02-10-2009, 18:09
Für den Arzt gilt dasselbe wie für alles andere. Alltägliche Kleinigkeiten müssen niemand mitgeteilt werden, das Sorgerecht kommt erst ins Spiel wenn es um grosse Dinge geht. Der jeweils andere Elternteil kann sich jedoch an den Arzt selbst wenden und fragen, das kann jeder der das Sorgerecht hat.
Klar gibt es exotische Ausnahmen. Wenn ein Elternteil ohne Sorgerecht zu einem umstrittenen Arzt geht und der andere klarmachen kann, das würde dem Kind schaden, dann kann ein Richter auch explizit verbieten, dass zu diesem Arzt gegangen wird. Aber nach Ausnahme hörte sich "Vaters" Fall nicht an. Seine Ex versucht ganz einfach, sich überall einzumischen, ihre Finger überall drin zu haben und hüpft damit ständig auf die Paarebene.
Klar gibt es exotische Ausnahmen. Wenn ein Elternteil ohne Sorgerecht zu einem umstrittenen Arzt geht und der andere klarmachen kann, das würde dem Kind schaden, dann kann ein Richter auch explizit verbieten, dass zu diesem Arzt gegangen wird. Aber nach Ausnahme hörte sich "Vaters" Fall nicht an. Seine Ex versucht ganz einfach, sich überall einzumischen, ihre Finger überall drin zu haben und hüpft damit ständig auf die Paarebene.