20-10-2009, 14:09
Ich sehe das so:
Wenn Du vor der Hochzeit die Wohnung auf deinen Namen kauftst, gehört Dir diese Wohnung zu 100% auch ab der Eheschließung.
Kaufst Du nach der Eheschließung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft (außer Du machst Gütertrennung) die Wohnung hätte dein Ehemann Anspruch auf die Hälfte (auch wenn er nicht im Grundbuch steht).
Ob generell Ansprüche aus Zugwinn in die Erbmasse mit einfließen oder nur, wenn Dein Mann mit im Grundbuch steht kann ich nicht sagen.
Fakt ist aber, dass die Kinder grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch auf den Erbteil deines Mannes haben.
Ich würde euch unabhängig von dieser Sache empfehlen, bei Eheschließung über ein Gegenseitigkeitstestament (Berliner Testament) nachzudenken. Dann wäre der Nachwuchs erstmal solange vom Pflichtteil ausgeschlossen, bist Du selber das Zeitliche segnest.
Wenn Du vor der Hochzeit die Wohnung auf deinen Namen kauftst, gehört Dir diese Wohnung zu 100% auch ab der Eheschließung.
Kaufst Du nach der Eheschließung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft (außer Du machst Gütertrennung) die Wohnung hätte dein Ehemann Anspruch auf die Hälfte (auch wenn er nicht im Grundbuch steht).
Ob generell Ansprüche aus Zugwinn in die Erbmasse mit einfließen oder nur, wenn Dein Mann mit im Grundbuch steht kann ich nicht sagen.
Fakt ist aber, dass die Kinder grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch auf den Erbteil deines Mannes haben.
Ich würde euch unabhängig von dieser Sache empfehlen, bei Eheschließung über ein Gegenseitigkeitstestament (Berliner Testament) nachzudenken. Dann wäre der Nachwuchs erstmal solange vom Pflichtteil ausgeschlossen, bist Du selber das Zeitliche segnest.
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.