Ist ein Kind geistig bzw. körperlich behindert , oder wird das Kind z.B. durch die Mutter behindert, also ereilen im z.b. so schwere psyische Schäden, das es behindert wird -was man nicht ausschließen kann, ist man LEBENSLANG dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet.
Merke: Der Staat greift solange zu, bis das Kind sich selbst ernähren kann.
Wenigstens sind ab 18 beide Elternteile gleichermaßen unterhaltsberechtigt. Eigentlich eine gute Frage, warum das nicht schon ab z.b 12 oder 14 Jahren gilt - zumindest. Besser wäre natürlich von Geburt, aber warum gerade 18 ?
Wenn ich meine Kinder selbstständig erziehe, brauchen sie mit 12, 14 oder 16 doch keine grosse Betreuung mehr.
@Rumpel
Ab 18 bestimmt nicht, die Mutter müsste ja dann auch ran. Das wäre ja dann Gleichberechtigung. So was geht nicht. Gestiegene Erwerbsobliegenheit kann nicht für Frauen gelten.
Merke: Der Staat greift solange zu, bis das Kind sich selbst ernähren kann.
Wenigstens sind ab 18 beide Elternteile gleichermaßen unterhaltsberechtigt. Eigentlich eine gute Frage, warum das nicht schon ab z.b 12 oder 14 Jahren gilt - zumindest. Besser wäre natürlich von Geburt, aber warum gerade 18 ?
Wenn ich meine Kinder selbstständig erziehe, brauchen sie mit 12, 14 oder 16 doch keine grosse Betreuung mehr.
@Rumpel
Ab 18 bestimmt nicht, die Mutter müsste ja dann auch ran. Das wäre ja dann Gleichberechtigung. So was geht nicht. Gestiegene Erwerbsobliegenheit kann nicht für Frauen gelten.