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67. Deutschen Juristentag beginnt: Familienrecht
#26
Ich stelle sie mir schon in der Burka vor Tongue
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#27
Und die FTD: http://www.ftd.de/karriere_management/re...tml?p=6#a1
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#28
das unterhaltsrecht wird nicht gerechter, es wird immer schlimmer für den arbeitenden exmann. keine ahnung was die damit bezwecken - vielleicht gibt es immer noch zu wenige hatz4ler oder auswanderer.
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#29
In der FAZ stellt die Vorsitzende Richterin des XII. Senats Hahne klar:

Sie habe die "leise Befürchtung", dass diese Entscheidung so gedeutet werde, "auch der BGH laufe nun in der Spur", dass für nichteheliche Lebensgemeinschaften "das Scheidungsfolgenrecht anzuwenden wäre". Diesem Missverständnis trat sie entschieden und mit dem ihr eigenen Talent zur kauzigen Zuspitzung entgegen. "Verfuttert ist verfuttert", sagte sie: Wenn sich die Partner gerade keiner "rechtlichen Schutzglocke" unterstellen wollten, dann sei das zu respektieren. Und so stimmte Frau Hahne denn auch gegen alle Beschlussvorschläge, die auf eine Angleichung der an das Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaften geknüpften Rechtsfolgen an das Scheidungsfolgenrecht hinausgelaufen wären.
http://www.juris.de/jportal/portal/t/18g...s.Maximize
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#30
Natüüüürlich wendet der BGH das Scheidungsfolgenrecht für Nichtehliche nicht an. Nur ein bisschen neuerdings und zwar ausdrücklich gegen die frühere eigene Rechtssprechung. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen, gell? Früher: Verfuttert ist verfuttert. Jetzt Dank Hahne und BGH: ...ausser, das Futter kostete Geld, das muss zurückgezahlt werden.

Was anderes darf sie auch nicht sagen, weil das Scheidungsfolgenrecht ja noch nicht für nichteheliche Partner gilt. Der Juristentag will das freilich ändern. Der Testballon ging ja nun durch die Presse. So wie bei den Vaterschaftstests werden Gegenreaktionen nur temporär etwas bewirken. Früher oder später kommt dann doch die "Gleichstellung", so wie sie beim Betreuungsunterhalt nicht zuletzt Dank Hahne und dem BGH vollzogen ist.
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#31
(09-10-2008, 14:52)p schrieb: Früher oder später kommt dann doch die "Gleichstellung", so wie sie beim Betreuungsunterhalt nicht zuletzt Dank Hahne und dem BGH vollzogen ist.

dann hat es aber auch hoffentlich der letzte Mann begriffen, was ihm blüht, wenn er sich auf Frau einlässt.
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