkeit.
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#18
(19-11-2009, 17:46)Fluechtling schrieb: Es besteht ein Titel. Was passiert, wenn ich die Zahlungen einstelle für meine Tochter. Kommt denn sofort der Gerichtsvollzieher oder erstmal ein Schreiben vom Beistand?

Wie schon gesagt, kann auch sofort gepfändet werden. Was tatsächlich passiert, hängt sehr von Lust und Arbeitseifer der Büttel ab, die auf dich angesetzt sind.

- Beistände drücken normalerweise erst auf die Textvorlagentaste "Drohbrief", weil das kein Aufwand ist und manchmal erhellt, welcher weitere Weg am erfolgversprechendsten ist. Deren Interesse ist, Fälle ohne Aufwand abzuhaken. Unterhaltsmaximierung sowieso.

- drückt er auf die Pfändungstaste, wird er das versuchen was am aussichtsreichsten erscheint. Jemand mit Einkommen wird er lohnpfänden, jemand der zwar nicht arbeitet aber möglicherweise ein Abfindung o.ä. erhalten hat wird er kontopfänden.

- Den Gerichtsvollzieher schickt er los, nicht um zu pfänden, sondern der EV wegen. Erfolgreiche Sachpfändungen gibt es nicht mehr. Es geht immer um die EV. Das neue Schuldrecht, das still und leise eingeführt wird hat die dem Schuldner in Zukunft gleich beim ersten Termin um die Ohren.

Leute, lasst die Schulden auflaufen und geht in Insolvenz, wenn euch danach ist. Lasst den Staat und die Ex euch einen Schuldenberg aufschippen, dann lasst ihn durch denselben Staat wieder abfahren. Sollen sie alle dafür blechen, Zahlen aufzuaddieren und anschliessend wieder zu subtrahieren. Verhaltet euch nach dem Wort Laotses: Nichts zu tun ist besser, als mit viel Mühe nichts zu schaffen.
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#19
(20-11-2009, 10:19)p schrieb: Leute, lasst die Schulden auflaufen und geht in Insolvenz, wenn euch danach ist. Lasst den Staat und die Ex euch einen Schuldenberg aufschippen, dann lasst ihn durch denselben Staat wieder abfahren. Sollen sie alle dafür blechen, Zahlen aufzuaddieren und anschliessend wieder zu subtrahieren. Verhaltet euch nach dem Wort Laotses: Nichts zu tun ist besser, als mit viel Mühe nichts zu schaffen.

ich habe vor wenigen tagen mit einer deutschen anwältin telefoniert, wegen einem treuhandkonto in deutschland. sie fands witzig, dass ich auf gar keinen fall eine abänderungsklage führen will, sondern dass die unterhaltsschulden weiter wachsen sollen.

im übrigen: unterhaltszahlungen sollten von einem treuhandkonto erfolgen. dafür gibt es ziemlich gute gründe Smile

eine EV ist doch nix - unterschreiben und gut ist es. wer kein konto und nicht einen vertrag in deutschland zu laufen hat, daran beissen die sich die zaehne aus. einfach nichts da - die können sich blöd klagen und hausdurchsuchungen machen oder pfänden.
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#20
ich habe mir das formular zur EV mal angeschaut. das ist ja geil. da wuerde ich tage zu brauchen zum ausfuellen - viel zu komliziert fuer mich als ossi.
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#21
als sie mich vor einem Jahr wg. der EV abholten, hat das das Land Brandenburg mehr als 2.500 € gekostet, ohne den Einsatz der Polizei, die mit mehreren Wagen dabei waren
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#22
In Deutschland spricht man im Allgemeinen von den „Sozialversicherungssystemen“ die einen wechselnde Bestandteile aufweisen.
A: Der Erzeuger wird vom Staat Gemäuert, um als Vollsklave stets seinen grosszügigen Finanziellen Status an seine EX-Frau abzufeuern.
Sollte dies mit aller Kraft Seite der Behörden scheitern.. die Ausschöpfung des Mannes.. (für die Erfolgreiche verschönerung der Alimente - Statistik..!!) Tritt Plan (B) in Kraft für Ex-Frau

B: Öffentlich-rechtliche Sozialleistung (Regelleistung Job-center- Gelder).
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