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Detektei wirbt unter Unterhaltspflichtigen
#1
http://www.news4press.com/Eheaehnliches-...81188.html

Vor 30 Jahren ging es darum, dem anderen die Schuld in der Scheidung nachzuweisen, heute geht es darum, Verwirkungsgründe zu finden. Unterhaltsrecht schafft immer Umsatz, egal wie.

In der Pressemeldung kommt aber auch mal die Arbeitsweise der Detektei zur Sprache. Ganz klassisch und unspektakulär: Adressen abklappern, Nachbarn befragen, das ein oder andere Foto schiessen. Gibt ne fette Rechnung: Drei Detektive für zehn Tage beschäftigt. In diesem Fall zahlt die Ex. Sollte viel öfter probiert werden.
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#2
ob die Ex das wirklich komplett bezahlt, ist ja noch gar nicht raus. Vielleicht hat sie ja auch gar nichts!
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#3
(11-08-2008, 14:26)p schrieb: Sollte viel öfter probiert werden.

Naja, es muß ja erst mal vorfinanziert werden...
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#4
(11-08-2008, 18:19)Rudolf schrieb: Naja, es muß ja erst mal vorfinanziert werden...

Wer kein Geld hat, zahlt auch keinen Ehegattenunterhalt. Interessant kann die Detektivaktion nur für die sein, die kräftig abdrücken und da ist auch Geld vorhanden. Der Unterhalt summiert sich schnell auf, selbst wenn man dabei erfolglos ist, die Auslagen von der Ex zurückzuholen, so rechnet es sich Dank gespartem Unterhalt trotzdem schnell.
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#5
(11-08-2008, 19:34)p schrieb: Wer kein Geld hat, zahlt auch keinen Ehegattenunterhalt.

Okay, bei Ehegattenunterhalt kenn ich mich nicht so aus, betraf mich nie. Aber kann es nicht sein, dass mann durch Kindes- UND Ehegattenunterhalt auf ein Niveau gedrückt wird, dass man nix mehr übrig hat für solche Dinge?

(11-08-2008, 19:34)p schrieb: ... so rechnet es sich Dank gespartem Unterhalt trotzdem schnell.

Bei erfolgreicher Arbeit der Detektei. Aber ohne stichhaltige Anhaltspunkte würde man diesen Weg eh nicht gehen, denke ich.
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#6
ich finds übel, wenn mit detektiven der unterhalt gesenkt wird. da müsste die ex gleich wegen erschleichen von leistungen in den knast kommen - ist aber fehlanzeige.
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#7
(12-08-2008, 10:07)Cocktail-Detlef schrieb: ich finds übel, wenn mit detektiven der unterhalt gesenkt wird. da müsste die ex gleich wegen erschleichen von leistungen in den knast kommen - ist aber fehlanzeige.

sehe ich ähnlich,
würde ein unterhaltspflichtiger Einnahmen vorenthalten würde er direkt zu derben Strafen verdonnert.
aber die heilige Mutterkuh... reden wir besser nicht drüber!
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