15-11-2009, 14:43
Zitat:Zudem galt auch nach altem Recht zunächst der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung geschiedener Eheleute gem. § 1569 BGB
Ein Satz aus dem Urteil, den man nicht oft genug wiederholen kann.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.