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FDP will bei §1626a europäisches Schlußlicht werden
#1
Die neue Justizministerin hat seit der Wahl bisher keine familienrechtliche Anfrage auf Abgeordnetenwatch beantwortet - nein, halt - bis auf eine:

Zitat:Wir haben im Koalitionsvertrag keine Änderung .....
http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_l...ml#q236976

Warum gerade heute? Warum nur diese eine Frage?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Hab´s gerade in die Quasselecke gepostet, warst aber etwas schneller!
Achso, warum nur die eine?
Weil sich alle anschließenden und vorigen damit erledigt haben - auch eine aus dem Juni!
Warum dann seine? Weil der ein bekannter Berliner Vetreter eines "aggressiv" auftretenden Vätervereins ist.
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#3
Dann wird es ja Zeit, sie mal mit dem Auftrag des BVerfG von 2003 zu konfrontieren und ob sie auch die Absicht hat, diesen Auftrag noch einmal 6 Jahre zu verschleppen.
Kann man eine Ministerin eigentlich auch in Verzug setzen?
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#4
Vor Ende 2010 ist nicht mit Ergebnissen aus dieser Studie zu erwarten.

Bis dann wirklich was umgesetzt werden sollte, werden weitere Jahre vergehen.

Junge Männer zeugen keine Kinder!"

Fättich!

Wenn junge Männer Zweifel haben sollten, dann melden sie sich hier bei uns. Smile
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#5
http://probayern.wordpress.com/2009/11/1...osexuelle/

Zitat:
Dazu gehört auch, daß beispielsweise uneheliche Kinder wie eheliche Kinder auch das Recht bekommen, daß ihr Vater automatisch auch die Sorge für die Kinder mitübernehmen darf. Auf eine kürzliche Bürgeranfrage von Herrn Michael Stiefel auf abgeordnetenwatch vom 03.10.2009 antwortet die bayrische FDP-Landesvorsitzende ausweichend, daß die CDU/CSU/FDP -Fraktion im Bund im Koalitionsvertrag keine „Änderung“ der Gesetzeslage vorgesehen hat. Damit ist wiederrum klar, daß in Bezug auf die Kinder, Väter und Mütter keine Gleichstellungspolitik vorgesehen ist, wodurch Deutschland im internationalen Vergleich eines der Schlusslichter bleibt, da die meisten Staaten inzwischen das Kindschaftsrecht bezüglich den Richtlinien des EMRK angepasst haben. Somit geht es den Parteien gar nicht um Gleichstellung, denn sonst würden Sie die Kinder, Mütter und Väter dabei nicht so einfach vergessen.
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#6
http://anonym.to/?http://www.julis-nordb...hp?id=4216

"Sorgerecht grundsätzlich für beide Eltern

Die JuLis-Nord fordern eine Veränderung des § 1626a (Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen).
in der momentanen Fassung lautet dieser:
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
(Stand: 07. Mrz. 09)

Er ist wie folgt neu zu fassen:
§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu.
Nur so ist gewährleistet, dass Väter auch gegen den Willen der Mutter die Möglichkeit bekommen, sich mit um ihre Kinder zu kümmern, wenn keine schwerwiegenden Gründe dem entgegenstehen."
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#7
(19-11-2009, 17:07)p schrieb: Er ist wie folgt neu zu fassen:
§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu.
Nur so ist gewährleistet, dass Väter auch gegen den Willen der Mutter die Möglichkeit bekommen, sich mit um ihre Kinder zu kümmern, wenn keine schwerwiegenden Gründe dem entgegenstehen."

Solche Worte sagen doch schon alles... IHRE KINDER!

Ich bitte Euch: Soviel Sand kann es doch gar nicht geben damit ich nicht sehe, was hier gespielt wird.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#8
Väter.... um ihre Kinder...
Wo ist das Problem?
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#9
Irgendwie passt da was nicht zusammen. Nach den jüngsten Entwicklung "läßt" sich Schnarre "wieder" so zitieren:
Zitat:Die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte in einer – bereits vor der Bundestagswahl veröffentlichten – Stellungnahme: „Eine grundlose Benachteiligung von Vätern in Sorgerechtsangelegenheiten darf es nicht geben.“
http://tinyurl.com/yj8qnjs

Schon seltsam....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
Schnarre ist zu lange aus dem business raus und ist daher verwirrt.
Erstens gibt es die Benachteilgung von Männern und zweitens aus dem einfachen Grund, daß sie Väter sind.

Vermutlich hat sie noch nicht mitbekommen, daß der Feminismus schon längst viel weiter ist, als sie angenommen hat.

Sie muß sich einfach nur mit dem Gedanken anfreunden, daß, so offensichtlich die Diskrimenierung auch immer ist, die Mehrheit der Deutschen sie trotzdem wieder wählen wird.

Dann kommen auch solch verwirrende Gedanken zur Gleichberechtigung nicht wieder auf.

Und dann noch in der Presse...

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#11
Entweder, die hat gesteckt bekomme, was ihr vor dem EGMR heute serviert wird und sie baut schon mal vor oder sie interpretiert §1626a BGB nicht als Benachteiligung, sondern als Vorteil für Väter. Schliesslich sind damit "die Drückeberger aller Pflichten ledig".
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#12
(03-12-2009, 09:47)p schrieb: Entweder, die hat gesteckt bekomme, was ihr vor dem EGMR heute serviert wird und sie baut schon mal vor oder sie interpretiert §1626a BGB nicht als Benachteiligung, sondern als Vorteil für Väter. Schliesslich sind damit "die Drückeberger aller Pflichten ledig".

