02-10-2009, 16:54
(02-10-2009, 14:41)p schrieb:(02-10-2009, 10:51)softblume schrieb: wenn sie das alleinige sorgerecht hat ,bist du verpflichtet ihr auskunft zu geben !!!!Egal ob Sorgerecht oder nicht, alltägliche Angelegenheiten von nicht grundsätzlicher Bedeutung gehen nur den Elternteil etwas an, der das Kind zu diesem Zeitpunkt Moment in Obhut hat. So eine Angelegenheit wäre zum Beispiel die Frage, wie das Kind abgeholt wird. Ob der Vater mit dem Bus oder mit dem Auto kommt, geht niemand etwas an.
da gebe ich dir recht,allerdings ging es hier um artzt besuche und da ist er auskunfts pflichtig bei alleiniger sorge oder wie bei mir wo beide das sorgerecht haben und ich das abr und die alleinige gesundheitsfürsorge
dirk