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#26
Nein, eine Klage ist nichts verbotenes.

Die Justiz sieht sich selbst nicht als unzumutbare Belästigung an.
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#27
@donkey
du kannst in deinem testament immer verfügen wer erben soll. du kannst auch deinen sohn ausschliessen. allerdings kann er trotzdem immer auf seinen pflichtteil bestehen.
könntest das aber z.b. so formulieren: "xxx (dein sohn) möge doch bitte auch von seinem pflichtteil absehen..."
muss er dann zwar rein rechtlich nicht machen, aber manchen ist der letzte wille ja doch noch heilig.
jedenfalls muss aus dem testament klar hervorgehen wer anstelle deines sohnes erben soll. falls du kein testament haben solltest, so wird dieser alles erben (und somit die exe falls das kind noch nicht volljährig ist).
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#28
(01-10-2009, 16:32)Donkey schrieb: Sorry wenn ich hier mal was anderes dazwischen schreibe, wie sieht es denn aus wenn mein Sohn mich tatsächlich mal verklagt, aber auch Recht bekommt, kann ich den dann enterben?
Nein! Ist kein schwerwiegender Grund.

Die neue Erbrechtsreform hat gerade den Bundesrat passiert und tritt am 1.1.2010 in Kraft.
Zu Deiner Frage hier ein Ausschnitt aus der entsprechenden Pressemitteilung des BMJ:

# Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils; diese Höhe bleibt durch die geplanten Neuerungen unberührt.

Ein wesentliches Anliegen der Reform ist die Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers, also seines Rechts, durch Verfügung von Todes wegen über seinen Nachlass zu bestimmen. Dementsprechend werden die Gründe überarbeitet, die den Erblasser berechtigen, den Pflichtteil zu entziehen:
#

* Die Entziehungsgründe sollen vereinheitlicht werden, indem sie künftig für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen Anwendung finden. Bislang gelten insoweit Unterschiede.
* Darüber hinaus sollen künftig alle Personen geschützt werden, die dem Erblasser ähnlich wie ein Ehegatte, Lebenspartner oder Kind nahe stehen, z. B. auch Stief- und Pflegekinder. Eine Pflichtteilsentziehung soll auch dann möglich sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte diesen Personen nach dem Leben trachtet oder ihnen gegenüber sonst eine schwere Straftat begeht. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist dies nur bei entsprechenden Vorfällen gegenüber einem viel engeren Personenkreis möglich.
Beispiel: Wird der langjährige Lebensgefährte der Erblasserin durch ihren Sohn getötet oder die Tochter des Erblassers durch seinen Sohn körperlich schwer misshandelt, rechtfertigt dies künftig eine Entziehung des Pflichtteils.
* Der Entziehungsgrund des "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" soll entfallen. Zum einen gilt er derzeit nur für Abkömmlinge, nicht aber für die Entziehung des Pflichtteils von Eltern und Ehegatten. Zum anderen hat er sich als zu unbestimmt erwiesen. Stattdessen soll künftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen. Zusätzlich muss es dem Erblasser unzumutbar sein, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen. Gleiches soll bei Straftaten gelten, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden.
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#29
Also mach ich es auf die übliche Art und Weise, und das wäre offiziell als armer Schlucker in Deutschland leben. Niemals Kapital in Deutschland! Amen. Wenn ich verrecke, wird sich keiner daran bereichern, wenn ich das nicht will.
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#30
(01-10-2009, 20:44)Donkey schrieb: Also mach ich es auf die übliche Art und Weise, und das wäre offiziell als armer Schlucker in Deutschland leben. Niemals Kapital in Deutschland! Amen. Wenn ich verrecke, wird sich keiner daran bereichern, wenn ich das nicht will.
Die heutige Politik ist eher daran interessiert, Deinen Kindern einen rieeesen Schuldenberg zu hinterlassen. Wink
Mein Kind ist zwar enterbt, doch bekommt es zumindest zur Hälfte meinen Schuldenberg als "Pflichtteil" zwangsmäßig zugeteilt. Wink
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#31
(01-10-2009, 10:55)Expatriate schrieb:
(03-09-2009, 07:40)Backfire schrieb: Fliegen jetzt für den Rest des Jahres nach Asien, ein kleines Grundstück suchen um langsam mit dem bau eines kleinen Häuschens zu beginnen.

In welchem Land willst Du das denn machen, wenn ich mal fragen darf?
Ist Deine Frau Asiatin oder Deutsche?
Falls Deutsch, wie wird das mit einem dauerhaften Visum?

Gruss!

Yes !
Ich bin seit 15 Jahren glücklich und Gott seis gedankt Kinderlos mit einer Asiatin verheiratet.
Das mit dem Enterben auch des >Pflichtteils ist doch einfach.
Ein Haus kaufen in dem nur die Ehefrau im Grundbuch steht, geht halt nur wenn man das voll bezahlen kann, Banken wollen immer den Partner im Schuldenvertrag mit drinn haben.

Meine Mutter hat mit ihrem Zweitmann z.B. ein Berliner Testament gemacht, in dem sie sich jeweils als Vorerben eingetragen haben.
Also bekomm ich erst was wenn Beide tot sind.
Mein quasi Stiefvater ist gerate mal 12 Jahre älter als ich...........
Von meinem Vater die Zweitfrau ist 5 Jahre jünger als ich .....................
Da kann ich mir ausrechnen dass ich nie was kriege.
Den Pflichtteil kann ich jedoch auch bei einem Berliner Testament einfordern.
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#32
Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils...

was versteht man unter dem gesetzlichen erbteil? das was an immobilien, geld, usw. vorhanden ist, oder?
also 50 prozent von dem was vorhanden ist???

also sollte mein freund theoretisch alles auf mich umschreiben? rein statistisch wird er 21 jahre vor mir sterben, traurig aber wahr.

wir möchten eben auch, dass falls einer stirbt, zuerst der andere partner erbt. wir wollen vermeiden, dass seine kinder dann ihren pflichtteil einfordern können.
die kinder (alle) sollen ja später erben (zu gleichen teilen) aber dann, wenn wir beide tot sind, nicht vorher. bei unserem sohn ist das kein thema, aber bei den von den exen beeinflussten anderen beiden wäre ich mir da nicht so sicher.

was kostet denn so eine umschreibung beim notar?
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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