Der Satz von Schnarre kam aus dem Wahlprogramm der FDP
http://wahl.fdp-bayern.de/deutschlandprogramm-der-fdp
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#13
Zitat:Selten sind sich die Beobachter vor einem Richterspruch so einig wie in diesem Fall: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird an diesem Donnerstag Deutschland dazu verdonnern, sich ein neues Sorgerecht zu geben

Das wäre richtiiiiiig super !!!

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-1...59600.html

Aber vergessen wir nicht: Deutschland wird sich Jahre Zeit lassen, um das Recht in nationales Recht umzusetzen. A
Woanders gelesen, unglaublich .

Auch wenn der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Deutschland heute verurteilen würde, wäre es aus verfassungsrechtlichen Fragen fast unmöglich, das Urteil umzusetzen. Artikel 6 GG gibt hier für die Bundesregierung einen klaren Handlungsauftrag: die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates.

Zu einer Familie gehört allerdings per Definition auch, dass die Eltern zumindest zeitweise miteinander verheiratet waren - Kurz: der Institution der Ehe kommt in der bundesdeutschen Gesetzgebung besondere Bedeutung zu.

In einer nichtehelichen Familie gelten juristisch gesehen die gemeinsamen Kinder als 'unehelich', die Mutter der Kinder vom Papier her gesehen als 'alleinerziehend' - auch wenn der Vater der Kinder mit in der Wohnung wohnt.

Würde nun ein für den Bund negatives Urteil in Straßburg gefällt werden, so kann es aus verfassungsrechtlicher Sicht nur beratende Funktion haben. Seine 1 zu 1 Umsetzung dürfte vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopi...29988a0541
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#14
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur heute ergangenen Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Berlin, 3. Dezember 2009

Mit der Kindschaftsrechtsreform hat die CDU/CSU/FDP-Koalition 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maßnahmen, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern.

Die Zeit ist in den letzten elf Jahren aber nicht stehen geblieben. 1998 ging der Gesetzgeber davon aus, dass es dem Kind mehr schadet als nützt, wenn die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Rollenverteilungen, Familien- und Lebensformen sind im Wandel. Eine vom Bundesjustizministerium beauftragte wissenschaftliche Untersuchung, ob die damaligen Beweggründe des Gesetzgebers auch heute noch Bestand vor der Wirklichkeit haben, wird leider erst Ende 2010 vorliegen. Die Studie des Deutschen Jugendinstituts untersucht, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. Entscheidend ist, wie sich nichteheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Und wir wollen wissen, wann und warum es trotz der Möglichkeit gemeinsamer Sorge beim alleinigen Sorgerecht der Mutter bleibt, steht im Mittelpunkt der Untersuchung.

Der Gerichtshof beurteilt nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall. Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten wird das Bundesjustizministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen.

http://femokratieblog.wgvdl.com/bundesju...l/12-2009/
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#15
Die Untersuchung 2010 ist vollkommen überflüssig geworden und seit heute reine Geldverschwendung und eine illegale Verzögerung. Das BVerfG hat in seinem Urteil verlangt, die Begründungen für die mütterliche Alleinsorge zu prüfen, wegen der §1626a BGB besteht.

Das ist seit dem EGMR-Urteil irrelevant. §1626a BGB verletzt die Menschenrechte. Auf eine Untersuchnung der Belastung seiner Begründung kommt es nicht mehr an. Die Europarichter haben seine Wurzel ein für allemal abgeschnitten.
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#16
Als problematisch beurteilt der Deutsche Juristinnenbund (djb) die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

[..]Ebenso kritisch sieht der djb das Urteil des EGMR in einer ersten Stellungnahme. Man werde zu differenzieren haben, meint Präsidentin Jutta Wagner: “Eine Mitsprache bei der elterlichen Sorge könne dann gerechtfertigt sein, wenn die Eltern über längere Zeit zusammen gelebt haben.” So sah es auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003. “Wenn aber das Kind aus einer Zufallsbegegnung entstanden ist oder beispielsweise vollkommen verschiedene weltanschauliche Vorstellungen die Eltern trennen, könne die gemeinsame elterliche Sorge nicht der Regelfall bei nichtehelich geborenen Kindern sein”, so die Juristin. “Die Kinder wären die Leidtragenden, weil hier noch mehr als in allen anderen Fällen von Trennung und Scheidung Streitigkeiten über die Kinder auf deren Kosten programmiert sind.”

Die Juristinnen sehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Väter allein durch rechtliche Teilhabe an der elterlichen Sorge in die Pflicht nehmen lassen: Schon 1998 sei der Versuch überwiegend gescheitert, Väter mit der gemeinsamen elterlichen Sorge bei der Scheidung mehr in die Verantwortung zu nehmen. Die Väter spielen in Deutschland trotz Vätermonaten bei der Elternzeit in der Kinderbetreuung immer noch eine viel zu geringe Rolle.

http://femokratieblog.wgvdl.com/djb-nenn...h/12-2009/
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#17
(03-12-2009, 19:40)p schrieb: Die Untersuchung 2010 ist vollkommen überflüssig geworden und seit heute reine Geldverschwendung und eine illegale Verzögerung.

Genau die will die Justizministerin aber berücksichtigen:

Die Justizministerin sagte, sie wolle noch das Ergebnis einer Studie über die bisherige Praxis beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder abwarten

http://www.sueddeutsche.de/politik/223/496538/text/
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#18
Dann ist es Zeit jetzt laut zu werden.

Jetzt die Väterdiskriminierung zu beenden und
Jetzt den §1626a abzuschaffen.
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