21-10-2009, 15:02
Wenn die Wohnung dir gehört, das Kapital dafür aber von beiden kommt, so ist das eine Schenkung von ihm an dich. Das wäre eine Entreicherung, dieses Geld kann noch zehn Jahre lang in Pflichtteilshöhe zurückgefordert werden, wenn die Erben es wollen.
Eine Ehe mit Berliner Testament ist keine gute Idee. Wenn du stirbst, erbt er und dann die Kinder. Das kann in unglücklicher Konstellation dazu führen, dass die Exen ihre Finger auf dein Erbe legen können. Sowas passiert z.B., wenn ihr mit dem Auto verunglückt, du stirbst und er danach.
Kindesunterhalt nach dem Tod siehe §1615 BGB:
"1. Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tod des Berechtigten oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche im Voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind.
2. Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Verpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist."
Eine Ehe mit Berliner Testament ist keine gute Idee. Wenn du stirbst, erbt er und dann die Kinder. Das kann in unglücklicher Konstellation dazu führen, dass die Exen ihre Finger auf dein Erbe legen können. Sowas passiert z.B., wenn ihr mit dem Auto verunglückt, du stirbst und er danach.
Kindesunterhalt nach dem Tod siehe §1615 BGB:
"1. Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tod des Berechtigten oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche im Voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind.
2. Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Verpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist."